Alpm: SchuldR BT: KV Flashcards
- Sinn und Zweck dass Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen muss
= Abgrenzung SchuldR AT (§§280..) SchuldR BT (Anw GewährleistungsR §§437..)
- Gefahrübergang § 446
= findet mit Übergabe der Kaufsache an Käufer statt § 446 2
= der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist § 446 3
- Gefahrübergang § 447
= ist eine Schickschuld vereinbart, findet Gefahrübergang mit Übergabe an Transportperson statt
- Werklieferungsvertrag § 651
= es wird eine erst noch herzustellende bewegliche Sache verkauft (bei KV ausschließlich Pflicht zur Sachverschaffung)
= gem § 650 1 finden auf Werklieferungsvertrag Regeln des Kaufrechts Anwendung
- Stellt eine negative quantitative Abweichung (Zuweniglieferung) einen Sachmangel § 434 III (Schlechtleistung) oder eine teilweise Nichterfüllung dar? (Abgrenzung Mankolieferung zu Teilleistung)
(1) eA: Sachmangel iSd § 434 III bei jeder Zuweniglieferung
(2) aA: bei Entgegennahme einer Teilleistung Anwendung von Kaufrecht § 434 III
(3) hM: Zuweniglieferung ist nur Sachmangel bei verdeckter Mankolieferung (Verkäufer liefert Mindermenge als Erfüllung seiner GANZEN Vb)/ bei offener Mankolieferung Teilleistungsstörungsrecht des allgemeinen Leistungsstörungsrechts (Verkäufer erbringt erkennbar für Gläubiger nur Teilleistung)
(-) Wortlaut § 434 III enthält keine Differenzierung zwischen offener und verdeckter Zuweniglieferung
(+) Gläubiger behält bzgl des noch ausstehenden Teils seinen ursprünglichen Erfüllungsanspruch aus § 433 I, während bei Sachmangel nur § 437 anwendbar
(+) kein Bedürfnis den ursprünglichen Erfüllungsanspruch als Nacherfüllungsanspruch gem § 439 zu modifizieren
- In welchen Fällen ist eine Fristsetzung bei Rücktritt/ Minderung/ SE statt der Leistung entbehrlich?
(1) §281 II: ernsthafte u endgültige Leistungsverweigerung/ Vorliegen von besonderen Umständen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen die sofortige Geltendmachung des SE-Anspruch rechtfertigen (Arglist des Verkäufers/ Notfälle, die Fristsetzung nicht mehr zulassen)
(2) § 326 V HS2: Unmöglichkeit der Leistung
(3) § 323 II: ernsthafte u endgültige Leistungsverweigerung/ Leistungsbewirkung nicht zum bestimmten Termin/ Frist/ Vorliegen von besonderen Umständen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen
(4) § 440 1: Verkäufer hat beide Arten der Nacherfüllung verweigert/ Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für Käufer unzumutbar (Fehlschlag nach 2. Versuch einer erfolglosen Nachbesserung)
- Wann ist die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung unmöglich, § 439?
= Abgrenzung Stück- oder Gattungsschuld ist irrelevant innerhalb von § 439
= NICHT nach obj Kriterien zu bestimmen, sondern durch Auslegung des Parteiwillens zu Vertragsschluss zu beurteilen (= Austauschbarkeit nach Parteiwillen) § 157
= möglich, wenn Kaufsache durch gleichartige und gleichwertige Sache ersetzt werden kann
= mehr oder weniger großer Änderungsumfang ist für Interessenlage der Vertragsparteien idR ohne Belang -> Grenze liegt bei unverhältnismäßigen Kosten § 439 IV 1
- Ist eine Nacherfüllung möglich wenn Nachfolgemodell teurer ist?
= Verkäufer hat LVWR aus § 439 IV 1, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
= nicht relevant bei Frage nach Unmöglichkeit der Ersatzlieferung, sondern ob Anspruch durchsetzbar
- Kann bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei Mangel eine Ersatzlieferung § 439 verlangt werden?
= grds kommt es Käufer auf bestimmten Typ und bestimmte Ausstattung des Fzgs an (technische Eigenschaften/ Funktionsfähigkeit/ äußeres Erscheinungsbild/ indiv Verschleißzustand), sodass keine Austauschbarkeit
= ausnahmsw wenn Wagen derart jung ist, dass er durch gleichartigen Wagen ersetzt werden kann (Tageszulassung)
- Stellt § 439 II eine eigene AGL dar (Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen) oder nur deklaratorische Regelung?
(1) BGH: verschuldensunabhängige AGL für Käufer (im Gegensatz zu §§437, 280ff)
(+) §475 VI: Verbraucher kann vom Unternehmer für Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung Vorschuss verlangen
- Was umfasst Aufwendungsersatz der Nacherfüllung aus § 439 II?
= alle Kosten die im Zusammenhang mit Nacherfüllung erforderlich sind („zum Zwecke der Nacherfüllung“)
= umfasst sind auch Vorbereitungskosten: Sachverständigengutachten zur Feststellung des Mangels (wenn V Mangel abstreitet/ behauptet er hätte Mangel beseitigt)
- Werden auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von § 439 II umfasst?
(1) eA: nur über §§ 280 I, II, 286 erstattbar
(+) kein Zusammenhang mit Auffinden der Ursache und Klärung des Mangels
(2) BGH: über § 439 II erstattbar
(+) zum Zwecke der Nacherfüllung, da zur Durchsetzung des Nacherfüllungsanspruchs erforderlich
(+) Zielsetzung von § 439 II ist die Gewährleistung der Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung, sodass K insgesamt vor finanziellen Belastungen durch Nacherfüllung geschützt werden soll da zur Durchsetzung der Nacherfüllung erforderlich (str, aA: nur über §§280 I, II, 286)
- Anspruch des Verkäufers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache §§439 V, 346 I, II 2 Nr.1: Kann V auch Wertersatz/ Nutzungsersatz verlangen (zB Neuwagen 2 Monate gefahren)?
= Verkäufer kann im Falle der Nacherfüllung vom Käufer Rückgewähr nach Maßgabe der §§ 346-348 verlangen, sodass auch Wertersatz zu leisten wäre § 346 I, II 1 Nr.1
= gem §348 Rückgewähr der mangelhaften Sache Zug um Zug gg Nacherfüllung
= ABER bei Verbrauchsgüterkauf § 474 sind gem § 475 III 1 keine Nutzungen zu ersetzen/ kein Wertersatz!!
- Wann ist der Käufer zu Nutzungsersatz verpflichtet, wenn er Ersatzlieferung verlangt?
(1) wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt gem §§439 V, 346 I, II 1 Nr.1
(2) wenn K nach §§437 Nr.2 Var.1, 323 zurücktritt, da §346 I direkt gilt
- Rückgewähr iHd ersparten Aufwendungen § 326 II 2 iVm §§326 IV, 346 im Kaufrecht
= § 326 II 1: Schuldner ist für Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich/ befindet sich in Annahmeverzug, sodass Gläubiger Anspruch auf Gegenleistung behält
= § 326 II 2: Gläubiger muss sich aber das anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung erspart/ erwirbt/ zu erwerben böswillig unterlässt