Sanierung und Liquidation Kap 4.6 Flashcards

1
Q

letzte Entscheidung im Unternehmenslebenszyklus

A
  • letzte konstitutive oder besser gesagt dekonstitutive Entscheidung ist die Auflösung des Untern bzw. die Liquidtion
  • bevor es zu solchen Maßnahmen kommt, wird versucht das Untern durch Sanierungsmaßnahmen wieder aus der Krise zu führen
  • gibt privatrechtliche Sanierungsmaßnahmen (diese und der außergerichtliche Vergleich bieten aktive Mögl zur Kriesenbewältigung) und öffentliche Insolvenzvf. (ist von außen veranlasst)
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2
Q

Ursachen für Unternehmenskriesen

A
  • Untern gerät in bedrohliche Phase, wenn die Verluste eine Größenordnung erreichen, die nur durch außergewöhnliche Maßnahmen ausgeglichen werden können
  • höchste Kriesenanfälligkeit besteht in den ersten 10 Jahren nach Gründung
  • Gründe:
    a) innerbetriebliche Faktoren (Fehleinschätzung des Kapitalbedarfs, Infodefizite, fehlerhafte Einschätzungen des Zielmarktes sowie Qualimängel)
    b) außerbetriblichd Faktoren (konjunkturelle Kreisen, Wertverluste
    der Maschinen durch technischen Fortschritt …)

-> gezieltes Risikomanagement mit Abschätzung der Gefahren um frühzeitig Handlungsalternativen zu entwickeln

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3
Q

Sanierung als aktives Kriesenmanagement

A
  • Ziel der Sanierung ist der Erhalt und die Fortführung des Unternehmens sowie die Wiederherstellung seiner Leistungsfähigkeit
  • finanzielle Sanierung zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit (dazu fast immer neues Kapital benötigt)
  • leistungswirt. Sanierung zur Wiederherstellung der Ertragskraft (betriebliche Abläufe hinterfragen etc.)
  • beide grundsätzlichen Maßnahmen sind eng verbunden, da die Zahlungsunfähigkeit meist durch fehlende Rentabilität verursacht
  • außergerichtlicher Vgl oft mit Forderungsverzicht der Gläubiger, aber nur wenn sie Vertrauen in die Fortführung der Leistungserstellung des Untern und zukünftiger Zahlungsfähigkeit haben
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4
Q

Insolvenz und Liquidation

A
  • Insolvenzvf indem die Verfügungsrechte vom bisherigen Unter auf einen Insolvenzverwalter übergehen
  • Insolvenzvf dient dazu die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird oder insbesondere zum Unternehmenserhalt verwendet wird
  • Insolvenzverwalter soll sich in 1. Linie um die Fortführung des Untern bemühen und entsprechende Sanierungsmaßnahmen in die Wege leiten
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5
Q

3 Alternativen für den Insolvenzverwalter

A
  • Sanierung des Unter
  • Übertragende Sanierung (überlebensfähig Untern wird auf anderen Rechtsträgerschaft übertragen, der ein strategisches Interesse an diesen hat oder Synergien zu seinen bisherigen Geschäften sieht. Gläubiger aus Verkaufserlös bezahlt).
  • Liquidation des Vermögens
  • Liquidation kann auch freiwillig erfolgen. Die übrigen Vermögenswerte nach Auszahlung der Gläubiger wird untereinander geteilt
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