Sanierung und Liquidation Kap 4.6 Flashcards
1
Q
letzte Entscheidung im Unternehmenslebenszyklus
A
- letzte konstitutive oder besser gesagt dekonstitutive Entscheidung ist die Auflösung des Untern bzw. die Liquidtion
- bevor es zu solchen Maßnahmen kommt, wird versucht das Untern durch Sanierungsmaßnahmen wieder aus der Krise zu führen
- gibt privatrechtliche Sanierungsmaßnahmen (diese und der außergerichtliche Vergleich bieten aktive Mögl zur Kriesenbewältigung) und öffentliche Insolvenzvf. (ist von außen veranlasst)
2
Q
Ursachen für Unternehmenskriesen
A
- Untern gerät in bedrohliche Phase, wenn die Verluste eine Größenordnung erreichen, die nur durch außergewöhnliche Maßnahmen ausgeglichen werden können
- höchste Kriesenanfälligkeit besteht in den ersten 10 Jahren nach Gründung
- Gründe:
a) innerbetriebliche Faktoren (Fehleinschätzung des Kapitalbedarfs, Infodefizite, fehlerhafte Einschätzungen des Zielmarktes sowie Qualimängel)
b) außerbetriblichd Faktoren (konjunkturelle Kreisen, Wertverluste
der Maschinen durch technischen Fortschritt …)
-> gezieltes Risikomanagement mit Abschätzung der Gefahren um frühzeitig Handlungsalternativen zu entwickeln
3
Q
Sanierung als aktives Kriesenmanagement
A
- Ziel der Sanierung ist der Erhalt und die Fortführung des Unternehmens sowie die Wiederherstellung seiner Leistungsfähigkeit
- finanzielle Sanierung zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit (dazu fast immer neues Kapital benötigt)
- leistungswirt. Sanierung zur Wiederherstellung der Ertragskraft (betriebliche Abläufe hinterfragen etc.)
- beide grundsätzlichen Maßnahmen sind eng verbunden, da die Zahlungsunfähigkeit meist durch fehlende Rentabilität verursacht
- außergerichtlicher Vgl oft mit Forderungsverzicht der Gläubiger, aber nur wenn sie Vertrauen in die Fortführung der Leistungserstellung des Untern und zukünftiger Zahlungsfähigkeit haben
4
Q
Insolvenz und Liquidation
A
- Insolvenzvf indem die Verfügungsrechte vom bisherigen Unter auf einen Insolvenzverwalter übergehen
- Insolvenzvf dient dazu die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird oder insbesondere zum Unternehmenserhalt verwendet wird
- Insolvenzverwalter soll sich in 1. Linie um die Fortführung des Untern bemühen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen in die Wege leiten
5
Q
3 Alternativen für den Insolvenzverwalter
A
- Sanierung des Unter
- Übertragende Sanierung (überlebensfähig Untern wird auf anderen Rechtsträgerschaft übertragen, der ein strategisches Interesse an diesen hat oder Synergien zu seinen bisherigen Geschäften sieht. Gläubiger aus Verkaufserlös bezahlt).
- Liquidation des Vermögens
- Liquidation kann auch freiwillig erfolgen. Die übrigen Vermögenswerte nach Auszahlung der Gläubiger wird untereinander geteilt