Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens Flashcards

1
Q

Was ist das Neutralitätsgebot?

A

Schule als ein Parteipolitische Neutraler Ort
Gewährleistung von:
Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Bildung
Beamt:innen dienen dem Ganzen Volk nicht einer Partei

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2
Q

Beutelsbacher Konsens Unterteilt in?

A

Überwältigungsverbot, Kontroversitätgebot und Schülerorientierung

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3
Q

Überwältigungsverbot erklärt?

A

Soll Indoktrination vermeiden, Schule immer als ein Ort freie Gedanken. Behinderung eines Selbständigen Urteils= Menschenrechtsverletzung

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4
Q

Kontroversitätsgebot

A

Ähnlich wie Überwältigungsverbot. Deskriminierende Positionen können niemals Legitim sein. “Kontroversen im Unterricht können niemals den Schutz der Menschenwürde oder die Gleichheit vor dem Gesetz ablösen.
Marginalisierte und Diskriminierte kaum in wissenschaft/Politik repräsentiert= Bewusstein hierfür.

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5
Q

Schülerorientierung

A

Ziel der Schülerorientierung = Anlaysefähigkeiten zu stärken in Bezug auf Politik und eigene Interessenlage.

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6
Q

Fazit Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens

A

Sowohl das Neutralitätsgebot als auch der Beu­ telsbacher Konsens sind vor dem rechtsverbindli­ chen Rahmen der Menschenrechte zu verstehen. Aus dieser Perspektive ist Menschenrechtsbildung und der Schutz vor Diskriminierung verpflichten­ der Bestandteil des Schullebens.
Dabei soll Schule ein parteipolitisch neutraler Ort sein, damit die Menschenrechte auf Meinungs­ freiheit, Religionsfreiheit und Bildung möglichst diskriminierungsfrei ausgeübt werden können. Das Neutralitätsgebot und die im Beutelsbacher Konsens beschriebenen Prinzipien sind jedoch nicht gleichzusetzen oder zu verwechseln mit oder zu verwechseln mit
der Forderung, die Lehrperson dürfe im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine Stellung beziehen.

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7
Q

Menschenrechte

A

Zusätzlich zur Einhaltung der Menschenrechte ist es das Ziel das Lehrkräfte Bildung für Menschenrechte mit in den Unterricht einbringen

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