SchuldR BT: Minderung Flashcards

1
Q
  1. Wie wird der verminderte KP nach § 441 berechnet?
A

= gem §441 III ist der KP in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde

  1. KP: 12.000€
  2. Wert mangelhafter Zustand: 2.000€
  3. Wert mangelfreier Zustand: 10.000€
    = Wert mangelfreier Zustand 10.000/ Wert mangelhafter Zustand 2.000= 5/1
    = KP im Wert herabsetzen: 12.000/5= 2.400€
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Q
  1. Welcher Verjährungsfrist unterliegt der mit der Minderung entstandene Anspruch auf Rückgewähr des KP §§441 IV, 346 I
A

= Unterscheide Verjährung des der Minderung zugrunde liegenden Nacherfüllungsanspruchs (Recht auf Rücktritt) und Verjährung des Anspruchs aus dem Rückgewährverhältnis (Recht aus Rücktritt/ entsteht mit Ausübung des Rücktrittsrechts)

(1) eA: auch Ansprüche aus Rückgewährverhältnis müssen innerhalb der für die Verjährung von Nacherfüllungsansprüchen geltenden Frist des §438 geltend zu machen sein

(2) hM: Ansprüche aus Rückgewährverhältnis unterliegen 3-jähriger Verjährungsfrist aus §195

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