Alpm: SchuldR BT: KV Flashcards

1
Q
  1. Sinn und Zweck dass Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen muss
A

= Abgrenzung SchuldR AT (§§280..) SchuldR BT (Anw GewährleistungsR §§437..)

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2
Q
  1. Gefahrübergang § 446
A

= findet mit Übergabe der Kaufsache an Käufer statt § 446 2
= der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist § 446 3

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3
Q
  1. Gefahrübergang § 447
A

= ist eine Schickschuld vereinbart, findet Gefahrübergang mit Übergabe an Transportperson statt

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4
Q
  1. Werklieferungsvertrag § 651
A

= es wird eine erst noch herzustellende bewegliche Sache verkauft (bei KV ausschließlich Pflicht zur Sachverschaffung)
= gem § 650 1 finden auf Werklieferungsvertrag Regeln des Kaufrechts Anwendung

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5
Q
  1. Stellt eine negative quantitative Abweichung (Zuweniglieferung) einen Sachmangel § 434 III (Schlechtleistung) oder eine teilweise Nichterfüllung dar? (Abgrenzung Mankolieferung zu Teilleistung)
A

(1) eA: Sachmangel iSd § 434 III bei jeder Zuweniglieferung

(2) aA: bei Entgegennahme einer Teilleistung Anwendung von Kaufrecht § 434 III

(3) hM: Zuweniglieferung ist nur Sachmangel bei verdeckter Mankolieferung (Verkäufer liefert Mindermenge als Erfüllung seiner GANZEN Vb)/ bei offener Mankolieferung Teilleistungsstörungsrecht des allgemeinen Leistungsstörungsrechts (Verkäufer erbringt erkennbar für Gläubiger nur Teilleistung)
(-) Wortlaut § 434 III enthält keine Differenzierung zwischen offener und verdeckter Zuweniglieferung
(+) Gläubiger behält bzgl des noch ausstehenden Teils seinen ursprünglichen Erfüllungsanspruch aus § 433 I, während bei Sachmangel nur § 437 anwendbar
(+) kein Bedürfnis den ursprünglichen Erfüllungsanspruch als Nacherfüllungsanspruch gem § 439 zu modifizieren

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6
Q
  1. In welchen Fällen ist eine Fristsetzung bei Rücktritt/ Minderung/ SE statt der Leistung entbehrlich?
A

(1) §281 II: ernsthafte u endgültige Leistungsverweigerung/ Vorliegen von besonderen Umständen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen die sofortige Geltendmachung des SE-Anspruch rechtfertigen (Arglist des Verkäufers/ Notfälle, die Fristsetzung nicht mehr zulassen)

(2) § 326 V HS2: Unmöglichkeit der Leistung

(3) § 323 II: ernsthafte u endgültige Leistungsverweigerung/ Leistungsbewirkung nicht zum bestimmten Termin/ Frist/ Vorliegen von besonderen Umständen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen

(4) § 440 1: Verkäufer hat beide Arten der Nacherfüllung verweigert/ Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für Käufer unzumutbar (Fehlschlag nach 2. Versuch einer erfolglosen Nachbesserung)

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7
Q
  1. Wann ist die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung unmöglich, § 439?
A

= Abgrenzung Stück- oder Gattungsschuld ist irrelevant innerhalb von § 439
= NICHT nach obj Kriterien zu bestimmen, sondern durch Auslegung des Parteiwillens zu Vertragsschluss zu beurteilen (= Austauschbarkeit nach Parteiwillen) § 157
= möglich, wenn Kaufsache durch gleichartige und gleichwertige Sache ersetzt werden kann
= mehr oder weniger großer Änderungsumfang ist für Interessenlage der Vertragsparteien idR ohne Belang -> Grenze liegt bei unverhältnismäßigen Kosten § 439 IV 1

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8
Q
  1. Ist eine Nacherfüllung möglich wenn Nachfolgemodell teurer ist?
A

= Verkäufer hat LVWR aus § 439 IV 1, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
= nicht relevant bei Frage nach Unmöglichkeit der Ersatzlieferung, sondern ob Anspruch durchsetzbar

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9
Q
  1. Kann bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei Mangel eine Ersatzlieferung § 439 verlangt werden?
A

= grds kommt es Käufer auf bestimmten Typ und bestimmte Ausstattung des Fzgs an (technische Eigenschaften/ Funktionsfähigkeit/ äußeres Erscheinungsbild/ indiv Verschleißzustand), sodass keine Austauschbarkeit
= ausnahmsw wenn Wagen derart jung ist, dass er durch gleichartigen Wagen ersetzt werden kann (Tageszulassung)

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10
Q
  1. Stellt § 439 II eine eigene AGL dar (Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen) oder nur deklaratorische Regelung?
A

(1) BGH: verschuldensunabhängige AGL für Käufer (im Gegensatz zu §§437, 280ff)
(+) §475 VI: Verbraucher kann vom Unternehmer für Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung Vorschuss verlangen

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11
Q
  1. Was umfasst Aufwendungsersatz der Nacherfüllung aus § 439 II?
A

= alle Kosten die im Zusammenhang mit Nacherfüllung erforderlich sind („zum Zwecke der Nacherfüllung“)
= umfasst sind auch Vorbereitungskosten: Sachverständigengutachten zur Feststellung des Mangels (wenn V Mangel abstreitet/ behauptet er hätte Mangel beseitigt)

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12
Q
  1. Werden auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von § 439 II umfasst?
A

(1) eA: nur über §§ 280 I, II, 286 erstattbar
(+) kein Zusammenhang mit Auffinden der Ursache und Klärung des Mangels

(2) BGH: über § 439 II erstattbar
(+) zum Zwecke der Nacherfüllung, da zur Durchsetzung des Nacherfüllungsanspruchs erforderlich
(+) Zielsetzung von § 439 II ist die Gewährleistung der Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung, sodass K insgesamt vor finanziellen Belastungen durch Nacherfüllung geschützt werden soll da zur Durchsetzung der Nacherfüllung erforderlich (str, aA: nur über §§280 I, II, 286)

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13
Q
  1. Anspruch des Verkäufers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache §§439 V, 346 I, II 2 Nr.1: Kann V auch Wertersatz/ Nutzungsersatz verlangen (zB Neuwagen 2 Monate gefahren)?
A

= Verkäufer kann im Falle der Nacherfüllung vom Käufer Rückgewähr nach Maßgabe der §§ 346-348 verlangen, sodass auch Wertersatz zu leisten wäre § 346 I, II 1 Nr.1
= gem §348 Rückgewähr der mangelhaften Sache Zug um Zug gg Nacherfüllung
= ABER bei Verbrauchsgüterkauf § 474 sind gem § 475 III 1 keine Nutzungen zu ersetzen/ kein Wertersatz!!

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14
Q
  1. Wann ist der Käufer zu Nutzungsersatz verpflichtet, wenn er Ersatzlieferung verlangt?
A

(1) wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt gem §§439 V, 346 I, II 1 Nr.1
(2) wenn K nach §§437 Nr.2 Var.1, 323 zurücktritt, da §346 I direkt gilt

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15
Q
  1. Rückgewähr iHd ersparten Aufwendungen § 326 II 2 iVm §§326 IV, 346 im Kaufrecht
A

= § 326 II 1: Schuldner ist für Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich/ befindet sich in Annahmeverzug, sodass Gläubiger Anspruch auf Gegenleistung behält
= § 326 II 2: Gläubiger muss sich aber das anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung erspart/ erwirbt/ zu erwerben böswillig unterlässt

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16
Q
  1. Ist Anspruch auf Rückgewähr iHd ersparten Aufwendungen § 326 II 2 iVm §§326 IV, 346 im Kaufrecht anwendbar?
A

= § 437 enthält keinen Verweis auf § 326 II 2, sodass KEINE Anwendung möglich! (nach Gefahrübergang bestimmen sich Rechte des Käufers allein nach § 437)
= mangelhafter Lieferung/ Unmöglichkeit der Nacherfüllung führt nicht zu Untergang der Gegenleistungspflicht, sodass es auch zur keiner Vorteilsanrechnung nach § 326 II 2 kommen kann (Zahlungspflicht bleibt bestehen trotz Mangel)
= Käufer hat nur Rücktrittsrecht, wodurch die Zahlungspflicht entfallen kann

17
Q
  1. Kann bei einer Selbstvornahme des Käufers § 326 II 2 analoge Anwendung finden?
A

(1) Vergleichbarkeit der Interessenlagen:
(a) Unmöglichkeit des Primäranspruchs
(b) Unmöglichkeit des Nacherfüllungsanspruchs infolge einer Schlechtleistung bei jeweils Verantwortung bei Käufer -> Interesse des Käufers zur Anrechnung in beiden Fällen vergleichbar

(a) Verpflichtung zur vollen KP-Zahlung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen des V

(b) Verpflichtung zur vollen KP-Zahlung ohne Anrechnung der ersparten Aufwendungen des V

