Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - Art. 2 II 1 GG Flashcards
Schutzbereich
Leben meint körperliches Dasein.
Körperliche Unversehrtheit meint die Freiheit von Krankheit im physischen und psychischen Sinn, sowie die körperliche Integrität.
Das sozial Wohlbefinden fällt nicht hierunter.
Eingriff
Eingriffe in das Leben sind die Todesstrafe sowie der finale Rettungsschuss.
Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit sind Schmerzen und Schädigungen und Gefährdungen der Gesundheit.
Selbst bei geringer Intensität liegt ein Eingriff vor .
Eingriff bei Einwilligung ggü. Arzt (-).
Rechtfertigung
Die Wesentlichkeitstheorie ist zu beachten.
Als Schranken-Schranken wirken zunächst die speziellen Normen der Art. 104 I 2 und Art. 102.
Die Auslieferung eines Ausländers ist gem. §8 IRG verboten, wenn ihm die Todesstrafe.