Art. 2 I GG Handlungsfreiheit Flashcards
Eröffnung des Schutzbereich
Sachlicher Schutzbereich
Art. 2 I GG
“Jedes menschliche Verhalten, ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt”
= Darunter ist die allg. Handlungsfreiheit zu verstehen
d.h die Freiheit zu tun / zu unterlassen was man will
Eröffnung des Schutzbereichs
Persönlicher Schutzbereich
Art. 2 I GG
- Jedermann GR (alle natürlichen Personen)
- Ausländer (Wo Freiheitsrechte nicht greifen)
- Inländische jur. Personen des PR ( + EU Ausland), Art. 19 III (+ Anwendungserweiterung)
Eingriff in den Schutzbereich
Eingriff
Art. 2 I GG
“klassische Eingriffe”
P: Auch mittelbar / faktische Eingriffe?
hM: (-), sonst Ausuferung der Möglichkeit Verfb zu erheben
(+), nur rechtliche (nicht faktische) Maßnahmen, die ggü. Einzelnem (nicht Dritten) ergehen
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Grundrechtsschranken
Art. 2 I GG
Schrankentrias = “Einfacher Gesetzesvorbehalt”
Verfassungsmäßige Ordnung: die Gesamtheit der Normen, die formell & materiell mit der Verfassung in Einklang stehen
Rechte Anderer / Sittengesetze
Weite Auslegung der vO
Damit gehen die anderen Schranken
in verfassungsmäßiger Ordnung regelmäßig auf
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Schranken-Schranken
Art. 2 I GG
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Legitimer Zweck / Erforderlichkeit / Geeignetheit / Angemessenheit