9. Leitungsgeb. En.vers. und -regul. (VL) Flashcards

1
Q

Nenne die grundlegenden Charakteristika der Güter Strom und Gas! (7) und (2) nur für Strom

A

Bei Beiden:
- Homogenität (“Strom = Strom”, “Gas = Gas”)
- Leitungsgebundenheit
- Geringe Substituierbarkeit
- Hoher Fixkostenanteil bei Erzeugung und Transport
- Schwankende und in Grenzen prognostizierbare Erzeugung und Nachfrage
- Flüsse im Netz nach Kirchhoff’schen Regeln (Nichtspezifizierbarkeit)
- Auslegung der Betriebsmittel nach der Spitzenlast oder Einspeisespitze

Nur Strom:
- Begrenzte bzw. fehlende Speicherbarkeit

  • Erfordernis der jederzeitigen Übereinstimmung zwischen Bereitstellung und Verbrauch
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2
Q

Die deutschen Strom- und Gasnetze sind in ein europaweites Netz eingebunden

Wie heißen die europäischen Strom- und Gasnetzwerk Verbunde?

A

Strom:
- ENTSO-E
-> umfasst 40 ÜNBs (in 36 Ländern)

Gas:
- ENTSO-G
-> umfasst 43 FNBs (in 24 Ländern)

(ENTSO: European Network of Transmission System Operators for…)

(siehe slide 6)

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3
Q

1) Zwischen welchen Netzen wird grundsätzlich beim deutschen und europäischen Stromversorgungssystem unterschieden?
-> Gehe auch jeweils auf die vorherrschenden Spannungen, die Einspeiser und Abnehmer ein

2) Wie sind diese Netze miteinander verknüpft?

A

1)
(Im Bau/Planung: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz (HGÜ)
- Spannung: 525 kV
- für Transport über sehr weite Distanzen)

Übertragungsnetz
- Höchstspannung: 220 oder 380 kV
- Einspeisung von Kraftwerken mit: 200 - 1600 MW Leistung
-> z.B. Atom-KW, Kohle-KW, Gas-KW, Offshore Windparks
- Abnehmer: Benachbarte Netze (PL, RE, Stromhandel)

Überregionales Verteilnetz
- Hochspannung: 60-110 kV
- Einspeisung von Kraftwerken mit: ~20 - 200 MW Leistung
-> Kohle-KW, Gas-KW, PV- und Windparks
- Abnehmer: z.B. Großindustrie

Regionales Verteilnetz
- Mittelspannung: 1-60 kV
- Einspeisung von Kraftwerken mit: ~ 0,5 - 20 MW Leichtung
-> Gas-KW
-> Solar- und Windparks
- Abnehmer: z.B. Kleinindustrie

Lokales Verteilnetz
- Niederspannung: 230 oder 400V
- Einspeisung < 0,5 MW
-> Nur EE: meistens Solar-PV
-> Abnehmer: Haushalte, Gewerbe (bei 400kV z.B. Herd mit Starkstromanschluss)

2) Über Transformatoren / Umspannwerk

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4
Q

Nenne die Aufgaben der folgenden Stromnetze:

1) Übertragungsnetz/Höchstspannungsnetze (220 oder 380 kV)? (3)

2) Überregionales Verteilnetz/Hochspannungsnetze (60-110 kV)? (2)

A

1) Übertragungsnetz:
- Aufnahme von großer Kraftwerksleistung (z.B. Kohle-KW, Offshore-Windpark)
- Transport über große Strecken
- Erzeugungsausgleich zwischen Kraftwerken und internationaler Austausch

2) Überregionales Verteilnetz:
- Aufnahme von mittlerer Kraftwerksleistung
- Stadtnahe Verteilung und Versorgung von Ballungszentren und Industriebetrieben

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5
Q

Nenne die Aufgaben der folgenden Stromnetze:

1) Regionales Verteilnetz (1-60 kV)? (2)

2) Lokales Verteilnetz (230 oder 400 V)? (1)

A

1)
Regionales Verteilnetz:
- Aufnahme von geringer Kraftwerksleistung
- Versorgung ländlicher Gebiete mit geringer Lastdichte oder städtischer Gebiete mit hoher Lastdichte und Kleinindustrie

2) Lokales Verteilnetz:
- Endverteilung an Haushalte, Gewerbe und Kleinindustrie

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6
Q

Beschreibe die Struktur der deutschen Stromnetzes!

A

4 ÜNBs, die jeweils für ihre Regelzone zuständig sind (Tennet, Amprion, TransnetBW, 50 Hertz)
-> sind in die ENTSO-E als europäischen Verbund eingebunden
-> 220 oder 380 kV, zukünftig auch 525 kV bei HGÜ

ca. 900 Verteilnetzbetreiber betreiben die Nieder-, Mittel- und/oder Hochspannungsebene

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7
Q

Die gesamten Stromnetzkreislängen über alle Spannungsebenen hinweg betragen zwischen 1-2 Mio. km.

Die Stromkreislänge (km) nimmt mit abnehmender Spannungsebene zu.

Wahr/Falsch?

A

WAHR

-> Niederspannugnsnetz ist längstes Netz

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8
Q

Beschreibe die Versorgungskette von Erdgas über Ferngasleitungen!

A

1) On- und Offshore-Bohrplattformen

2) Speisen in Sammelleitungen ein

3) Erdgasaufbereitung

4) Verdichter (Druckerhöhung)

5) Ferngasleitung (regelmäßige Druckerhöhung in Zwischenverdichtern)

6) Regionaler Transport

7) Versorgung von Industriekunden und Kraftwerken ODER Druckanpassung (ggf. Speicherung -> Kugelspeicher) und dann Verteilnetze, Haushalte und Gewerbe

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9
Q

Beschreibe die Versorgungskette bei LNG!

A

1) On- und Offshore Bohrplattformen

2) Speisen in Sammelleitungen ein

3) Erdgasaufbereitung

4) Verflüssigungsanlagen
-> vorher: Gas ~ 600m^3 bei 15°C
-> nachher: LNG ~1 m^3 bei 162°C

5) LNG-Tanker

6) Entspannung (Regasification) und Speicherung

7) Regionaler Transport

8) Versorgung von Industriekunden und Kraftwerken ODER Druckanpassung (ggf. Speicherung -> Kugelspeicher) und dann Verteilnetze, Haushalte und Gewerbe

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10
Q

Beschreibe die technische Struktur von Gastransportnetzen!

A

Fernleitungsnetz

Hochdruckleitungen

Mitteldruckleitungen

Niederdruckleitungen

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11
Q

Beschreibe die Struktur der deutschen Gasnetze!

A

16 Fernleitungsnetzbetreiber (FNB’s), die in die ENTSO-G als europäischen Verband eingebunden sind

Seit 2021 gibt es in Deutschland nur noch ein Marktgebiet
-> Trading Hub Europe

Ca. 600 Verteilnetzbetreiber betreiben die Nieder-, Mittel- und/oder Hochdrucknetze

Die gesamten Netzlängen über alle Druckstufen hinweg betragen etwa 500.000km
-> meiste km bei Mitteldruckleitung!

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12
Q

Welche Auswirkungen hat die Energiewende auf die Stromnetze? (7)

A

Verlagerung der Stromerzeugung von laststarken Regionen im Westen und Süden in lastschwächere Regionen im Norden und Osten
-> wegen Ausbau von EE und Abschaltung von konventionellen Kraftwerken

Stromeinspeisung findet verstärkt auf Verteilnetzebene und weniger auf Übertragungsebene statt
-> wegen Ausbau EE (oft dezentralere, kleinere Einspeiser)

Umbau von Umspannwerken teils erforderlich
-> weil durch vermehrte Stromeinspeisung auf Verteilnetzebene teilweise Rückspeisung in höhere Spannungsebenen erforderlich wird (bidirektionale Lastflüsse)

Die Einspeisung wird volatiler
-> wegen fluktuierender, nicht-steuerbarer EE

Mehr Anforderungen bei Systemdienstleistungen (z.B. Spannungshaltung, Regelleistung/-energie)
-> wegen volatilerer Einspeisung

Verschiebung von Lastzentren
-> wegen neuen Verbrauchern (z.B. E-Autos, H2-Elektrolyseure, Power-to-X

Der grenzüberschreitende Handel wird weiter ansteigen

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13
Q

Welche Auswirkungen hat die Energiewende auf die Gasnetze?

A

Gasverbrauch wird deutlich sinken (wie stark abh. von Erreichung von Klimaschutzzielen -> Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Höhe!)

Gasfernleitungsnetz
-> Möglicherweise Wasserstoffbeimischung und/oder Umwidmung zu Wasserstoff

Gasverteilnetze
-> Vermehrte Einspeisung von Biogas
-> Refinanzierungsproblematik: Weniger Kunden durch Umstieg z.B. auf Wärmepumpe -> hohe Netzentgelte (daher Umwidmung weiter Teile und/oder Rückbau denkbar)

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14
Q

1) Was stellt der Netzentwicklungsplan (NEP) für Strom dar?

2) In welchen Zeitabständen wird er vorgelegt und von wem?

3) Auf was basiert der NEP?

4) Was passiert sobald dieser Plan steht?

A

1) Stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Strom-Übertragungsnetz sowie der Offshore-Anbindungsleitungen dar.

2) Ein gemeinsamer NEP alle 2 Jahre von den 4 ÜNBs vorgelegt

3) Basiert auf Szenarien, die mithilfe eine Marktsimulation erstellt werden (Szenariorahmen)
-> Planung berücksichtigt Zeithorizont von 10-15 Jahren

4) Sobald der NEP steht, wird der Bundesbedarfsplan (BBP) von der BNetzA aufgestellt und vom Bundesgesetzgeber verabschiedet.
-> zuvor umfangreiche Konsultationen

(Detailliert slide 15+16)

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15
Q

Was wird in dem Netzentwicklungsplan (NEP) für Gas regelmäßig geplant?

A

Alle 2 Jahre wird der Um- und Ausbaubedarf der Gasnetze ermittelt und geplant. (FNBs erarbeiten und legen BNetzA vor)

Die Prozesse unterscheiden sich jedoch aktuell noch deutlich vom NEP Strom
-> geringerer Zeithorizont, keine Klimaschutzszenarien

(Entstehung des NEP-Gas -> siehe slide 19!)

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16
Q

Entwicklung und Realisierung des Netzentwicklungsplans - Beispiel Szenario B 2030
-> siehe slide 17

A

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17
Q

1) Welche Auswirkungen hat die Energiewende auf die Verteilnetze (Strom)?

2) Gründe dafür u.a.? (Nenne 2)

3) Wo werden die Um- und Ausbaupläne der Verteilnetze festgehalten?

A

1) Macht auch in Verteilnetzen Netzausbau notwendig!

2) Gründe dafür:
- EE-Anlagen speisen hauptsächlich in Verteilnetze ein (> 90% der PV- und Windanlagen)
-> daher bidirektionale Lastflüsse (Rückspeisung in höhere Spannungsebenen), was Umbau Transformatoren, dezentrale Transformatoren notw. macht)

  • neue Verbraucher (z.B. E-Autos, Elektrolyseure) für die Netzinfrastruktur ausgelegt sein muss

3) Im NAP (Netzausbauplan), welcher von den Verteilnetzbetreibern der Hochspannungsebene erstellt wird. (analog zum NEP)

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18
Q

Langfristig ist ein Wandel vom Methan- zum Wasserstoffnetz zu planen

Separates H2-Netz wird vorrangig aus umgewidmeten Erdgas-Leitungen entwickelt
-> Beachtung separater Transportaufgaben CH4 & H2
-> Umfang H2-Netz vom konkreten Szenario abhängig

1) Dabei sind zahlreiche offene Fragen zu berücksichtigen, u.a.? (3)

2) Welche Strategie bietet sich an?

A

1)
Standorte und Betrieb von Elektrolyseuren

Transitbedarfe (CH4/H2)

Nachfrageentwicklung in nachgelagerten Gasverteilnetzen

2)
-> Parallele Infrastruktur erkennen (Nachfragestandorte, bestehende Kavernenspeicher, Interkonnektoren zu Nachbarländern, etc.)

-> Entwicklung H2- % CH4-Transportnetz (Aufteilung Ursprungsnetz in zwei zusammenhängende Topologien -> H2-Transportnetz und schrittweise reduziertes Methan Netz)

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19
Q

Strom- und Gasnetzverbundunternehmen waren in der Vergangenheit allein in staatlicher bzw. anteilig in staatlicher und privater Eigentümerschaft

Nenne und erkläre die wichtigsten Aspekte der Liberalisierung im Strom- und Gassektor! (4)

A

Wettbewerb/Deregulierung:
- Einführung von Wettbewerb auf Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Handel, Vertrieb), die dies zulassen (alle außer Netze)
-> Abbau von Marktzutrittsschranken/Diskriminierungspotenzialen
-> Abschaffung kartellrechtlicher Ausnahmebereiche (Gebietsmonopole/Demarkationsverträge)

Internationaler Handel/Energiebinnenmarkt:
- Schaffung eines Energiebinnenmarktes
-> Ermöglichung eines grenzüberschreitenden/diskriminierungsfreien Handels für Strom und Gas

Privatisierung:
- Verlagerung bestimmter bisher staatlicher Aktivitäten in privaten Sektor, um Allokation der Ressourcen marktlich erfolgen zu lassen
- Betrifft alle Bereiche (Netzbetrieb, Groß- und Einzelhandel)

Regulierung und Entflechtung (Unbundling):
- Entflechtung (Unbundling)
-> Trennung des Netzes als natürliche Monopolbereiche von vor- und nachgelagerten Wettbewerbsbereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb)
-> nach und nach Verschärfung der Anforderungen durch überarbeitete EU-Richtlinien (Entflechtungsschritte)

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20
Q

1) Wann liegt ein Monopol vor? (3)

2) Wann liegt ein natürliches Monopol vor? (2)

A

1)
Ein Unternehmen ist der einzige Verkäufer eines Produktes

Produkt hat keine Substitute von anderen Herstellern

Vorliegen von (Markt-)Eintrittsbarrieren wichtig für Fortbestand des Monopols

2)
Einzelnes monopolistisches Unternehmen

Kann Güter oder Dienstleistungen immer zu geringeren Kosten anbieten, als zwei oder mehr Konkurrenzunternehmen dies könnten

(Dies lässt sich durch die Subadditivität der Kostenfunktion beschreiben)

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21
Q

Warum ist Regulierung im Netzbereich notwendig?

A

Strom- und Gasnetze sind natürliche Monopole ((denn einzelnes Unternehmen kann Netz volkswirtschaftlich am effizientesten bereitstellen))

Regulierungsbedarf wegen Marktmissbrauchspotenzial, was die Gefahr überhöhter Kosten birgt (also potentiellen Wohlfahrtsverlust)

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22
Q

Marktversagen allein ist nicht ausreichend für die Begründung der staatlichen Regulierung

1) Welche Gründe rechtfertigen grundsätzlich staatliche Regulierrung?

2) Warum sollte trotz vorliegender Gründe immer abgewogen werden, ob der Staat regulieren sollte oder nicht?