(2) planwidrige Regelungslücke
(-) kein Selbstvornahmerecht im Kaufrecht im Ggs zu Miet-/ Werkvertrag
(-) analoge Anwendung würde dazu führen, dem Käufer ein Recht zur Selbstbeseitigung von Mängeln auf Kosten des Verkäufers einzuräumen ohne Erfordernis einer erfolglos abgelaufenen Frist zur Nacherfüllung -> Recht des Verkäufers zur 2. Andienung würde umgangen
(-) Systematik: §437 enthält bewusst nur Verweis auf § 326 V und nicht auf § 326 I-IV
(-) spezielle Reglungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung §§281 II/ 440 1… würden umgangen

18
Q
  1. Kann neben Kaufrecht § 437ff auch Aufwendungsersatz aus GoA geltend gemacht werden?
A

(-) § 437 sind abschließend, da sonst kaufrechtliche Voraussetzungen umgangen würden (zB Fristsetzung/ Nacherfüllung..)

19
Q
  1. Können neben Kaufrecht §437ff auch bereicherungsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden?
A

(-) § 437 sind abschließend, da sonst kaufrechtliche Voraussetzungen umgangen würden

20
Q
  1. Liegt ein Sachmangel vor, wenn ein später krank werdendes Tier gekauft wird, bzw gehört es zur üblichen Beschaffenheit, dass ein Tier gesund ist §434?
A

= zur üblichen Beschaffenheit gehört es nicht, dass ein Tier in jeder Hinsicht einer biologischen Idealnorm entspricht
= Lebewesen unterliegen einer ständigen Entwicklung und genetisch bedingte Abweichungen vom Idealzustand kommen relativ häufig vor

21
Q
  1. Kann eine Abwertung der Sache bzgl marktüblichen Preis einen Sachmangel begründen?
A

= nur wertbildende Faktoren sind Eigenschaften, nicht der Wert selbst (wie § 119 II)
= Marktpreis ist selbst nur Reaktion und spiegelt nicht den Wert wieder (zB Prägung durch Angebot und Nachfrage)

22
Q

Mangel bei Gefahrübergang: Stellt eine fehlende Eig.verschaffung einen Rechtsmangel §435 dar?

(zB KV über gestohlene Sache)

A

(+) Wortlaut §435: wenn Dritte bzgl Kaufsache Rechte gg Käufer geltend machen können (Eigentum als stärkstes Recht)

(-) §433 I 1 verlangt die Übereignung der Sache bzw Pflicht zur mangelfreien Leistung, sodass ohne Übereignung die Primärleist.pflicht nicht erfüllt wird -> ohne Leistung findet allg Leist.störungsrecht Anwendung!! (hM)

23
Q

Änderung des neuen Sachmangelbegriffs

A
  1. früher: Vorrang der Beschaff.h.vereinbarung
    = “Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln..
  2. heute: kumulativer Gleichrang der obj u subj Anforderungen
    = “Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subj Anforderungen, den obj Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.
24
Q

Wann liegt ein Sachmangel iSd §434 vor?

A
  1. subj Anfordungen §434 II
    a. vereinbarte Beschaff.heit
    b. Eignung für vertragl Verwendung
    c. Übergabe mit vereinbartem Zubehör, Montageanleitung..
  2. obj Anforderungen §434 III
    a. Eignung für gewöhnl Verwendung
    b. übliche u erwartbare Beschaff.heit

    c. ACHTUNG: §434 III 1: soweit obj Anford (-) trotzdem mangelfrei, wenn etw anderes vereinbart
  3. ggf soweit erforderl: sachgerechte Montage
25
Q

Wann sind Gewährl.R kraft Gesetz ausgeschlossen?

A
  1. §442
    = K kannte Mangel bei Vertragsschluss/ Unkenntnis infolge gr FL Unkenntnis
  2. §445
    = grds bei öffentl Versteigerungen, außer V hat Mangel arglistig verschwiegen/ Garantie für Beschaff.heit übernommen
  3. §377
  4. §444
26
Q

Grenzen der Beschaffenheitsvereinbarung bei Verschleißerscheinungen eines Kfz

A

= Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung u der Qualitätsstufe entspr, gewöhnl, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kfz begründet keinen Sachmangel
= auch dann, wenn sich daraus in absehbarer Zeit – insbes bei der durch Gebrauch und Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung – ein Erneuerungsbedarf ergibt
(+) Verschleißteile eines Kfz unterliegen einer kontinuierl Abnutzung, zB Rosterscheinungen. (-) NICHT bei sicherheitsrelevanten Teilen zB Bremsanlage da keine Verw.eignung