Kaufvertrag Flashcards
In welchen Phasen wird Kaufvertrag abgeschlossen?
- Anbahnung
- Abschluss
- Erfüllung
Anbahnung des Kaufvertrags durch Verkäufer
- Anpreisung
- Angebot (unverlangt oder verlangt)
Erkläre Anpreisung
- um aufmerksam zu machen
- Bindungswille des Verkäufers fehlt
- kein Angebot im rechtlichen Sinn
- > grundsätzlich nicht an Angaben in Werbung gebunden, aber irreführende Werbung strafbar
Anbahnung des Kaufvertrags durch Käufer
- Anfrage
- Angebot (=Bestellung)
Erkläre Anfrage
=gezielte Informationsbeschaffung durch Käufer
- rechtlich unverbindlich
- formfrei
- sollte genau formuliert sein
- kann allgemein sein (wunsch nach infomaterial) oder speziell (zusendung eines angebots)
Erkläre Angebot
- Geschäftspartner erklärt, dass er bestimmte Geschäft abschließen will -> Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages
- Menge, Preis etc muss festgelegt sein
unverlangtes vs verlangtes Angebot
wird nicht als Reaktion auf eine Anfrage des Käufers verfasst, zb Information über Produktneuheit
verlangtes Angebot beantwortet die Fragen der Käuferanfragen
Was ist ein Angebot des Käufers
=Bestellung, Käufer bietet Verkäufer an bestimmte Ware zu kaufen, zb als Reaktion auf Anpreisung
Was sind die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot
inhaltliche Bestimmtheit:
- bestimmter Verkäufer und Käufer
- genaue Art und Güte der Ware
- Preis und Menge der Ware
Bindungswille:
-im angebot muss erkennbar sein, dass der Steller des Angebots tatsächlich kaufen/verkaufen will
Zugang:
-das Angebot muss dem Empfänger persönlich zugehen, zb als Email oder Brief
alle Voraussetzungen erfüllt -> bindend, Angebotssteller ist verpflichtet Angebot zu erfüllen, wenn Empfänger dieses unverändert und rechtzeitig annimmt
Erkläre Bindungsdauer von Angeboten
im Angebot angeführt:
- kann im Angebot angeben, wie lange er will
- wenn nichts angegeben -> gesetzliche
gesetzliche:
-mündlich (persönlich, telefonisch):
gültig für die Dauer des Gesprächs
-schriftlich: doppelter Transportweg (bei emails hinfällig, briefe 6-8tage) + angemessene Überlegungsfrist (abhängig von Inhalt, 5-7 tage)
Kann bindungswirkung von angeboten eingeschränkt werden?
-anbieter kann freizeichnungsklausel verwenden, um freibleibendes angebot zu erstellen
zb ohne Obligo, unverbindlich, freibleibend, solange der Vorrat reicht, Preisänderungen vorbehalten
-Anbieter dadurch nicht an Angebot gebunden, sobald Käufer aber Angebot annimmt, muss Verkäufer sofort reagieren falls er Zustandekommen des Vertrags verhindern will
wie kommt Kaufvertrag zustande?
Annahme des Angebots, Verkäufer will unter bestimmten Bedingungen verkaufen, Käufer will unter denselben kaufen -> übereinstimmende Willenserklärung -> Enstehung von Rechten und Pflichten -> zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft
Formen des Vertragsabschlusses:
ausdrücklich: mündlich, schriftlich, elektronisch
schlüssiges Handeln: ohne Worte, im Alltag zwischen Privatpersonen und Unternehmen üblich, Verkäufer muss Ware eindeutig zum verkauf anbieten, käufer muss deutlich zeigen, dass er ware kaufen will
stillschweigen: normalerweise bedeutet stillschweigen ablehnung, bei lieferung an privatpersonen ohne bestellung ist keine bezahlung notwendig
Voraussetzungen für gültigen Kaufvertrag
- Zweiseitigkeit (mind. 2 personen: käufer u verkäufer)
- Übereinstimmende Willenserklärung (einigkeit über bedingungen: qualität, lieferung etc)
- Freiwilligkeit (es darf niemand gezwungen werden)
- Erlaubtheit (darf nicht gegen gesetz oder gute sitten verstoßen)
- Möglichkeit (unsinnige geschäfte sind ungültig)
- Geschäftsfähigkeit (mindestalter beider seiten und geistig voll handlungsfähig)
erkläre stufend er geschäftsfähigkeit
0-7, Kinder:gänzlich geschäftsunfähig:
kein abschluss von geschäften, keine annahme von schenkungen, ausnahme taschengeldgeschäfte
7-14, unmündige Minderjährige: beschränkt geschäftsfähig: altersübliche geringfügige Geschäfte und jene zu ihrem Vorteil, zb Geschenke
14-18, mündige Minderjährige: erweitert beschränkt geschäftsfähig: geschäfte in höhe von taschengeld/schenkungen oder des eigenen verdienstes, Lebensunterhalt darf nicht gefährdet werden
ab 18: volljährig: voll geschäftsfähig, wenn geistig voll handlungsfähig