A

1) Gründe:
- Markt-/Wettbewerbsversagen
- Marktmacht
- Diskriminierung

Begleiterscheinungen:
- Externe Effekte
- Informationsmängel
- Unteilbarkeiten

2) Abwägung von Kosten und Nutzen der Regulierung:
(- Kosten Bsp.: Regulierungskosten, Fehlanreize
- Nutzen Bsp.: Teilweise Eliminierung des Markt- oder Wettbewerbsversagens)

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23
Q

Die ?? Regulierung als Status quo des liberalisierten europäischen Energiesektors

A

disaggregierte
-> also Beschränkung der Regulierung auf Netze

(“Disaggregation” -> Aufschlüsselung in einzelne Bestandteile)

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24
Q

Erkläre den disaggregierten Regulierungsansatz bei den Strom- und Gasmärkten!

A

Aufteilung der Wertschöpfungskette

1) Beschaffung, Großhandel, Vertrieb:
- Wettbewerbliche Teilmärkte
- Keine Regulierung
- Anwendung Kartellrecht

2) Transport und Verteilnetze:
- Natürliche Monopole
-> daher Regulierung
- Anreizregulierung + Netzentgeltfestlegung

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25
Disaggregierter Regulierungsansatz: Beschränkung der Regulierung auf Netze Was sind die Ziele der Regulierung? (3)
verursachungsgerechte Zuordnung der Netzkosten Vermeidung von Quersubventionen Beseitigung von Missbrauchsspielräumen und -motivation vertikal integrierter EVU
26
Die disaggregierte Regulierung als Status quo des liberalisierten europäischen Energiesektors. Strom- und Gasnetze: natürliche Monopole 1) Staatliche Regulierung des Zugangs... a) ...erfolgt wie? b) Umsetzung der Regulierung durch? 2) Staatliche Regulierung von Netzentgelten a) ...auf welcher Basis? b) Umsetzung der Regulierung durch?
1) Staatliche Regulierung des Zugangs a) - Diskriminierungsfrei, transparente Kriterien - Bilanzkreiswesen als zentraler Organisationsgrundsatz b) Gesetzliche Grundlage aus europäischen und deutschen Recht (- EU: insbes. Binnenmarktrichtlinie: Liberalisierung Strom- und Gassektor - DE: EnWG + konkretisierende Verordnungen (v.a. StromNZV, StromNEV, ARegV) ) 2) a) - Angemessenheit - Transparenz - Festlegung nach objektiven diskriminierungsfreien Maßstäben - Kostenreflexivität: Refinanzierung der Netz b) Regulierungsbehörde: - BNetzA und Landesregulierungsbehörden - Wichtigste Aufgaben: -> Festlegung von Erlösobergrenzen für Netzbetreiber -> Sanktionierung von Marktmachtmissbrauch
27
Nenne und beschreibe wie Strom- und Gasnetze grundsätzlich reguliert werden! (3 Säulen der Regulierung natürlicher Monopole)
Netzzugangsregulierung: - transparenter, diskriminierungsfreier Netzzugang Netzentgeltregulierung (inkl. Anreizregulierung): - Netzentgelte müssen angemessen, transparent und diskriminierungsfrei sein - Tarif- und Preisfestlegung (Refinanzierung der Netze im Vordergrund) - Anreizregulierung -> Erlösobergrenzen -> Anreize zur Kostensenkung/Effizienzsteigerung durch temporär befristete Entkopplung von Kosten und Erlösen (für die Dauer einer Regulierungsperiode) Entflechtung (Unbundling): Trennung des Netzbetriebs von den vor- und nachgelagerten Wettbewerbsbereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb)
28
Welche Formen des Unbundling (Entflechtung) gibt es? Erkläre diese! (Seit wann und bei wem?, Ziel?)
