Grundbedürfnisse von Kindern-Bindung-Kinderrechte und Kindeswohl Flashcards
Nenne mir die Grundbedürfnisse von Kindern und ihre Merkmale
- Geborgenheit (Bindungen): Körperkontakt, Körpergeruch, Zeitliche Verfügbarkeit, Beständigkeit und Anerkennung
- Unversehrtheit und Sicherheit:
Risiken (pränatale/Schwangerschaft) Beeinträchtigung: durch Alkohol, Tabak, Ängste der Mutter =Risiko von Sauerstoffmangel/ kritische Lebensereignisse =erhöte Cortisol Prod. = Frühgeburt
Risiken (Postnatal/Leben) Beeinträchtigung= Stressempfindung durch Armut, kritische Lebensereignisse, famililliale Konflikte= erhöhte/niedrige Cortisol Prod. > Angst/Rückzug/Dissozial.
Weitere Einflüsse: psychische Erkrankungen der Eltern, Arbeitslosigkeit, Tod, Umwelt (Peers, Lehrer - Individuell zugeschnittenen Erfahrungen
-Erfahrungen/Interaktionen sollen spez. Eigenschaften von Kinder berücksichtigen=Erzieher keine Handwerker - gleiches Erziehungsverhalten kann unterschiedliche folgen je nach Persönlichkeitsstruktur haben
-orientierter Erziehungstil nach Bedürfnissen/kein Co-Parenting:Instrumentalisierung von K - Entwicklungsgerechte Erfahrungen Kinder durchlaufen spez. Entwicklungsaufgaben (Gehen, Sprechen,Benehmen,Sport, kognitive Leistungen, Beziehung Usw.) -Entwicklungsaufgaben nicht vorantreiben=Grundlagen bleiben Instabil -Entwicklungsaufgaben nicht verschleppen= unterfoderung/defizite
- nach Grenzen und Strukturen
-Grenzen Schützen vor Gefahren (Straßenverkehr, Medien)/Grenzen geben Halt und Orientierung/ Grenzen gewähren und bewahren Würde, Respekt.
Grenzen sind Reibungsflächen
-Grenzverletzungen kommen immer vor/grenzen sollten nicht willkürlich sein/nicht das Gefühl von Fremdbestimmung bewirken = die Art und weise, wie das Umgesetzt wird ist unterschiedlich
Bindungstheorie und Bindungsmuster (John Rowly)
Bindung: Gefühl der emotionalen Verbundenheit, Sicherheit zu Bezugsperson Grundbedürfniss
zentrale Bezugsperson: Befriedigen das körperliche Wohlbefinden/geben Geborgenheit und Zuwendung/ Gestalten so Umgebung, das sich ein Kind entwicklen kann
Kinder: lassen sich durch Bezugspers. Besser beruhigen/wenden sich Bezugsp, eher zu/weniger ängstlich
= Bindungen also eine wesentliche Voraussetzung für weiter Persönlichkeitsentwicklung!!!
Bindungstypen (Mary Ainsworth): Bestimmung von Bindungstypen.
Welche Bindungstypen gibt es und was sind ihre Verhaltensweisen?
Kindliche Bindungstypen und Verhaltensweisen:
- Sichere Bindung: Fühlt sich sicher, weiß das jemand da ist (Urvertrauen/Zuversicht). Lassen sich von anderen trösten/ Bindungsperson weg=Traurig/ Da= Happy
- Unsicher-Vermeidende Bindung: Unbeindruckt, wegschauen, wegdrehen.
Suchen evtl. eher nicht Bindungsperson sondern andere „fremde“ Person
Fehlt die Zuversicht/ häufig zurückgewiesen = eher Beziehungsvermeidend
- unsicher-ambivalente Bindung: ängstlich-wiederstrebend, unsicher, Bindungsperson wird nicht als zuverlässig angesehen/ Schwierigkeiten positive Erwartungshaltung zu haben/häufig sehr gestresst
-Desorganisiertes/desorientierte Bindung: Widersprüche, Anomalien im Verhalten zu Bezugsperson/Bizarre Verhaltensweisen (schreien, schaukeln etc)/Kind konnte kein klares Bindungsverhallten aufbauen.
Was sind Indikatoren für eine entwicklung-und Bindungsfördernen Verhalten?
-Sensitivität für K. Verhalten/ positive akzeptieren Haltung (Wärme)/Abstimmung reziproker Interaktion mit dem K./ Unterstützung/ Stimulation durch häufige Interaktionsaufnahme/ Körperkontakt (Eltern)
Kinder und Jugenhilfegesetz und die daraus resultierenden Aufgaben
Kinder und Jugendhilfegesetz: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1) (SGB VIII)
Grundlegende Aufgaben K.-Jugendhilfe:
1)jungen Menschen in ihrer individuellen und soz. Entwicklung fördern/ Benachteiligung vermeiden
2) Eltern oder Erziehungberechtigte unterstützen
3) K. Und Jugendliche vor Gefahren schützen
4) positive Lebensbedingungen und famillienfreundliche Umwelt schaffen
Eine Orientierung zum positiven Kindeswohl
Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen/die inneren Bindungen des Kindes/die positiven Beziehungen zu beiden Elternteilen/ der Kindeswille als Ausdruck (der Selbstbestimmung,der Verbundenheit unddes persönlichen Wohlbefindens)
Kindeswohlgefährdung besteht, wenn
die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, die Vernachlässigung des Kindes oder das (unverschuldete) Elternversagen eine maßgebliche Gefährdungsursache sein kann, z.B. durch Vernachlässigung: körperlich, emotional, erzieherisch
Misshandlung: psychisch/physisch/sexueller Missbrauch
Somit liegt eine Kindeswohlgefährdung vor: erhebliche Schädigung körperlich, geistig oder seelischen Wohls
§8a) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
-Werden Jugendamt Anhaltspunkte für eine Gefährdung bekannt, so muss das Risiko von Fachkräften eingeschätzt werden
soweit der wirksame Schutz nicht in frage gestellt wird, muss die Familie mit einbezogen werden
Evtl muss persönliche Umgebung geprüft werden
„Wohl des Kindes als ein unbestimmter Rechtsbegriff“