Rechtsformentscheidung als Entscheidungsproblem Kap 4.5.1 Flashcards

1
Q

dispositiver Charakter

A
  • Rechtsformentscheidung naturgemäß bei Gründung, kann aber auch im weiteren Lebenszyklus zu Rechtsformwechseln kommen
  • dispositiver Charakter unser Rechtsordnung, da grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, aber zugleich Typenzwang (d.h. Auswahl aus definiertem Katalog standardisierter Rechtsformen)
  • einige Rechtsformen setzen bestimmte Kriterien voraus (z.B. min 7 Mitglieder für Verein)
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2
Q

Umweltzustände der Rechtsformwahl

A
  • ergeben sich aus angesprochenen Typenkatalog und den steuerlichen Vorschriften
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3
Q

Ziele der Rechtsformwahl

A
  • Haftung: wer mit welchen Vermögensteilen in welcher Höhe für Verbindlichkeiten aufzukommen hat (beschränkt oder unbeschränkt)
  • Finanzierungsmöglichkeiten: ( EK und FK) steigen i.d.R. mit Zahl und Bonität der Gesellschafter; oft bei guten EK Mögl. auch gute FK Mögl.
  • Leitungsbefugnis: GF nach innen und Vertretung nach außen; je direkter und durchgreifender die Haftung, desto mehr Mitwirkung mögl
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung: nach Anteilen oder Köpfen, soweit keine abweichende Regel (wenn eine mögl. ist)
  • Publizität und Rechnungslegung: ausgeprägte Vorschriften verursachen erhebliche Kosten und vermitteln Wettbewerbern Infos
  • Rechtsformabhängige Aufwendungen: Einmalige Gründungskosten sowie laufende Kosten (Prüfung, Vergütung Aufsichtsrat, …)
  • Steuerbelastung: min. der Steuer aus Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
  • Unternehmenskontinuität: bes. bei Familienunternehmen wichtig
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