Art. 1 I GG Menschenwürde Flashcards
1
Q
Eröffnung des Schutzbereichs
Sachlicher Schutzbereich
Art. 1 I GG
A
Schwer einzugrenzen, somit Schutzbereich schwer zu definieren
Objektsformel: Der Schutzbereich umfasst den sozialen Wert- & Achtungsanspruch eines Menschen, der es verbietet den Mensch zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen der seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt
2
Q
Eröffnung des Schutzbereichs
Persönlicher Schutzbereich
Art. 1 I GG
A
- Jedermann GR (alle natürlichen Personen)
- Nasciturus & Verstorbene
3
Q
Eingriff in den Schutzbereich
Eingriff
Art. 1 I GG
A
- In Art. 1 I GG darf nicht durch eine Maßnahme öffentlicher Gewalt eingeschränkt werden
–> Menschenwürde gilt absolut - Jeder Eingriff ist unzulässig
–> Art. 1 I GG an oberster Stelle der freiheitlichen Demokratie
Aber: Schutz nur vor schweren Beeinträchtigungen druch den Staat
4
Q
Sachlicher Schutzbereichs
Relevante Fallkonstellationen
Art. 1 I GG
A
- Verhinderung elementarer Rechtsgleichheit (zB. rassistische Diskriminierung
- Verletzung körperlicher Integrität (zB. Folter / schwer kranker Angeklagter im Strafverfahren)
- Verletzung der geistig-seelischen Integrität (zB. Hypnose durch staatl. Organ)
- Fehlende Grundabsicherung des Lebens (zB. durch Steuerung des Existenzminimums)