Freiheit der Person - Art. 2 II 2, Art 104 Flashcards
1
Q
Schutzbereich - Art. 2 II 2, 104
A
Die Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, jeden beliebigen Ort aufzusuchen (positiv) oder ihn zu verlassen (negativ).
2
Q
Eingriff - Art. 2 II 2, 104
A
Ein Eingriff liegt vor, wenn jemand durch Gebote oder Verbote daran gehindert oder für einen bestimmten Zeitpunkt dazu verpflichtet wird, einen Ort aufzusuchen oder sich an einem Ort aufzuhalten.