Art. 2 I iVm. Art. I 1 GG, Allg. Persönlichkeitsrecht Flashcards

1
Q

Eröffnung des Schutzbereichs

Sachlicher Schutzbereich

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A

Betroffener hat das Recht über das “Ob & Wie der Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu bestimmen”

--> Generell Schutz der **Privatsphäre**
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2
Q

Sachlicher Schutzbereich

Privatsphäre

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A

Der Einzelne soll das Recht haben, sich aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen & seine Persönlichkeit in einem abgeschirmten Bereich entfalten können

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3
Q

Sachlicher Schutzbereich

Relevante Fallgruppen

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A
  • Recht am eigenen Bild
  • Recht am eigenen Wort
  • Recht auf Gegendarstellung im angemessenen Maße
  • Schutz vor Zwang der Selbstbezichtigung
  • Schutz der persönlichen Ehre
  • Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
  • Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Selbstbestimmtes Sterben
  • Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
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4
Q

Eröffnung des Schutzbereichs

Persönlicher Schutzbereich

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A
  • Jedermann GR (alle natürlichen Personen)

P: Auch jur. Personen?

Art. 19 III GG: GR müssen ihrem Wesen nach auf jur. Personen Anwendung finden

hM: Es kann zB. sozialen Geltungsanspruch im Wirtschaftsleben & Befugnis über Geschäftspapiere zu verfügen haben & unter den Schutzbereich des APR fallen

Grundsätzlich wird die Ausweitung allerdings der individuellen Einzelfallbetrachtung unterliegen & häufig nicht möglich sein

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5
Q

Eingriff in den Schutzbereich

Eingriff

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A
  • überwiegend faktische Maßnahmen (Staatshandeln, etwa durch Ausforschen der Privatsphäre)Voraussetzung für Eingriff: Personenbezogenheit der Daten

Personenbezogenheit der Daten: Preisgabe von spezifischen Angaben über persönliche / sachliche Verhältnisse einer bestimmten / bestimmbaren Person

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6
Q

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Grundrechtsschranken

**Art. 2 I GG iVm. Art. 1 I GG

A

Schrankentrias: “Einfacher Gesetzesvorbehalt”

Verfassungsmäßige Ordnung: Die Gesamtheit der Normen, die formell & materiell mit der Verfassung in Einklang stehen

Rechte Anderer / Sittengesetze

Weite Auslegung der vO sorgt dafür, dass andere Schranken in ihr regelmäßig aufgehen

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7
Q

Verfassungsmäßige Rechtfertigung

Schranken-Schranken

Art. 2 I GG iVm. Art. 1 GG

A
  • Verhältnismäßigkeit

Besondere Anforderungen bei Recht auf informationelle Selbstbestimmung

–> Rechtsgrundlage aus der sich Vor. & Umfang der Beschränkung klar erkennbar (Normklarheit)

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8
Q

Fallgruppen sachlicher Schutzbereich

Recht auf selbstbestimmtes Sterben

A
  • Entscheidung, eigenes Leben zu beenden, ist von existenzieller Bedeutung für Persönlichkeit des Menschen
    –> Ausfluss des eigenen Selbstverständnisses & grundlegender Ausdruck der Selbstbestimmung & Eigenverantwortung
  • Welchen Sinn Einzelner in seinem Leben sieht & ob & aus welchen Gründen er es beenden will unterliegt höchstpersönlichen Vorstellungen & Überzeugungen
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9
Q

Fallgruppen sachlicher Schutzbereich

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

A
  • Betroffener kann grds. selbst entscheiden, Ob / Wann / Wie persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden
  • Schutzpflicht des Staates, dieses Recht zu gewähren

Umfasst auch:
- Schutz vor Erhebung & Weitergabe von Befunden über Gesundheitszustand / Seelische Verfassung / Charakter

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