SozialversR- RV: Allgemeines Flashcards

1
Q

Rentenarten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

A
  1. teilw Erbwerbsminderung §43 I 3 SGB VI
    - Leistungsfähigkeit 3-6 Std
    - ab 65 J. ohne Abzüge
    - Wartezeit 5 Jahre, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge
  2. volle Erwerbsminderung §43 II SGB VI
    - Leistungsfähigkeit unter 3 Std
    - ab 63 J. ohne Abzüge
    - Wartezeit 5 Jahre, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge
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2
Q

Rentenarten wegen Alters u sonstige Renten

A
  1. Regelaltersrente §§35, 38 SGB VI
    - ab 67 J.
    - Wartezeit 5 Jahre
  2. vorzeitige (geringere) Rente für langjährig Versicherte §36 iVm §236a SGB VI
    - ab 67 J. (od 63 J. mit Abschlägen)
    - Wartezeit 35 Jahre
  3. Altersrente für Schwerbehinderte §37 iVm §236a SGB VI
    - ab 65 J. (od 62 J. mit Abschlägen)
    - Wartezeit 35 Jahre
  4. Altersrente für Bergleute §40 iVm §238 SGB VI
    - ab 62 J.
    - Wartezeit 25 Jahre
  5. Frührente nach Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit §237 SGB VI
    - ab 60 Jahren
    - Wartezeit 15 J. davon 8 J. Pflichtbeitrag
  6. Altersrente für Frauen §237a SGB VI
    - nur noch bis Geburtsjahr 1951
    - ab 60 J., Wartezeit 15 J. davon 10 J. Pflichtbeitrag nach Vollendung des 40. Lj.
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3
Q

Rentenarten wegen Todes

A
  1. großen Witwenrente §46 II, IIa
    - Höhe 55%
    - ab Ehedauer von 1 Jahr u Witwe mind 47 Jahre od erwerbsgemindert od noch Kind bis 18 J.
  2. kleine Witwenrente §46 I, IIa
    - Höhe 25%
    - ab Ehedauer von 1 Jahr u für max 2 Jahre
    - Wartezeit 5 Jahre (Anrechnungsmögl.keiten §§51,52)
  3. Erziehungsrente §47
    - wer nach Tod des geschiedenen Ehepartners das Kind selbst erzieht
    - Wartezeit 5 J. (Anrechn.mögl.keiten §§51,52)
  4. Waisenrente §48
    - bis 18 J. bzw bei Ausbildung bis 27 J.
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4
Q

Verf.rechtl Fragen

- ist Art.6 ausreichend berücksichtigt?

A
  • Einbau einer Familienkomponente von Verfassungs wegen nicht erforderl
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5
Q

Verf.rechtl Fragen

- werden soz.versicherungsrechtl Positionen durch Art.14 geschützt?

A

Unter 2 Voraussetzungen:

  1. wenn sie auf erhebl Eigenleistungen u nicht auf staatl Gewährung beruhen
    - idR eigene Arbeitsleistungen, für die Entgelt bezahlt wird u Beiträge errichtet werden
    - hinzuzurechnen sind auch Beiträge des AG, weil diese an Arbeitsleistung des AN anknüpfen
  2. sowie der Sicherung der Existenz dienen
    - wird für Renten des Erwerbstätigen selbst bejaht

-> dennoch Eingriff unter Beachtung der Verh.m.keit mögl

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6
Q

Verf.rechtl Fragen

- wann fällt Rente nicht unter Schutz des Art.14?

A

-> soz.vers.rechtl Positionen müssen durch erhebl Eigenleistung verdient worden sein

a. Altersrente (+)
b. Rente wg Erwerbsminderung, grds (+)
c. Witwen-/ Waisen-/ Erziehungsrente (-) da reine Sozialrente u nicht durch eigene Leistung verdient

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7
Q

Verf.rechtl Fragen

- darf Rente wegen Hinzuverdienst gekürzt werden?

A

a. Altersrente (-) keine Anrechnung

b. bei allen sonstigen Renten mit Sozialkomponente (Erwerbsminderung/ wg Todes) (+) Regelung nach §§96a, 97

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