Anstiftung u. Beihilfe Flashcards

1
Q

Anstiftung (26 StGB), Beihilfe (27 StGB)

A
  • Anstifter bestimmt den Haupttäter (Angestifteten) zur Tat
  • Gehilfe hilft dem Haupttäter

• Defi “Anstifter”
Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat
(Vom MITTÄTER unterscheidet sich der Anstifter durch die FEHLENDE TATHERRSCHAFT)
(Vom GEHILFEN unterscheidet sich der Anstifter durch seine MITVERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN VOM TÄTER GEFASSTEN TATENTSCHLUSS)

• Defi “Beihilfe”
Ein HILFELEISTEN liegt in jedem Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht o. erleichtert o. die vom Täter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt
(Beihilfe kann auch durch Unterlassen geleistet werden, sofern dem Gehilfen eine Garantenpflicht obliegt)

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