Nichtigkeit gem. § 134 Flashcards

1
Q
  1. Aufbauschema
A

I. Verbotsgesetze

II. Verstoß gegen das Verbotsgesetz

III. Rechtsfolgen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

I. Verbotsgesetze

A

Gesetz im Sinne des § 134 sind alle Rechtsnormen
(§ 2 EGBGB), d.h. nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sonder auch Rechtsverordnungen und Gewohnheitsrecht.
Verbotsgesetze sind Gesetze, die sich gegen die Vornahme eines Rechtsgeschäftes richten.

Maßgebliche Punkte:

  1. Verbot des Inhalts des RG, nicht nur der Zeit / des Ortes / der Art und Weise (dann bloße Ordnungsvorschrift).
  2. Verbot des Rechtsgeschäftes für beide Teile
  3. Verbot eines möglichen RG (“nicht dürfen”). Ordnet bereits das Gesetz die Nichtigkeit an, dann bedarf es keines Verbotes (“nicht können”, §§ 137, 399, 400, 1365)

ACHTUNG: § 263 ist kein Verbotsgesetz iSd § 134, da
§ 123 lex specialis ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

II. Verstoß gegen das Verbotsgesetz

A

Unter § 134 fallen nicht nur RG, die unmittelbar gegen das Verbotsgesetz verstoßen, sonder auch Umgehungsgeschäfte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

III. Rechtsfolgen

A

Nichtigkeit, “wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt”.

Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des RG wendet, sonder auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg.

  1. Bei einem beiderseitigen Verstoß ist grds. Nichtigkeit anzunehmen, soweit nicht durch anderweitige Sanktionsmöglichkeiten (zB durch Verhängung einer Strafe, Bußgeld oder SE) das mit dem Verbotsgesetz verfolgte Ziel zu erreichen ist.
  2. Bei einem einseitigen Verstoß ist grds. von der Wirksamkeit auszugehen, es sei denn, Sinn und Zweck des Gesetzes können nur durch die Nichtigkeit erreicht werden.

Bsp. für Nichtigkeit: § 1 SchwarzArbG; § 203 StGB;

Bsp. für Unwirksamkeit: § 1 I 1 HandwerksO
(Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet)

_____

Umfang der Nichtigkeit:

Grds. ist Gesamtnichtigkeit anzunehmen, anders nur bei Verstoß gegen preisrechtliche Verbotsgesetze (Wirtschaftsstrafrecht), wenn also ein unangemessen hoher Mietzins vereinbart wird.

Die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts hat ausnahmsweise die Nichtigkeit des Verfügungsgeschäftes zur Folge, wenn gerade die Vermögensverschiebung verhindert werden soll.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

IV. Teilnichtigkeit, § 139

A

Voraussetzungen:

  1. Einheitliches RG

Maßgeblich ist “Einheitlichkeitswille” der Parteien bei Vornahme des Rechtsgeschäftes.
Indiz dafür ist der wirtschaftliche Zusammenhang. Sind verschiedene Abreden in einer einheitlichen Urkunde enthalten, so besteht die tats. Vermutung für den Einheitlichkeitswillen.

Nach hM können auch Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei besonderen Umständen ausnahmsweise eine Einheit iSd § 139 bilden.

  1. Teilbarkeit des RG

Der verbleibende Teil muss als selbstständiges RG Bestand haben können.

Bsp.: Nichtigkeit einzelner Klauseln, ggü. nur einer von mehreren Personen, hinsichtlich nur einer von mehreren Leistungen, hinsichtlich nur eins bestimmten Zeitraums

=> Rechtsfolge:

§ 139 im Zweifel Gesamtnichtigkeit.
Sondervorschriften bei AGB, § 306.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

V. Umdeutung gem. § 140

A

Wortlaut: “Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.”

____
Voraussetzungen:

  1. Das von den Parteien gewollte Geschäft muss nichtig sein.
  2. Nichtiges Rechtsgeschäft muss sämtliche Tatbestandsmerkmale eines anderen gültigen Rechtsgeschäftes - Ersatzgeschäft - enthalten.
  3. Die Parteien hätten das andere Rechtsgeschäft abgeschlossen, wenn sie gewusst hätten, dass das ursprünglich geschlossene Geschäft nichtig ist (hypothetischer Wille).
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

VI. Bestätigung gem. § 141

A

Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, der es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung nach § 141 als erneute Vornahme zu beurteilen.

Rechtsfolge der Bestätigung ist Wirksamkeit ex nunc.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly