Öff. Bauplanungsrecht Begriffe Flashcards

1
Q

Welche Gesetze/Verordnungen gibt es auf Bundes-, welche auf Landesebene?

A

Bundesebene:
BauGB
BauNVO

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2
Q

Worüber macht ein Bebauungsplan (evtl mit sonst. Vorschriften) mindestens Festsetzungen?
Welches weitere Kriterium muss ein Vorhaben erfüllen um zulässig zu sein?

A

● Art der baulichen Nutzung
● Maß der baulichen Nutzung
● überbaubare Grundstücksfläche
● örtliche Verkehrsflächen
Die Erschließung muss gesichert sein.

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3
Q

Was ist die wichtigste Anforderung an die Bauleitplanung?
Welche rechtlich überprüfbaren Anforderungen wurden daran festgelegt?

A

Das Abwägungsgebot (öffentliche & private Belänge aller von der Planung betroffenen gegen- und untereinander gerecht abwägen)
1. sachgerechte Abwägung muss überhaupt stattfinden (Abwägungsausfall)
2. in Betracht kommende Belange müssen eingestellt werden (Abwägungsdefizit)
3. von Planung berührte Belange müssen der Bedeutung entsprechend gewichtet werden (Abwägungsfehleinschätzung)

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4
Q

Was ist der Flächennutzungsplan?
Worauf hat er eine Auswirkung, worauf nicht?

A

● flächendeckendes Bodennutzungskonzept der Gemeinde
-> verbindliche Vorgabe für Aufstellung von:
- Bebauungspläne
- Vorhaben- & Erschließungspläne
- Satzungen
- Landschaftspläne
● Annpassungspflicht für andere öffentliche Planungsträger
● Ohne Bedeutung bei Entscheidung im Innenbereich nach §34 BauGB
● keine Wirkungen gegenüber Privatpersonen

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5
Q

Wodurch ist der Begriff des Wohnens rechtlich gekennzeichnet?

A

● eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit
● Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises
● Freiwilligkeit des Aufenthalts

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6
Q

Wann ist eine Wohnung für Bereitschaftspersonen in einem Gewerbegebiet zulässig?

A

Wenn sie auf Grundlage der Betriebsabläufe aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist.

…nicht nur wenn sie unabdingbar ist.

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7
Q

Welche Faustregeln gibt es bei §13 BauNVO (Freiberufler in Wohngebieten)?

A

● max. 50% der Wohnfläche eines Gebäudes darf in Anspruch genommen werden
● max. 50% der vorh. Wohneinheiten eines Gebäudes dürfen verändert werden
● Die Größe der Büroeinheit/ Praxis darf die vorhandenen Wohnungsgrößen nicht überschreiten

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8
Q

Welche Kennzahlen setzt die BauNVO fest um das Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen?

A

● Grundflächenzahl (Grundfläche/Grundstücksfläche)
● Geschossflächenzahl (Geschossfläche/ Grundstücksfläche)
● Anzahl Vollgeschosse
● bauliche Höhe
● (Baumassenzahl)

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9
Q

Welche Veränderung trat 2021 in Bezug auf §17 der BauNVO ein?

in Welchem Kontext ist diese Veränderung entstanden?

A

Obergrenzen -> Orientierungswerte (für Obergrenzen) für die bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

Baulandmobilisierungsgesetz

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10
Q

Was ist der Unterschied zwischen geschlossener und offener Bauweise?

A

geschlossen (g): Gebäude werden ohne seitlichen Grenzabstand errichtet (Blöcke)

offen (o): Gebäude werden mit seitlichen Grenzabstand errichtet (Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen)

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11
Q

Welche Beschränkungen gibt es beim Begriff Doppelhaus?

A

● 2 Gebäude bilden einen Gesamtbaukörper
● Sie müssen zu einem wesentlichen Teil aneinandergebaut sein
● sie müssen in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut sein

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12
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Baugrenze und einer Baulinie?

