Art. 13 Flashcards

1
Q

Schutzbereich Art. 13 GG

A

I. Sachl.: Gewährleistet den räumlichen Schutz der Persönlichkeitsentfaltung (Wohnung), das Recht

  • in einem „elementaren Lebensraum“ „in Ruhe gelassen zu werden“
  • sich in räumlich geschütztem Bereich ungestört und unbeobachtet zu verhalten, „wie es einem passt“

II. Pers.: Jeder unmittelbare Besitzer! (str. bei Hausbesetzern)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wohnung iSv Art. 13 GG

A

Jeder Raum, den der Einzelne der allgeeinen Zugänglichkeit entzieht und zum Ort seines Lebens und Wirkens bestimmt

Auch Hotelzimmer, unmittelbar angrenzender Garten/ Hof

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Eingriff in Art. 13 GG

A

I. Durchsuchung
Suche staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes. Gekennzeichnet durch Ziel- und Zweckgerichtetheit der Suche um etwas plangemäß aufzuspüren was nicht offengelegt/ herausgegeben werden sollte

II. Akustische Überwachung durch Einsatz technischer Mittel

III. sonstige Eingriffe/ Beschränkung
Besonders das körperliche Eindringen/ in Anspruch nehmen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Verfassungsmäßigkeit der Betretungsrechte bzgl. Büro- und Geschfäftsräume (Art. 13 GG)

A

I. Nach hM. ist der Schutzbereich des Art. 13 eröffnet

II. Anwendbarkeit der Schranken?
Nach hM (-), wenn Betriebsräume nur zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten betreten werden!

Betretungsrecht ist verfassungsmäßig wenn:

  1. Besondere gesetzliche Regelung zum Betreten ermächtigt
  2. Zweck, Gegenstand und Umfang der zugelassen Besichtigung/ Prüfung deutlich geregelt sind
  3. Betreten einem zugelassenen Zweck dient und für dessen Erreichen erforderlich ist
  4. Betreten während der üblichen Geschäftszeiten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 13 GG

A

I. Art. 13 II GG: Qualifizierter Gesetzesvorbehalt für Durchsuchungen (Richtervorbehalt etc.)

II. Art. 13 III - VI GG: Qualifizierter Gesetztesvorbehalt für akustische Überwachung einer Wohnung durch Einsatz
technischer Mittel

III. Art. 13 VII GG: sonstige Eingriffe und Beschränkungen

IV. Art. 17 a II GG: Soldaten/ Zivildienstleistende

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Schutzbereich körperliche Bewegungsfreiheit, Art. II 2, 104 GG

A

I. Sachlich
1. Positiv: körperliche Bewegungsfreiheit
eA.: Weite Auslegung:
Recht jeden beliebigen Ort aufzusuchen. dich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen, sofern der Ort de, Betreffenden an sich (rechtlich/ tatsächlich) zugänglich ist
hM.: Enge Auslegung
Schutz der körperlichen Fortbewegungsfreiheit gegen körp. Zwang
Arg.: Regelt vor allem Verhaftung. Alles andere über Art. 11 GG

  1. Negativ: (-)
    Kein Schutz vor Verpflichtungen einen Ort aufzusuchen! Das körperliche Verbringen greift aber in den positiven SB ein

II. Persönlich: Jedermann

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Sind Geschäftsräume von Art. 13 GG geschützt?

A
  1. Allg. Sprachgebrauch: (-)
    - Wohnung = Ort der Privatsphäre
    - Geschäftsräume = Ort der beruflichen Spähre
  2. Zweck: (+)
    Art. 13 Gewährleistet den räumlichen Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit; beinhaltet die Berufstätigkeit des Menschen

3.. Systematik: (+)
Art. 13 zwischen Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 14 (Schutz des Erworbenen) –> Art. 13 schützt den Erwerbsort

IV. Historie: Grundlage ist Belgischer Verfassung, da erfasst

V. Europarechtlich sind Geschäftsräume erfasst (Art. 8 EMRK)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly