Art. 6 Flashcards
Schutzbereich Ehe und Familie
I. Ehe, Art. 6 I GG
Eheschließung, Zusammenleben, Zeugnisverweigerungsrecht, Kontakt bei Haft
II. Familie, Art. 6 I GG
- Familiengründung, Zusammenleben, Zeugnisverweigerungsrecht, Kontakt bei Haft
- Aber Stufenkonzept. Mit zunehmender Entscheidungsfreiheit des Kindes abnehmende „Gemeinschaft“, bis hin zur bloßen Begegnungsgemeinschaft
III. Elternrecht, Art. 6 II GG (Pflege/ Erziehung bis Volljährigkeit)
IV. Schutz der Mutter, Art. 6 IV GG
- Ausgleichsanspruch bei Schwangerschaft. Diskriminierungsverbot
V. Schutz nichtehelicher Kinder, Art. V GG (Gleichstellungsrecht)
Ehe
Freiwilliges und auf bestimmte Dauer ausgelegtes Zusammenleben eines Mannes und einer Frau unter Mitwirkung des Staat
Eingriff in Art. 6 GG
Bei unzulässigen Ausgestaltungen durch den Gesetzgeber jede nachteilige Regelung. (Weit gefasst)
Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 6 GG
I. Art. 6 I: Ehe + Familie
- Grds. Schrankenfrei gewährt
- Institutsgarantie von Familie und Ehe
- Kollidierendes Verfassungsrecht
II. Art. 6 II: Elternrecht
1. Wächteramt des Staates als qualifizierter Gesetztesvorbehalt
III. Art 6 III ff.: kollidierendes Verfassungsrecht