SchuldR BT: Verbrauchsgüterkauf Flashcards
Anw.bereich §§474ff
- pers: zw Verbraucher u Unternehmer
- sachl: Ware §241a
Negative Beschaffenheitsvereinbarung mögl?
= §476 I 2: von den obj Anforderungen eines Sachmangels kann nur abgewichen werden, wenn …
Nr.1: V eigens Inkenntnisgesetzt VOR Abgabe der Vertragserklärung
Nr.2: Abweichung muss ausdrückl u gesondert vereinbart werden
= gilt NICHT für Ausschluss von SE
Wann ist eine Fristsetzung im Verbrauchsgüterkauf entbehrlich?
= §475d entbehrl für JEDEN Verbrauchsgüterkauf, wenn..
Nr.1: nach Ablauf einer angem Frist (V muss keine Frist gesetzt haben) die Nacherfüllung nicht vorgenommen wurde
Nr.2-5: nicht mal Ablauf einer angem Frist erforderl
Nr.2: sich trotz versuchter Nacherfüllung ein Mangel zeigt (abweichend zu §440, wonach 2 Versuche der Nacherfüllung notw!)
-> es bedarf für Rücktritt u SE ausdrückl keiner FristSETZUNG mehr, sondern nur noch Unterrichtung über Mangel u ABLAUF einer angem Frist
Wann ist Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkauf mögl?
- §476 I 1: grds ist jeder Gewährl.ausschluss unwirks
= §475 III 2:
= §442 (Gewährl.ausschluss bei Kenntnis von Mangel),
= §445 (öff Versteigerung),
= §447 II (Versendungskauf) sind nicht anzuwenden
= Unternehmer wird bereits durch §476 I 2 ausr entlastet
Warum erfolgt im Verbrauchsgüterkauf eine Priviligierung von SE
= EU-Gesetzgeber hat keine Regelungskompetenz für SE, sondern nur für Kaufrecht
= abweichende Vorschriften des §476 etc gelten deshalb nicht für SE
Schema: Kaufrechtl Gewährl.R im allg KaufR
AGL: §§437 Nr….
1. KV
- Sach-/ Rechtsmangel §§434, 435
= Mögl.keit einer neg Besch.h.vereinbarung (zB Unfallwagen) §434 III 1 - bei Gefahrübergang
= Beweislast trägt Käufer - kein Ausschluss der Gewährl.R kraft Gesetz od wirks Vereinbarung
= §442/ 445/ 377 HGB/ 444/ 242/ AGB - Voraussetzungen SE/ Rücktritt/ Minderung
a. Fristsetzung §§281/ 323, soweit nicht entbehrl (§§281 II/ 323 II/ 440)
b…
Schema: Kaufrechtl Gewährl.R im VerbrauchsgüterkaufR
AGL: §§437 Nr….
1. KV
- Sach-/ Rechtsmangel §§434, 435
= §476 I 2: Mögl.keit einer neg Besch.h.vereinbarung nur unter best Voraussetzungen zul - bei Gefahrübergang
= §477 Beweislastumkehr zugunsten V - kein Ausschluss der Gewährl.R kraft Gesetz od wirks Vereinbarung
= §442/ 445/ 377 HGB gelten NICHT wegen §475 III 2 - Voraussetzungen SE/ Rücktritt/ Minderung
a. Fristsetzung §§281/ 323, soweit nicht entbehrl (Umk/ §475d Sonderbestimmungen)
b…
Kaufrechtl Gewährl.R im Verbrauchsgüterkaufrecht mit digitalen Elementen
AGL: §437
- KV über Ware mit digitalen Elementen §§327ff
- Sach-/ Rechtsmangel §475b
a. subj Anford §475b III
b. obj Anford §475b IV
= §476 I 2: Mögl.keit einer neg Besch.h.vereinbarung nur unter best Voraussetzungen zul
c. Montageanforderungen
d. Installationsanforderungen - bei Gefahrübergang
= Beweislastumkehr §477 - kein Ausschluss der Gewährl.R kraft Gesetz od wirks Vereinbarung
=§475b V: bei Obliegenh.verletzung wegen Nichtausführung der Aktualisierungen - Voraussetzungen SE/ Rücktritt/ Minderung
a. Fristsetzung §§281/ 323, soweit nicht entbehrl (Umk/ §475d Sonderbestimmungen)
b…
Kaufrechtl Gewährl.R bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte
AGL: §327i…
- Verbrauchervertrag über digitale Produkte
- Sach-/ Rechtsmangel §327d-g
a. subj Anford §327e II 1
b. obj Anford §327e III 1
= §327h
c. Anforderungen an Integration §327e IV - bei Gefahrübergang
= Beweislastumkehr §327k - kein Ausschluss der Gewährl.R kraft Gesetz od wirks Vereinbarung
= grds nicht mögl, nur für SE §327s IV - Voraussetzungen SE/ Rücktritt/ Minderung
= §327m, n: Vertragsbeendigung/ SE/ Minderung bei Schlechterfüllung unter best Voraussetzungen
Abgrenzung Anw.bereich §§475b (Ware mit digitalen Elementen) zu §§327 (digitale Produkte)
- Ware mit digitalen Elementen §327a III 1
a. Ware §241a
b. digitales Produkt §327
c. digitales Produkt ist fkt.essentiell
= dienen nicht nur der reinen Datenträgerfkt, sondern der Fkt-fhk der Ware (zB Iphone) - Digitale Produkte §327
a. digitale Inhalte
b. digitale DL
c. körperl Datenträger, die ausschließl als Träger digitaler Inhalte dienen §327 V (zB E-Auto)
aa. Ware/ keine Ware
bb. digitales Produkt
cc. digitales Produkt ist nicht fkt.essentiell u dient ausschl der Trägerfkt
Welches Gewährleistungsrecht ist auf Ware mit digitalen Elementen §327a III1 anzuwenden?
= Rechte ergeben sich aus §437, Sachmangel aus §475b
= Grds: Rechtseinheit (keine Aufspaltung zw Ware u digitaler Einheit)
= es gilt ausschließl KaufR/ VG-KaufR AT/ BT §475b
Welches Gewährleistungsrecht ist auf digitale Produkte §327 anzuwenden?
= Rechte ergeben sich aus §327i, Sachmangel aus §327d-g
= Grds: Rechtsspaltung §327a II 2
a. auf digitales Produkt finden §§327ff Anwendung
b. iÜ für (nicht-)körperl Ggst: KaufR/ VG-KaufR
Warum finden sich Vorschriften über digitale Produkte im SchuldR AT?
= auf digitale Produkte können versch Verträge Anwendung finden, die aus SchuldR BT auf SchuldR AT verweisen
= zB Miete/ Schenkung/ DV/ WV über digitale Produkte