Priv. Urheberrecht Flashcards
Wann erlischt das Urheberrecht?
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers
Wie ist der Begriff des Urhebers laut Urhebergesetz definiert?
● Schöpfer eines Werkes
● muss eine natürliche Person sein
Wie kann das Urheberrecht übertragen werden?
*nur per Erbe
Nutzungsrechts des Urheberrechts
Was setzt der Urheberrechtsschutz voraus?
● originelle, eigenpersönliche geistige Schöpfung
● Gestaltungshöhe
● Individualität
● erkennbare Handschrift des Architekten
● ästhetischer Gehalt
Wann darf der Inhaber eines Nutzungsrechts das Werk ändern?
● wenn es mit dem Urheber vereinbart ist
● wenn der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann
Wann ist von einer Entstellung i.S.d. UrhG zu reden?
● besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des Werkes im Auge des Durchschnittsbetrachters
● Beeinträchtigung geistiger und persönlicher Interessen des Urhebers
Wie ist die Kollision von Urheber- und Eigentümerinteressen in Bezug auf das Bauwesen gelöst?
Je geringer die künstlerische Individualität (Rang des Werkes) desto größer die Eingriffsmöglichkeiten
Wie lauten die Abwägungskriterien bei Konflikten zwischen Urheber- und Eigentümerinteressen? (Veränderung, Entstellung)
● künstlerischer Rang des Bauwerks
● Qualitative und quantitative Stärke des Eingriffs in das Bauwerk
● technische Notwendigkeit des Eingriffs
● Art des Bauwerks
● Dringlichkeit der Änderung
● restlich verbleibende (postmortale) Schutzdauer
Was muss der Anwalt eines Architekten in Sachen Urheberrechtsfragen beachten?
● auch “kleine Münze” ist geschützt
● Verträge über Umbaumaßnahmen: Urheberrecht prüfen und klären
● Regelungen im Vertrag ob und wann Nutzungsrechte übertragen werden
● Bei Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Architekturbüros Urheberrecht als Persönlichkeitsrecht klären
Was muss der Anwalt eines Eigentümers in Sachen Urheberrechtsfragen beachten?
● Urheberrecht bei Kauf einer Bestandsimmobilie prüfen
● wurden innerhalb von 10 Jahren vor Erwerb Veränderungen vorgenommen?
● §§39 und §14 UrhG beachten
● Vervielfältigungsrecht liegt nur bei Architekt
● Nutzungsrechte an der Planung übertragen?