Berufsfreiheit - Art. 12 Flashcards
Beruf
Beruf ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und nicht verboten ist.
Eingriff - Art 12
Die Maßnahme darf nicht nur irgendwie geartete, entfernte Folgen für die berufliche Tätigkeit haben, sondern muss eine subjektive oder objektive berufsregelnde Tendenz aufweisen.
Sie muss entweder auf die Berufsregelung zielen oder bei berufsneutraler Zielsetzung, sich unmittelbar auf die berufliche Tätigkeit auswirken oder in ihren mittelbaren Auswirkungen von einigem Gewicht sein.
Wesentlichkeitslehre - Art. 12
- Berufsausübungsregelungen (Wie)
Berufsausübungsregelungen stellen den geringsten Eingriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung nur vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls. - Subjektive Berufswahlregelungen
Subjektive Berufswahlregelungen sind Zugangsvoraussetzungen zu einem Beruf, die jedoch in der Person des Bewerbers liegen und die dieser im Prinzip erfüllen kann.
Sie stellen einen gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts.
- Objektive Berufswahlregelungen
Objektive Berufswahlregelungen sind unabhängig von den Kenntnissen oder Eigenschaften des Bewerbers.
Sie stellen den schwersten Eingriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung der Abwehr schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut.