Selbstständigkeit Flashcards
Persönliche Voraussetzungen für Unternehmensgründer
- persönliche eigenschaften
- fachliche qualifikationen
- familie/partner
einiges kann auch erlernt oder an externe experten ausgelagert werden, oder gründungspartner
persönliche eigenschaften
- vertrauen in eigene fähigkeiten
- einsatzbereitschaft
- risikobereitschaft
- kontaktfähigkeit
- lust auf eigenständigkeit
- keine scheu vor druck und stress
- entscheidungsfreude
- motivationsfähigkeit
- selbstkritikfähigkeit
- ausdauer
- lust am denken und gestalten
fachliche qualifikationen
- fachwissen
- branchenerfahrung
- kaufmännisches basiswissen
familie/partner
- bejahen gründung
- unterstützen entscheidung und umsetzung
vor und nachteile gründungspartner
\+erfahrung und fähigkeiten mehrerer personen \+arbeitsaufteilung \+leichtere kapitalaufbringung \+geteiltes gründerrisiko \+schnelleres wachstum -eingeschränkte entscheidungsfreiheit -haftung für fehlleistung von partner -längere dauer der entscheidungsfindung
Gewerbliche voraussetzungen
für jede gewerbliche tätigkeit ist Gewerbeberechtigung erforderlich. wird von gewerbebehörde des betriebsstandortes ausgestellt und regelt Rechte und Pflichten des Gewerbeausübenden
Wann ist eine unternehmerische tätigkeit eine gewerbliche tätigkeit
- erlaubt ist > gegen keine gesetze oder gute sitten verstößt
- selbstständig ist > auf eigene rechnung und gefahr ausgeübt wird
- regelmäßig ist > als sich wiederholende handlung ausgeübt wird, aber auch einmalige handlung wenn auf wiederholungsabsicht geschlossen werden kann
- entgeltlich ist > absicht, ertrag oder wirtschaftliche vorteile zu erzielen
Voraussetzungen für gewerbliche tätigkeit
allgemeine voraussetzungen:
- eigenberechtigung (mind 18)
- staatsbürgerschaft (Ö, EU, Schweiz oder Nachweis auf legalen Aufenthalt)
- keine ausschließungsgründe (keine finanzstrafdelikte, gerichtliche verurteilungen, mangels masse abgewiesener konkursantrag)
Befähigungsnachweis
für bestimmte tätigkeiten. fachliche/unternehmerische fähigkeiten oder erfahrungen müssen aufgewiesen werden, zb meisterprüfung, hlw
zuverlässigkeitsprüfung
bei gewerben mit hoher verantwortung gegenüber anderer personen. es dürfen keine verstöße, die im zusammenhang mit gewerbe stehen, vorliegen
Unterscheidung Gewerbearten und Voraussetzungen
Freie Gewerbe: allgemeine voraussetzungen (zb tankstelle, marktforschung, werbeagentur, babysitten)
Reglementiere Gewerbe:
- regle. Gew. ohne Zuverlässigkeitsprüfung: allg + befähigungsnachweis (zb Handwerke, Gastgewerbe, Fremdenführer)
- regl. Gew. mit Zuverlässigkeitsprüf. = Rechtskraftgewerbe (zb Baumeister, Reisebüro, Waffengewerbe, vermögensberatung, drogist)
Unternehmerische tätigkeiten außerhalb von gewerbeordnung
-freie Berufe (Ärzte, Apotheker, Notare)
-neue Selbstständige (Psychologen, Vortragende)
unterliegen anderen Gesetzen, tätigkeit erfordert keine gewerbeberechtigung