Art. 5 III - Kunst- und Wissenschaftsfreiheit Flashcards
Materieller Kunstbegriff
Ein Kunstwerk liegt vor, wenn das Werk eine freie schöpferische Gestaltung ausdrückt, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
Formeller Kunstbegriff
Ein Kunstwerk liegt vor, wenn das Werk einer der klassischen 4 Kunstgattungen zuzuordnen ist (Literatur, bildende Kunst, Schauspiel, Musik).
Offener Kunstbegriff
Ein Kunstwerk liegt vor, wenn das Werk einen interpretationswürdigen Charakter aufweist.
Wer wird von Art. 5 III geschützt?
Auch diejenigen Personen oder Institutionen, die eine unentbehrliche Mittlerfunktion zw. Künstler und Publikum ausüben können sich auf Art. 5 III 1 berufen, es sei denn, sie setzen rein kommerzielle Interessen gegen den Künstler durch.
Wissenschaft
Wissenschaft ist jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.