Belehrungen Flashcards

1
Q

Beschuldigtenbelehrung (136 ivm 163a StPO)

Straftat

A
  1. Tatvorwurf
    “Sie stehen im Verdacht ein Kfz ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben. Das ist nicht erlaubt u. stellt eine Straftat dar. Sie sind somit Beschuldigter.”
  2. Aussageverweigerungsrecht
    “ Es steht Ihnen frei sich zum Tatvorwurf zu äußern, Sie müssen sich insbesondere nicht selbst belasten.”
    (Trz. Pflicht Personalien gem. 111 OwiG anzugeben)
  3. Hinweis auf Rechtsbeistand
    “Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit jederzeit einen Verteidiger zu befragen und …”
  4. Hinweis auf Beweisanträge
    “… Beweiserhebungen zu Ihrer Entlastung zu beantragen.”
  5. Möglichkeit der schriftlichen Äußerungen
    “Sie haben des weiteren die Möglichkeit sich auch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zu äußern.”
  6. Frage nach “verstanden”
    “Haben Sie die Belehrung verstanden?”
  7. Frage Äußerungswille
    “Wollen Sie Angaben zur Sache machen?”
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2
Q

Zeugenbelehrung 52, 55, 57 StPO

A
  1. Sachverhaltseröffnung
    “Sie haben die KV, die vermutlich durch Herrn XY begangen wurde beobachtet und sind somit Zeuge im Strafverfahren”
  2. Weigerungsrechte
    (Zeugnis- u. Aussageverweigerungsrecht nur bei entsprechenden Voraussetzungen, trz Pflicht zur Angabe seiner Personalien gem. 68 StPO bzw. 111 OwiG)
    “Ich muss sie darüber aufklären, dass Sie keine Angaben zur Sache machen müssen, wenn Sie mit dem Betroffenen verwandt o. verschwägert sind. Weiterhin können Sie die Antwort auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung Sie selbst o. einem nahen Angehörigen in die Gefahr bringen würde wegen einer Straftat o. Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.”
  3. Ermahnung zur Wahrheit
    “Wenn Sie Angaben zur Sachen machen können, sind Sie gehalten die Wahrheit zu sagen, da das sonst strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben könnte.” = FALSCH
    Besser:
    Sie dürfen niemanden zu Unrecht be- o. entlasten, da Sie sich sonst selbst strafbar machen könnten. Am besten Sie sagen die Wahrheit, dann kann Ihnen nichts passieren.”
  4. Frage nach “verstanden”
    “Haben Sie due Belehrung verstanden?”
  5. Frage nach Angaben zur Sache
    “Können Sie Angaben zur Sache machen?”
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3
Q

Betroffenebelehrung (Owi)

A
  1. Tatvorwurf
    “Sie haben während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt. Das ist nicht erlaubt und stellt eine Owi dar. Sie sind somit Betroffener dieser Owi.”
  2. Aussageverweigerungsrecht (trz. Personalien)
    “Es steht Ihnen frei sich zum Tatvorwurf zu äußern, Sie müssen sich insbesondere nicht selbst belasten.”
  3. Möglichkeit der schriftlichen Äußerung
    “Sie haben des weiteren die Möglichkeit sich auch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zu äußern.”
  4. Frage nach “verstanden”
    “Haben Sie die Belehrung verstanden?”
  5. Frage nach Äußerungswille
    “Möchten Sie Angaben zur Sache machen?”

(Bei Owi auch “Hinweis auf Rechtsbeistand” möglich, aber gem. 55 OwiG kann es unterbleiben!)

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4
Q

Bei Verwarnungsgeld

Weiterführung der Betroffenenbelehrung

A

Betroffenenbelehrung ist erfolg! Jetzt geht es weiter mit:

  1. Eröffnung geringfügiges VG (5-55€)
    “Das nicht Mitführen des Führerscheins ist eine sog. geringfügige Owi. Hierfür ist ein Verwarnungsgeld n Höhe von 10€ vorgesehen.”
  2. Möglichkeit vor Ort zu bezahlen
    “Wenn Sie mit der Zahlung des Verwarnungsgelds einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit das Verwarnungsgeld hier vor Ort zu bezahlen (in Bremen nur Bar möglich von 5-55€, ab 55€ bekommt Betroffener nichts, geht direlt an Bußgeldstelle! Also nur Idf und auf Wache Owi-Anzeige), damit wäre das Verfahren abgeschlossen. Sind sie mit der Verwarnung nicht einverstanden, können Sie die Zahlung auch ablehnen.”
  3. Folgen der Weigerung aufzeigen
    “Wenn sie die Zahlung des Verwarnungsgelds ablehnen, bin ich gehalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Sie zu fertigen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass in diesem Fall zu dem angebotenen Verwarnungsgeld noch ca. 29€ Verwaltungsgebühren hinzu kommen.”
  4. Fragen nach “verstanden”
    “Haben Sie das verstanden?”
  5. Frage nach Zahlungsbereitschaft
    “Nehmen Sie das Verwarnungsgeld an?”
  6. Möglichkeit der Zahlung
    “Sie haben die Möglichkeit das Verwarnungsgeld hier vor Ort bar zu bezahlen.”

(11. Bei Zahlschein (Nicht in Bremen!!!): Folgen der nicht fristgerechten Überweisung aufzeigen
“Sie haben 1 Woche Zeit das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 1 Woche eingegangen sein, sind wir gehalten eine Owi-Anzeige gegen Sie zu fertigen. Auch in diesem Fall kommen zusätzlixh Verwaltungsgebühren in Höhe von etwa 25€ auf Sie zu.”)

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5
Q

Notwendiger Verteidiger

A

.

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