Priv. Baurecht - VL Architektenvertrag 2 Flashcards
Zeitliche Abstimmung der Leistungen
- Architekt hat zeitlich Abwicklung der Leistungsphasen abzustimmen
- Vermeidung noch nicht erforderlicher Kosten
Beispiele:
- Entwurfsplanung bevor Finanzierung gesichert
- LP 5 vor Erteilung der Genehmigung
Ausnahme: Hinweis
Änderungsleistungen
Grundsatz:
1. Übliche Optimierungsleistungen schuldet der Architekt vergütungsfrei (dynamische Planung)
2. Abgeschlossene Leistung auf Wunsch des BH nochmals erbracht = Vergütungspflicht
Nenne vier Planungsfehler eines Architekten
- nicht genehmigungsfähig
- entspricht den a.a.R.d.T.
- Planung lückenhaft
- entspricht technisch oder wirtschaftlich nicht dem Vertrag
Wann ist der Architektenvertrag is nichtig/unwirksam?
- Koppelungsverbot
- Anfechtung wegen Irrtums o. arglistiger Täuschung
- Notarielle Form nicht eingehalten (Kompensation Eigentum statt Honorar)
- Vertrag enthält Bedingung, die nicht eintritt
Nenne Vier Vertragsarten für den Werklohn
- Einheitspreisvertrag
- Pauschalvertrag
- Stundenlohnvertrag
- Selbstkostenerstattung
Merkmale Einheitspreisvertrag
- fehlende Kostensicherheit
- Schnittstellenrisiko
- teuerste Lösung
Arten von Pauschalverträgen
- Global-Pauschalvertrag: funktionale globale Leistungsbeschreibung
- Detail-Pauschalvertrag: Leistungsverzeichnisse, detaillierte Planung
- Mischformen: detaillierte Leistungsbeschreibung mit globalen Elementen (schlüsselfertig, funktionstüchtig, fix und fertig usw.)
Wichtige Bestandteile des Unternehmervertrages
- Leistungsverzeichnis
- Ausführungsfristen
- Vergütung
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Vertragsstrafen
- Sicherheiten
Nichtigkeit Gründe des Unternehmervertrages
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot
- Anfechtung
- Sittenwidrigkeit
- nicht die notwendige Form
- wirksam widerrufen
Was wird nicht von der Vollmacht des Architekten umfasst?
- Zusatzaufträge, Änderungsaufträge
- rechtsgeschäftliche Abnahme
- Änderung einer Vertragsklausel
- Rechnung anerkennen o. Vergleich
- Anerkennung Stundenlohnzettel
Vertreter ohne Vertretungsmacht haften persönlich