Art. 2 I GG - Freie Entfaltung der Persönlichkeit Flashcards

1
Q

Funktion des Art. 2 I GG

A

Es ist ein Auffanggrundrecht und gewinnt nur Bedeutung, wenn kein Schutzbereich eines speziellen Freiheitsrechts einschlägig ist.

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2
Q

Schutzbereich - Art. 2 I

A

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne, als jegliches menschliches Verhalten, insbesondere unabhängig von wertender Betrachtung.

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3
Q

Eingriff - Art. 2 I

A

Es gilt der klassische Eingriffsbegriff, da bei dem modernen Eingriffsbegriff jegliche Beeinträchtigung einen Eingriff darstellen würde, wodurch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausufern würde.

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4
Q

Verfassungsmäßige Ordnung (Schrankentrias)

A

Unter verfassungsmäßiger Ordnung versteht man die Gesamtheit der Normen, die formell sowie materiell mit der Verfassung in Einklang stehen.

  • > Einfacher Gesetzesvorbehalt.
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