A

Baugrenze: Gebäude dürfen diese Linie nicht überschreiten

Baulinie: Es muss auf dieser Linie gebaut werden

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13
Q

Was ist der §34 BauGB?
Was sind seine Stärken und Schwächen?
Wo liegen seine Grenzen?

A

● eine planersetzende Vorschrift
● kein Steuerungsinstrument
● lässt städtebauliche Fehlentwicklung zu
● ist dynamisch
● ist vollkommen losgelöst vom FNP
● hat auf Baugestaltung, Dachform, Ziegelfarbe, Hausfarbe etc. keinen Einfluss
● kennt die Zahl der Wohneinheiten als Einfügungskriterium nicht
● ist an die Obergrenzen von §17 BauNVO nicht gebunden

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14
Q

Wann ist ein Ortsteil ein Ortsteil?

A

Allgemein nach Bewertung eines verständigen Betrachters.

Eckpunkte:
● organisch gewachsene (An)siedlung, der eine gewisse Bedeutung zukommt
● Bebauungskomplex mit 12 oder sogar 6 Wohngebäuden kann ein Ortsteil sein, nicht aber mit nur 4

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15
Q

Welche allgemeinen Grundsätze der Einfügung nach §34 BauGB gibt es?

A

● Harmonieentscheidung
● Rücksichtnahmegebot

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16
Q

Was ist unter der “näheren Umgebung” in Bezug auf dessen Eigenart in §34 BauGB zu verstehen?

A

● nicht nur die unmittelbaren Nachbargrundstücke
● reicht so weit, wie die Ausführung des Vorhabens Auswirkung hat
● je reiner & einheitlicher die nähere Umgebung, desto enger ist der maßgebliche Rahmen zu ziehen

17
Q

Wie lässt sich die zulässige Art der Nutzung nach §34 BauGB bestimmen?

A

Wenn die nähere Umgebung einem der Baugebiete, die in der BauNVO verzeichnet sind zuzuordnen lässt, beurteilt sich die Zulassung nach denselben Kriterien wie das Baugebiet

Ansonsten muss es sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Einfügung in die Umgebungsbebauung einfügen.

18
Q

Wonach wird in der Praxis oftmals die überbaubare Grundstücksfläche nach §34 BauGB bestimmt?

A

Nach faktischen Baugrenzen (Baufluchten)

19
Q

Welche weiteren Einfügungskriterien nach §34 BauGB gibt es?

A

● Sicherung der Erschließung
● Anforderung an gesunde Wohn- & Arbeitsverhältnisse (geringe praktische Bedeutung)
● Beeinträchtigung des Ortsbildes (geringe praktische Bedeutung)

20
Q

Welche Satzungen können Ortsgemeinden im Rahmen des §34 BauGB festlegen?

A

● Klarstellungssatzung (Grenzen für Ortsteile innerhalb)
● Entwicklungssatzung (Grenzen für Ortsteile außerhalb)
● Ergänzungssatzung (Außenbereiche in Ortsteile innerhalb mit einbeziehen)

21
Q

Nach welche Kriterien muss ein Vorhaben mit einem Referenzobjekt vergleichbar sein um sich nach §34 BauGB einzufügen?

A

● Grundfläche
● Geschosszahl
● Höhe
● Verhältnis zur freifläche (bei offener Bebauung)

22
Q

Worin werden Vorhaben bei der Zulässigkeit im Außenbereich nach §35 BauGB unterschieden?

A
  1. Privilegierte Vorhaben
  2. Sonstige Vorhaben
  3. Begünstigte Vorhaben
23
Q

Was sind die wichtigsten Schritte der richtigen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage?

A
  1. Handelt es sich um ein Vorhaben? (nach §29 Abs. 1 BauGB) Nein? -> Ende Prüfverfahren
  2. a. Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan? (nach §30 Abs. 1 oder 2 BauGB) Ja? -> abschl. Prüfung
    b. Gibt es einen einfachen Bebauungsplan? (Nach §30 Abs. 3 BauGB) Ja? -> Prüfung hiernach + §34/§35
  3. Im Zusammenhang bebauter Ortsteil? (nach §34 BauGB)
  4. Außenbereich? (nach §35 BauGB)