SozialversR- RV: Allgemeines Flashcards
Rentenarten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- teilw Erbwerbsminderung §43 I 3 SGB VI
- Leistungsfähigkeit 3-6 Std
- ab 65 J. ohne Abzüge
- Wartezeit 5 Jahre, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge - volle Erwerbsminderung §43 II SGB VI
- Leistungsfähigkeit unter 3 Std
- ab 63 J. ohne Abzüge
- Wartezeit 5 Jahre, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge
Rentenarten wegen Alters u sonstige Renten
- Regelaltersrente §§35, 38 SGB VI
- ab 67 J.
- Wartezeit 5 Jahre - vorzeitige (geringere) Rente für langjährig Versicherte §36 iVm §236a SGB VI
- ab 67 J. (od 63 J. mit Abschlägen)
- Wartezeit 35 Jahre - Altersrente für Schwerbehinderte §37 iVm §236a SGB VI
- ab 65 J. (od 62 J. mit Abschlägen)
- Wartezeit 35 Jahre - Altersrente für Bergleute §40 iVm §238 SGB VI
- ab 62 J.
- Wartezeit 25 Jahre - Frührente nach Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit §237 SGB VI
- ab 60 Jahren
- Wartezeit 15 J. davon 8 J. Pflichtbeitrag - Altersrente für Frauen §237a SGB VI
- nur noch bis Geburtsjahr 1951
- ab 60 J., Wartezeit 15 J. davon 10 J. Pflichtbeitrag nach Vollendung des 40. Lj.
Rentenarten wegen Todes
- großen Witwenrente §46 II, IIa
- Höhe 55%
- ab Ehedauer von 1 Jahr u Witwe mind 47 Jahre od erwerbsgemindert od noch Kind bis 18 J. - kleine Witwenrente §46 I, IIa
- Höhe 25%
- ab Ehedauer von 1 Jahr u für max 2 Jahre
- Wartezeit 5 Jahre (Anrechnungsmögl.keiten §§51,52) - Erziehungsrente §47
- wer nach Tod des geschiedenen Ehepartners das Kind selbst erzieht
- Wartezeit 5 J. (Anrechn.mögl.keiten §§51,52) - Waisenrente §48
- bis 18 J. bzw bei Ausbildung bis 27 J.
Verf.rechtl Fragen
- ist Art.6 ausreichend berücksichtigt?
- Einbau einer Familienkomponente von Verfassungs wegen nicht erforderl
Verf.rechtl Fragen
- werden soz.versicherungsrechtl Positionen durch Art.14 geschützt?
Unter 2 Voraussetzungen:
- wenn sie auf erhebl Eigenleistungen u nicht auf staatl Gewährung beruhen
- idR eigene Arbeitsleistungen, für die Entgelt bezahlt wird u Beiträge errichtet werden
- hinzuzurechnen sind auch Beiträge des AG, weil diese an Arbeitsleistung des AN anknüpfen - sowie der Sicherung der Existenz dienen
- wird für Renten des Erwerbstätigen selbst bejaht
-> dennoch Eingriff unter Beachtung der Verh.m.keit mögl
Verf.rechtl Fragen
- wann fällt Rente nicht unter Schutz des Art.14?
-> soz.vers.rechtl Positionen müssen durch erhebl Eigenleistung verdient worden sein
a. Altersrente (+)
b. Rente wg Erwerbsminderung, grds (+)
c. Witwen-/ Waisen-/ Erziehungsrente (-) da reine Sozialrente u nicht durch eigene Leistung verdient
Verf.rechtl Fragen
- darf Rente wegen Hinzuverdienst gekürzt werden?
a. Altersrente (-) keine Anrechnung
b. bei allen sonstigen Renten mit Sozialkomponente (Erwerbsminderung/ wg Todes) (+) Regelung nach §§96a, 97