Priv. Baurecht - VL Einführung Flashcards
Nenne 7 Akteure beim Großbauvorhaben
- Architekt
- Bauherr
- Genehmigungsbehörde
- Versicherung
- Prüfstatiker
- Tragwerksplaner
- Nutzer
Nenne Zwei Unterschiede des Privatrechts zum Öffentlichen Recht
Privatrecht:
- Rechtsbeziehungen meist durch Gleichordnung geprägt
- Normen häufig dispositiv
Öffentliches Recht:
- Rechtsbeziehungen meist durch Über-/Unterordnung geprägt
- Normen häufig zwingend
Nenne den Zweck und die Durchsetzungsmittel vom Privatrecht
Zweck: Verwirklichung privater Interessen
Durchsetzungsmittel:
- Ziviler Rechtsstreit zweier gleichgeordneter Parteien
- Schiedsgerichtsverfahren
- Zivilprozess
Welche Rechtsmaterialien gelten für das Privatrecht?
- BGB (Bundesgesetzbuch)
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- ZPO (Zivilprozessordnung)
Unterschied vom Unternehmer zum Subunternehmer / Nachunternehmer zum Hauptunternehmer
Unternehmer wird mit der Erbringung von Einzelgewerken beauftragt. Sub-/ Nachunternehmer wird nachrangig, d.h. nicht unmittelbar, durch Unternehmer mit Leistungserbringung beauftragt. Hauptunternehmer wird mit der Erstellung einer Mehrzahl, i.d.R- mit den wesentlichen Gewerken, beauftragt.
Generalunternehmer vs Generalübernehmer
Generalunternehmer wird mit der Erstellung aller Baugewerke beauftragt und führt diese mit eigenen Leuten aus. Generalübernehmer wird mit der Erstellung aller Baugewerke beauftragt und führt diese mit Sub-/Nachunternehmern aus.
Totalunternehmer vs Totalübernehmer
Totalunternehmer wird mit der Erstellung aller Planungs- und Bauleistungen beauftragt und führt diese mit eigenen Leuten aus. Totalübernehmer wird mit der Erstellung aller Planungs- und Bauleistungen beauftragt und führt diese mit Sub-/Nachunternehmern aus.
Nenne Planer und Sonderfachleute / Sonderfachmann
Planer:
Architekt (Gebäude-/ Städtebauplanung, Freianlagen, Innenarchitektur)
Sonderfachleute:
Bodengutachter, Vermessungsingenieur, Tragwerksplaner (Statiker), TA-Planer (Heizung, Lüftung, Elektro), etc
Beschreibe den Vergabeverfahren nach VOB/A
- Erstellung der Vergabeunterlagen
- Ausschreibung mit Angebotsfrist bis Submission
- Angebotsabgabe mit Bindefrist bis Zuschlag
- Submission
- Prüfung + Wertung der Angebote
- Zuschlag mit Zuschlagsfrist
Welche Bedingungen gelten für den Begriff: “Allgemein anerkannte Regeln der Technik”?
In der Theorie und von der Baupraxis anerkannt
Welche Regeln der Technik gibt es?
- Stand der Wissenschaft
- In der Theorie anerkannt - Stand der Wissenschaft und Technik
- Von der Baupraxis bestätig - Allgemein anerkannte Regel der Technik
- in der Baupraxis anerkannt
Beschreibe die Gleitende Fortentwicklung für die a.a.R.d.T.
- Regeln der Technik sind den DIN-Normen übergeordnet
- Für DIN-Normen spricht Vermutung: Regeln der Technik
- Sofern im vertrag nicht anders vereinbart: Zeitpunkt der Abnahme maßgebend
Zivilrechtliche Definition a.a.R.d.T.
“Die allgemein anerkannte Regel der Technik muss in der Wissenschaft anerkannt (“dem Streit entzogen”) und damit theoretisch richtig sein und sich in der Praxis restlos durchgesetzt haben.”