Art. 4 I GG Gewissensfreiheit Flashcards
Sachlicher Schutzbereich
Begriff des Gewissens
Art. 4 I GG
= Real erfahrbares seelisches Phänomen, dessen Forderungen, Mahnungen & Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens darstellen
Sachlicher Schutzbereich
Gewährleistungsumfang
Art. 4 I GG
= schützt Gewissensentscheidung als innerlich verpflichtendes & bindendes Gebot unbedingten Sollens mit Blick auf einen bestimmten SV
- Entscheidung muss als “Gewissensnot” empfunden werden
Forum internum: Freiheit zur Bildung eines Gewissens
Forum externum: Freiheit zum Handeln nach dem Gewissen
Bspw. Vegetarismus aus Tierschutzgründen
Beachte: Die Gewissensfreiheit ist ein eigenes Grundrecht
Sachlicher Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich
Art. 4 I GG
-Jeder Einzelne
- Keine Personenvereinigungen
Eingriff in Schutzbereich
Eingriff
Art. 4 I GG
- klassische Eingriffe (Staat regelt Verhalten)
- mittelbar / faktische
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Grundrechtsschranken
Art. 4 I GG
= Vorbehaltlos gewährleistet
Nur verfassungsimmanente Schranke ( kollidierendes VerfR)