Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Drei Teilbereiche des Abreitsrechtes

A

Individualarbeitsrecht. (AGG, BGB, NachwG, ArbZG, TzBfG, AÜG, ArbSchG, ASiG, BDSG,
BBiG, JArbSchG, MuSchG, BEEG, SGB IX, EFZG, BUrlG, KSchG

Kollektive Arbeitsrecht (Art. 9 GG, TVG, AEntG, BetrVG, SprAuG, EBRG, SGB IX, Mitbest)

Recht des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Prozessrecht) (ArbGG, ZPO)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Rechtsquellen im Arbeitsrecht

A
  • EU-Recht
  • Verfassung
  • Gesetz
  • Verordnung
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Einzelarbeitsvertrag
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rangfolge der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen

A
  1. Gemeinschaftsrecht der EU (soweit unmittelbar anwendbar; dies ist bei Art. 45, 157 AEUV der Fall),
  2. Grundgesetz,
  3. zwingende gesetzliche Bestimmung,
  4. zwingende Tarifvertragsnorm,
  5. zwingende Regelung einer Betriebsvereinbarung,
  6. arbeitsvertragliche Regelung,
  7. dispositive Regelung in Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

4 Anspruchsgrundlagen

A
  • §611 a (1)
  • §611 a (1)
  • §280 (1)
  • §3 (1) EFZG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Arbeitsvertrag

A

BGB § 611a Arbeitsvertrag
(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

A

BGB § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

A

§ 3 EntgFG - Einzelnorm
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Vorgehensweise bei Fall

A

Vorgehensweise bei Fall
1. Fallfrage lesen
2. Sachverhalt lesen und Stichpunkte machen
3. Anspruchsgrundlage finden
4. Mindmap erstellen und bearbeiten
5. Fallösung ausschreiben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly