Rahmenbedingungen Flashcards

1
Q

Wie lauten die medizinethischen Prinzipien?

A
  • Nichtschädigung (alles was z.B. Psyche schädigen kann z.B. unvorsichtige Deutungen)
  • Fürsorge (Schäden verhindern, lindern, Zustand verbessern)
  • Autonomie (Selbstbestimmung, besonders in PT fördern), Gleichheit (z.B. keine Selektion von Pat.)
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2
Q

Wer steckt hinter der GKV?

A

gesetzliche Krankenkassen (bzw. gesetzliche Krankenversicherung) = Teil des Sozialversicherungssystem

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3
Q

Was macht der Spitzenverband Bund der Krankenkassen?

A

Interessenvertreter aller gesetzl. Krankenkassen

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4
Q

Was ist die KV und die KBV?

A

kassenärztliche Vereinigung (Körperschaft öffentlichen Rechts, Selbstverwaltungsorgan Ärzte und PT), Abrechung, Sicherstellung, Interessensvertretung
kassenärztliche Vereinigung auf Bundesebene (steht unter der Aufsicht Bundesministerium für Gesundheit)

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5
Q

Was steckt hinter G-BA?

A

Gemeinsamer Bundesausschuss = oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, PT, KH, KK unter Rechtsausschuss Bundesm. f. G.), gebildet aus: KV und KBV, dt.KHges., GKV-Spitzenverband, zusätzl. Patientenvertretung (Antrag aber keine Stimme)
bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog des KK

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6
Q

Was macht der MDK?

A

Beratung der ges. KK und ges. PK und Einzelfallbegutachtung zu: Arbeitsunfähigkeitszeiten, Notwendigkeit, Art und Umfang von Rehas, Verordnung von.., Krankenhausliegezeiten, Pflege
KEINE Prüfung Anträge PT

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7
Q

Was beinhaltet der Artikel 1 des PsychThG ?

A

seit 01.01.1999 in Kraft, Artikel 1 (berufsrechtl. Teil), Artikel 2 (sozialrechtl. Einbindung), des weiteren Änderung in Strafprozessordnung, Strafgesetzbuch, Zulassungsverordnung

Artikel 1:
= berufsrechtl. Teil (Regelung Berufsausübung, Pflichten)
=eigentliches Psychotherapeutengesetzt, wichtige Inhalte:
- Berufsausübung (Titelschutz, somatische Abklärung, bis 21. Lj. KJP ggf. darüber hinaus, Def. PT, Abgrenzung zu anderen Tätigkeit)
- Approbation (welche Voraussetzungen, Entzug der App. bei Verhalten, aus dem sich Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann, bei Sucht, körperl. Gebrechen, eingeleiteten Strafverfahrens)
- Gebührenordnung ist zu erlassen
- Wissenschaftl. Anerkennung (Verpflichtung auf wiss. anerkannte Verfahren und bemächtigt G-BA geeignete Verfahren als Richtlinien festzulegen, Gründung wiss. Beirat, welcher Anerkennung von PTverfahren prüft)
- wiss. Beirat Psychotherapie: je 6 Vertreter Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, prüfen Studienqualität (Methodik, Validität, Ergebnis), Psychotherapieverfahren vs. Therapiemethode
- desweiteren: Übergangsvorschriften, Org. der Ausbildung, staatl. Prüfung, Ausbildungsstätten, Zuständigkeiten, Erlass von Rechtsverordnungen

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8
Q

Was sagt der Artikel 2 des PsychThG?

A

sozialrechtl. Einbindung der PT als den Ärzten gleichgestellte Berufsgruppe durch Vielzahl von Änderung des SGB V, welches Verfahrensweise der KK regelt (z.B. Def. ärztl. Behadlung, Verpf. Konsiliarverf., Einbezug der PT in Sicherstellungsauftrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, Bestimmung eingeschränkte Rechte der PT gegenüber Ärzte, Bildung eines beratenden Fachausschusses Psychotherapie)

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9
Q

Wodurch werden die Psychotherapierichtlinien erlassen und was beinhalten diese?

A

G-BA
Voraussetzung für Richtlinienverfahren benannt (umfassende Theorie der Entstehung und Aufr. von Krankheiten, PT-Behandlungsstrategien breites Spektrum von Anwendungsbereichen
VT, PA, TPT
PT-Methoden: KB, RET, EMDR
Inhalt: Behandlg.formen (Neuerungen: Sprechstunde, Akutbehandlung, Rezidivprophylaxe, telefonische Erreichbarkeit, zeitl. Veröffentlichung), Anwendg.formen (z.B. Gruppengröße bei Gr.therapie min =3 und max =9), Anwendg. bereiche (Neuerungen bei Alkoholerkrankung..),
Bedingung für Ausschluss von PT-Leistungen der GKV (Motivationslage, Motivierbarkeit, Umstellfähigkeit, Eigenart seiner neurotischen PSK (Lebensumstände)), Leistungsumfang (Maximal: AP = bis 300, tief.PT=100, VT=80…), Konsiliarbericht

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10
Q

Was steckt hinter dem BMV?

A

Bundesmantelvertrag Ärzte (zw. KBV und Sp. B. KK), durch PsychThG einige Neuerungen: wer sind Behandler, keine Verordnung von Vorsorge, reha. Leistungen, keine Ausstellung von Bescheinigungen für KK und MDK, keine Vertretung bei gene.pf.PT-Leistungen

Teil ist Psychotherapievereinbarungen (z.B. Formulare, Antrags- und Genehmigungsverfahren, fachl. Voraussetzung der Behandler)
Änderungen 2017: KH-Einweisungen, Transport, Soziotherapie, psycho. Rehas

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11
Q

Was regelt die PTKammer?

A

Pflichtmitgliedschaft, 12 LandesPTKammern und BundesPTkammern, Interessensvertreter geg. Staat, Politik und Gesellschaft, Aufg.: Überwachung, dizipl. Massnahmen bei Verletzung der Berufspflichten, Weiterbildung, Ansehen, Beratung der staatl. Organe, Ausformulierungd es Berufsrechts durch Erlass der Berufsordnung

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12
Q

Was beinhaltet die Berufsordnung (!) der PTKammern?

A

Sorgfaltspflicht (persön. Kontakt, diagn. Abklärung, Einholung soma. Befundes, Pat. informieren, falls Pt keine Fortschritte mehr macht), Abstinenzpflicht (prof. Bez.z.B. keine Geschenke), Regelung Abrechung und Honorierung (wahrheitsgemäß und Nutzung EBM), Fortbildung, Verhaltensgrundsätze geg. Pat. (Doku, Aufkl., Schweigep, Einsichtnahmerecht), Zulassungsverordnung (Arztregister, Präsenzpflicht), WANZ (im SGB 5 der GKV, wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig), EBM (einheitl. Bewertungsmaßstab)

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13
Q

Ab wann kommt ein Behandlungsvertrag (zivilrechtlich) zustande?

A

Zu Beginn des Gesprächs, stillschweigend durch schlüssiges Handeln (konkludent)
wirksamer Dienstvertrag §611 (BGB) (sorgfältige, dem gegenwärtigen Kenntnisstand entsprechende Leistung und Pat. schuldet Vergütung), formeller Bhdlg.vertrag während Probatorik

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14
Q

Was beinhaltete das Patientenrechtegesetzt?

A

Feb. 2013 erlassen, Ziel: Pat. mündigen Pat. (Augenhöhe mit Behandler), BGB ergänzt mir Rechten des Pat. und Pflichten der Behandler (Auswirkung auf Einsichtnahme und Dokumentation)

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15
Q

Über was und wie muss PT aufklären?

A

(unter Abstimmung auf Befindlichkeit und Aufnahmefähigkeit mgl):
Diagnose, Indikation, Therapieplan, Risiken, Alternativen, Rahmenbedingungen, Setting, Dauer
Wie: persönlich, mündlich, verständlich, mit zeitl. Vorlauf
(Kopie an Pat. bei unterzeichneten Dokus)

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16
Q

Was ist eine informed consent?

A

qualifizierte Form der Einwilligung (informierte Einwilligung nach einer detaillierten Aufklärung) (Pat. bestimmt frei und selbstbestimmt) z.B. im Bhdlg.vertrag
Einwilligungsfähigkeit muss geprüft werden

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17
Q

Was beinhaltete die Dokumentationspflicht?

A

-ergibt sich aus Berufsordnung, Psychotherapievereinbarungen, BMV und aus Nebenpflicht BGB
Musterberufsordnung der BPTkammer: Datum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptiunalisierung, PT-Massnahmen, psych. Testergebnisse
-technisch und organisatorisch geschützt
-10 J. Praxis, 30 J.KH
-Doku in unmittelbaren zeitl. Zusammenhang (am selben Tag), veränderungsfest

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18
Q

Was beinhaltet das Einsichtnahmerecht?

A
  • Umfang der Einsichtnahme: objektive (anam. Daten, Testbefunde) und subjektive Daten
  • Ausnahme: gesund. Gefährdung, Rechte Dritter, subjektive Erlebnisweise PT (mit Pat.rechtegest. aufgehoben)
  • §630g BGB: vollständig, Ablehnung zu begründen, bei Tod: Erbe, nahe Angehörige, Rechte ausgeschlossen bei ausdrücklichen Wunsch des Pat. (dem gegenüber nur wenn es dem Pat. erheblich schaden würde, vor Bruch der Schweigepflicht Erbschein zeigen lassen), bei Zweifel an mutmaßlichen Willen d. Pat. gegen eine Weitergabe entscheiden (ärztl. Schweigpflicht)
  • Zusf.: Pat. kein Grund für Begehren, Person d. Vertrauens kann Einsichtnehmen mit Auftrag, Pat. Recht auf Kopie, Besitzrechte bei PT, an KK nur Anträge etc, weiterzuleiten
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19
Q

Was beinhaltet die Schweigepflicht?

A
  • ergibt sich aus: Berufsordnung, Behandlungsvertrag und StGB (§ 203 Abs. 1 StGB)
  • es gilt grundsätzl. Schweigepflicht
  • 3 Offenbarungsbefugnisse: Einwilligung (ausdrücklich und stillschweigen, mutmaßliche Einwilligung, rechtfertigenden Notstand
  • Offenbarungspflicht: §138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftat), hier bei Zeitkriterium beachten
  • Zeugnisverweigerungsrecht (§383 ZPO u. §53 StPO) durch Abwägen der Schweigepflicht Verweigerung Zeugenaussage
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20
Q

Was ist gleich bei PT bei der privaten KV und der Beihilfe?

A

somatisches Konsil, Dienstvertrag (Honorar, Rechnung), Abrechnung nach GOP (hier werden Sätze formuliert, Entscheidungsspielraum zur Honorarfestlegung, 2,3-fache Satz ist Begründungsschwelle, Höchstsatz 3,5-fache, verbindlich bei Selbstzahlern, privat Versicherten und bei Beihilfe, beachte Verjährung von Honorarforderungen

21
Q

Was sind Behandlungsfehler der PT?

A

Handeln bei geltendem Wissenstand nicht mehr verantwortbar, nicht sorgfältig, unsachgemäß, müssen schuldhaft (vorsätzlich, fahrlässig) in z.B. Verstoß gegen Abstinenzregel, Nichterkennen von Suizidalität, Übernahmeverschulden
-zivil und/ oder strafrecht. Verfolgung mgl. (Pat. hat Beweislast, Umkehr bei Fehlen der Aufklärung und Doku)

22
Q

Was gilt ab dem 15 Lj.?

A

fortgeschrittene Urteils- und Einsichtsfähigkeit sowie relative Strafmündigkeit

23
Q

Wie lauten die Stadien der Geschäftsfähigkeit?

A
  • unter 7 geschäftsunfähig (alle Entscheidungen vom Erziehungsberechtigten) beachte §104 BGB
  • 7-13 beschränkt geschäftsfähig (Rechte, keine Pflichten, Zustimmung Pat. und Erziehungsberechtigte zur Therapie)
  • 14-17 erweitert geschäftsfähig (im Bereich Sozialrecht handlungsfähig), bei leichten Eingriffen selbst entsch.
  • 18 voll geschäftsfähig
24
Q

Was ist bei einem Behandlungsvertrag mit einem Jugendlichen zu beachten?

A

ab 15 Lj. keine Behandlungseinwilligung der Sorgeberechtigten notwenig (Paradox, da nur durch Eltern Behandlungsvertrag zu schließen, siehe Geschäftsfähigkeit

25
Q

Was passiert wenn Eltern nicht in die Behandlung einwilligen?

A

§1666 BGB Familiengericht kann anordnen, §1687 beide Eltern zustimmen zur Therapie, wenn beide Sorgerecht

26
Q

Was sind die Besonderheiten bei der Schweigepflicht bei Kindern und Jugendlichen?

A

Spannungsfeld: Erziehungsrecht der Eltern vs. Selbstbestimmungsrecht der Eltern
Abwägung
Offenbarungspflicht gegenüber Eltern vs. ab 14 Selbstbestimmungsrecht der Jugendlichen (ab da nur Weitergabe von Infos nur bei ausdrücklicher oder konkludenten Einwilligung)

27
Q

Wo wird das Kindeswohl geregelt?

A

§ 1666 BGB (Familiengericht kann Maßnahmen treffen): z.B. bei körp. Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch, seelischer Missbrauch, Abhängigkeitserkrankung, psych. Beeinträchtigung der Eltern, schwere Trennungskonflikte, Gewalt zw. Eltern, Münchhausen-Stellv.-Syndrom -> stärkste Eingriff (Entzug d. Personensorge, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht weg)

28
Q

Was bedeutet Schuldunfähigkeit aufgrund mangelnder Reife?

A

bis 14: schuldunfähig
ab 14 bis 18 Jugendlicher: strafrechtl. Verantwortung, bedingte Schuldfähigkeit (Prüfung)
ab 18 Heranwachsender: schuldfähig, bis 21 Lj. ggf. Jugendstrafrecht bei dementsprechenden geistigen und sittlichen Entwicklungsstand

29
Q

Wo wird die Schuldunfähigkeit aufgrund einer psych. Störung geregelt?

A

§20 StGB: krankhafte seelische Störung, teifgreifende Bewußtseinsstörung, Schwachsinn, schwere seelische Abartigkeit –> unfähig, Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (mangelnde Einsicht- und mangelnde Steuerungsfähigkeit)
§21 StGB: aus oben genannten Gründen vermindert Schuldfähig und Strafe gemildert

30
Q

Was regelt das Betreuungsgesetz?

A

Hilfe für selbstbestimmtes Leben, Vormundschaftsgericht, Zustimmung erforderlich, freier Wille beeinflusst, dann psychiatrisches Gutachten, keine Auswirkung auf Geschäftsfähigkeit, Aufg.: Gesundheitsfürsorge, Ver,ögensfragen, Vertretung bei Behörden, Aufenthaltsbestimmungsrecht

31
Q

Welche 3 Arten der Unterbringung gibt es?

A

Maßregelvollzug, Eigengefährdung (bei Betreuten über Vormundschaftsgericht, Eltern, Familiengericht), nach PsychKG bei Gefährdung der öffent. Sicherheit (z.B.akute Suizidalität oder psycho. S–> akute Fremd- oder Selbstgefährdung, Beschluss durch Amtsgericht (durch Gesundheitsamt informiert???), auch vorläufige Unterbringung
in Praxis: freiwillig in KH, keine Einwilligung, dann Behörden informieren und Pat. soll da bleiben, wenn nciht dann Polizei Angaben zu Aufenthaltsort und Zustand (Schweigepflicht kann gebrochen werden)

32
Q

Was beinhaltet SGB V?

A

gesetz. KV (Reha vor Pflege, Solidaritätsprinzip, Sach- und Dienstleistungsprinzip)

33
Q

Was beinhaltet das SGB VII?

A

gesetzl. Unfallversicherung, Schadensersatzprinzip

34
Q

Was sind Indikationen für eine stationäre PT?

