SchuldR BT: Konkurrenzen Flashcards
Welche SE-Ansprüche kann K bei arglistigen Verschweigen eines Mangels geltend machen?
- Rückzahlung KP §§437 Nr.2, 323 I Var.2, 346 I
- Rückzahlung als SE statt der Leistung §§437 Nr.3, 280 I, III, 281
- §§ 280 I, 311 II, 241 II: Verletzung der vorvertragl Hinweispflicht (cic)
= Problem: Konkurrenzverhältnis zu §§434ff
Konkurrenz:
1. SE aus cic (zB Verletzung der Aufklärungspflicht über Sachmangel)
- Gewärl.R aus §437 (zB Schlechtleistung wg Sachmangel)?
a. grds ist Gewährl.R aus §437 lex specialis
= kurze Verjährung §438/ Recht zur Nacherfüllung §439/ Fristsetzung
b. Ausnahme der Sperrwirkung wenn V arglistig getäuscht hat?
(1) eA: trotzdem Sperrwirkung (Anspr.exklusivität)
(+) Anw cic neben Gewährl.R nicht erforderl weil regelm Verjähr.frist greift, §438 III 1/ kein Nacherfüll.R wg Schädigung der Vertrauensgrdl
(+) gleiche Zielrichtung (Ausgleich von Verm.schaden)
(2) aA: Ansprüche bestehen stets nebeneinander
(+) bei vorsätzl arglistiger Täuschung ohnehin gleiche Voraussetzungen, aber untersch RF:
(a) §437 gewährt nur Ersatz des Erfüllungsinteresses
(b) cic gewährt Ersatz des Vertrauensschadens, der über §437 hinausgehen kann
Konkurrenz:
1. Anfechtung wg arglistiger Täuschung §§123, 124
- SE-Anspr aus cic §§280 I, 311 II, 241 II
(1) eA: Anf.regeln sind lex specialis
(+) kürzere Anf.frist (1 Jahr) als Verjähr.frist (3 Jahre)
(2) hM: Ansprüche bestehen nebeneinander
(+) untersch Zielrichtung
(a) §123: Schutz des freien Willensentschlusses
(b) §280: Ausgleich von Vermögensschaden
ACHTUNG: bei Anfechtung entfällt SV ex tunc, sodass kein SE mangels SV geltend gemacht werden kann, sodass nur noch Anspr über §812
Konkurrenz:
1. Anfechtung wg Eigenschaftsirrtum §119 II (Sachmangel)
- Anspr aus Gewährl.R §437 (Schlechtleistung)
= Irrtumsanfechtung §119 II ist durch spezielles Gewährl.R §437 ausgeschlossen
= häufig wird Käufererwartung bzgl Kaufsache enttäuscht u gleichzeitig liegt ein Sachmangel vor
-> bei Anfechtung würde kürzere Verjähr.frist/ Nachbesserungsrecht des V unterlaufen
Konkurrenz:
1. Anfechtung wg arglistiger Täuschung §123 (über Sachmangel)
- Anspr aus Gewährl.R §437 (Schlechtleistung)
= nebeneinander anw.bar, da vorsätzl täuschender V nicht schutzwürdig ist
Können Gewährleist.R neben §437/ §634 auch durch Aufw.ersatz aus GoA od §§812ff geltend gemacht werden?
= Sperrwirkung!
= §634/ 437 sind grds abschließende Regelungen über die Rechte des Bestellers/ Käufers