Rechtsformentscheidung als Entscheidungsproblem Kap 4.5.1 Flashcards
1
Q
dispositiver Charakter
A
- Rechtsformentscheidung naturgemäß bei Gründung, kann aber auch im weiteren Lebenszyklus zu Rechtsformwechseln kommen
- dispositiver Charakter unser Rechtsordnung, da grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, aber zugleich Typenzwang (d.h. Auswahl aus definiertem Katalog standardisierter Rechtsformen)
- einige Rechtsformen setzen bestimmte Kriterien voraus (z.B. min 7 Mitglieder für Verein)
2
Q
Umweltzustände der Rechtsformwahl
A
- ergeben sich aus angesprochenen Typenkatalog und den steuerlichen Vorschriften
3
Q
Ziele der Rechtsformwahl
A
- Haftung: wer mit welchen Vermögensteilen in welcher Höhe für Verbindlichkeiten aufzukommen hat (beschränkt oder unbeschränkt)
- Finanzierungsmöglichkeiten: ( EK und FK) steigen i.d.R. mit Zahl und Bonität der Gesellschafter; oft bei guten EK Mögl. auch gute FK Mögl.
- Leitungsbefugnis: GF nach innen und Vertretung nach außen; je direkter und durchgreifender die Haftung, desto mehr Mitwirkung mögl
- Gewinn- und Verlustbeteiligung: nach Anteilen oder Köpfen, soweit keine abweichende Regel (wenn eine mögl. ist)
- Publizität und Rechnungslegung: ausgeprägte Vorschriften verursachen erhebliche Kosten und vermitteln Wettbewerbern Infos
- Rechtsformabhängige Aufwendungen: Einmalige Gründungskosten sowie laufende Kosten (Prüfung, Vergütung Aufsichtsrat, …)
- Steuerbelastung: min. der Steuer aus Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
- Unternehmenskontinuität: bes. bei Familienunternehmen wichtig