Art. 3 GG Flashcards
Art 3 I GG - Allg. Gleichheitssatz
I. Ungleichbehandlung/ Gleichbehandlung wesentlich Gleichens,
–> Bilden einer Vergleichsgruppe
II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
- Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetztes
- Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetztes
III. Folge der Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Ungleichbehandelnden Gesetztes
I. Willkürformel
Sachgerechter, vernünftiger Grund für die Ungleichbehandlung
II. Verhältnismäßigkeit von Auswirkung der Ungleichbehandlung und Rechtfertigendem Grund (sog. neue Formel)
1. Anwendbarkeit: Immer bei Ungleichbehandlung aufgrund
personenbezogener Merkmalen ähnlich Art. 3 II GG
- Verhältnismäßigkeitsprüfung:
- Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit
Folge der Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber
I. Führt das Gesetz zu Belastungen ist es nichtig
II. Führt es zu Begünstigungen von denen eine Gruppe unzulässig ausgeschlossen ist, Feststellung der Unvereinbarkeit mit Art. 3 I GG
- Bei Nichtigkeitserklärung gäbe es gar keine Begünstigungen
- Begünstigung der Ausgeschlossenen = Kompetenzüberschreitung
Art. 3 I GG und die Verwaltung
Verpflichtung zur Systemgerechtigkeit
I. Verwaltung handelt nach einem bestimmten System
II. Nach diesem System müsste der Kläger die Leistung erhalten/ nicht verfolgt werden
III. Rechtmäßigkeit des Systems
–> Keine Gleichheit im Unrecht!!!
IV. Sachliche Berechtigung zur Abweichung vom System