A

schnelle Hilfeangebot, Krisen, essstörungen, SV, Suizidgefahr, Süchten, Komorbidität, Schizo, mangelnder K.einsicht, somatische Beeinträchtigung, Gefahr der Cronifizierung, fehlende Ressourcen, keine Versorgung ambulant

35
Q

Was heisst Konsiliarpsychotherapie?

A

PT hinzugezogen, Einschätzung, Behandlg, unabhängig, Dienstleistung, schriftl. Bericht

36
Q

Was ist eine LiasonPT?

A

gehört zum Team einer somatischen Station, nimmt an Visiten teil, entscheidet mit

37
Q

Was bedeutet Erstzugangsrecht?

A

ohne Überweisung eines Delegationsarzt in PT

38
Q

Bezüglich welcher Daten besteht Dokumentationspflicht?

A

Rahmenbedingungen (Name, Datum, Uhrzeit, Diagnose, Befunde, Überweisungskontext, Sitzungsdauer, Behandlungsform, Kostenträger, abgerechneter EBM GOP-Ziffer, Ausfallhonorarregelung), Aufklärung, Berichte Gutachter und Bewilligung, them. Inhalt der Sitzung, Techniken u. Methoden, Vorkommnisse, Schweigepflichtsentbindungen, formale Bilanzierung, Evaluation, vereinbarte Folgemaßnahmen, Prognose, Katamnese

39
Q

Wie sollte der Doku-Umfang sein?

A

Stichpunkte, nachvollziehbar für Fachkollegen

40
Q

Was unterscheidet Struktur- und Basisdoku von Behandlungs- und Verlaufsdoku?

A

Rahmenbedingungen (schulübergreifend), letztes bildet Therapieprozess an durch Sitzungsabläufe (Interventionen, schulenorientiert)

41
Q

Welche Evaluationsmgl. gibt es?

A

interne Evaluation vs. externe Evaluation

formative Evaluation vs. summative Evaluation

42
Q

Woran kann ich Therapieerfolg messen?

A

Veränderung der Störung, Erreichbarkeit der Ziele, subj. Zufriedenheit mit Ergebnis

43
Q

Wie unterscheidet man Ergebnis - und Prozessevaluation?

A
  1. Bezug auf Ziele: Ergebnisperspektive (summative Evaluation) vs. Verlaufsperspektive (formative Evaluation) = aus Sicht der QS Monitoring der Ergebnisqualität
  2. Bezug auf therapeutischen Prozess: personelle und interpersoneller Ebene z.B. Beziehung, Motivation = Monitoring der Prozessqualität
44
Q

Wie kann das Ergebnis evaluiert werden?

A

Veränderung Erleben und Verhalten (VEV), Veränderungsprozessbogen (VBP), V-FB für Lebensbereiche (VLB), Kieler Änderungssensitive Symptomcheckliste (KASSL)

45
Q

Unterscheide zw. klinischer und statistischer Signifikanz?

A

klninische Signifikanz (statistische Belege sondern auch Lebensqualität)

46
Q

Wie funktioniert die Zielerreichungsskalierung, Visuelle Analogskala, numerische Rating-Skala?

A
  • Goal Attainment Scaling, GAS (Ziel, Ausgangszustand, Gewünschter Endzustand, Grad der Zielerreichung,
  • Strich (keine Beschwerden bis stärkste Beschwerden)
  • Zahlen am Strich
47
Q

Was heißt Prozessevaluation?

A

therapeutisches Handeln wird überprüft, Reflexion über Mikroprozesse

48
Q

Was sind die Schwerpunkte der QS in der Praxis?

A

Strukturqualität (Ausbildungsstand Personal, Technische Ausstattung, Räum. Gegebenheiten, Ablauforganisaton), Prozessqualität (tatsächlicher Ablauf des Diagnostik- und Beahndlunsgprozesses, sämtliche therapeutische, diagnostische Maßnahmen), Ergebnisqualität (Erreichen des Behandlungsziels, Pat.zufriedenheit in Bezug auf Behandlungsergebnis)

49
Q

Wo finden sich rechtliche Aspekte der QS?

A

PsychThG, SGB V