Art. 2 I iVm Art. 1 I Allg. Persönlichkeitsrecht Flashcards
A. Schutzbereich
A. Schutzbereich
“Engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen”.
Unterkategorien:
a) Recht der Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, über seine Identität zu bestimmen.
- Kenntnis der Abstamung
- Entscheidung über Fortpflanzung
b) Recht der Selbstbewahrung
Schutz der Privatsphäre als enge persönliche Lebenssphäre.
- Vertraulichkeit des Tagebuchs
- Rückzug an abgelegene Orte
-> Sphärentheorie: Keine Abgrenzung zwischen Intim-, Privat- und Sozialsphäre möglich.
c) Recht der Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit
- Recht am eigenen Bild
- Recht am eigenen Wort
- Recht auf Gegendarstellung
d) Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Befugnis des Einzelnen, grds. selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (Datenschutz).
e) Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Computergrundrecht
- Aber nur, wenn Art. 10 und 13 GG keinen hinreichenden Schutz gewähren.
f) Sozialer Geltungsanspruch
- Recht auf Achtung und Schutz der persönlichen Ehre
- Schutz gegen abwertende Äußerungen
(19. Abschnitt des StGB)
B. Eingriff
B. Eingriff
Eingriffsbegriffe: klassisch / modern
-> Auch Eingriffsintensität feststellen. Unterscheidung zwischen offenen und heimlichen Eingriffen.
(Bsp. Datenerhebungen / Dateneingriffe)
C. Rechtfertigung
C. Rechtfertigung
- Nach den Schranken aus Art. 2 I GG
- Bestimmtheitsgebot und Zweckbindung (insb. Datenerfassung)
- Recht der Selbstbewahrung: Sphärentheorie:
- > Intimsphäre: Eingriff nicht zu rechtfertigen
- > Privatsphäre (Geheimsphäre): Strenger Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- > Sozialsphäre: Geringere Voraussetzungen