Zunehmende Entflechtung über die Jahre: Buchhalterische Entflechtung (Strom): - seit 1998 bei allen vertikal integrierten Energieunternehmen(Strom) - seit 2003 bei allen vertikal integrierten Energieunternehmen(Gas) - Ziel: Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung (Steigerung Transparenz) - Trennung der Konten des Netzbetreibers von restlichen Sparten -> eigene Buchführung Rechtliche Entflechtung: - seit 1998 bei Strom ÜNBs - seit 2007 bei VNBs > 100.000 Kunden (De Minimis-Regelung) - Ziel: Erhöhung der Transparenz und Diversifizierung der Unternehmensinteressen -> eigenständige Netzgesellschaften Informatorische Entflechtung: - seit 2005 bei allen vertikal integrierten Energieunternehmen - Ziel: Reduktion von Informationsvorsprüngen (Erhöhung Diskriminierungsfreiheit und Vertraulichkeit) -> Vertraulichkeit z.B. Daten wir Lastprofile, Kundendaten etc. dürfen nicht mit verbundenen Vertrieb ausgetauscht werden -> Reduktion Informationsvorsprünge z.B.: Daten diskriminierungsfrei allen Wettbewerbern zugänglich Operationelle (organisatorische) Entflechtung: - seit 2005 für alle Unternehmen > 100.000 Kunden (De-Minimis) - Ziel: Unabhängigkeit der Netzbetreiber von Konzernmüttern -> Doppelzuständigkeitsverbot für bestimmte Personen der Leitungsebene Eigentumsrechtliche Entflechtung (§8 EnWG): - seit 2011 nur für ÜNBs/TNB - Ziel: Unabhängigkeit der Netzbetreiber von Konzernmüttern -> gibt aber Ausnahmen (z.B. TransnetBW, Tochtergesellschaft von EnBW) (Entflechtungs-Vorgaben in den §§6 ff. EnWG zu finden)
29
Stufen der Entflechtung Für wen gilt was?
Für VNBs < 100.000 Netz-Kunden gelten nur: - Informatorische Entflechtung - Buchhalterische Entflechtung Für VNBs > 100.000 Netz-Kunden gelten: - alle oberen Entflechtungsformen + Rechtliche Entflechtung + Operationelle Entflechtung Für ÜNB/TNB gelten: Alle oberen Entflechtungsformen + Eigentumsrechtliche Entflechtung
30
Entflechtung (engl. Unbundling) beschreibt was?
Die Trennung des Netzbetriebs von den vor- und nachgelagerten Wettbewerbsbereichen
31
Bsp. Eigentumsrechtliche Entflechtung: Tennet gehörte früher zu EON und gehört heute nur der Tennet Holding in der Niederlande, welche keine Aktien in den anderen Wettbewerbsbereichen (z. B. Erzeugung, Handel) hält)
...
32
Erkläre die Anreizregulierung (als idealtypisches Regulierungskonzept)!
Entkopplung von Erlösen und Kosten für die Dauer der Regulierungsperiode. Betriebsnotwendige Kosten -> Werden auf Basis einer Erhebung im Basisjahr bestimmt und fortgeschrieben als Erlösobergrenze für die Gesamterlöse aus Netzentgelten (sog. "Budgetprinzip") Jeder Netzbetreiber erhält eine individuelle Erlösobergrenze (-> BUDGETPRINZIP) Dadurch entsteht Anreiz zur Effizienzsteigerung (d.h. zur Senkung der tatsächlichen Kosten unter die vorgegebene Erlösobergrenze) Die Erlösobergrenze ist während der Regulierungsperiode grds. fix -> ABER es gibt folgende Anpassungselement: - Inflationsausgleich - Ineffizienzabbaupfad - Qualitätsregulierung - weitere Korrekturmaßnahmen -- Start = 0: Erlöse = betriebsnotwendige Kosten des Basisjahres (Bei Strom und Gas das 3. Jahr der vorherigen Regulierungsperiode) RCt = RCt-1 * (1 + RPI - Xgenerell - Xindividuell) +/- Q +/- Z Xgenerell: Effizienz- oder Produktivitätssteigerung, die alle Netzbetreiber umsetzen sollen Xindividuell: Effizienz- oder Produktivitätssteigerung, die der jeweilig betrachtete Netzbetreibers umsetzen soll, um dem Best-practice-Netzbetreiber zu entsprechen –> Erlössenkungspfad von weniger effizienten Unternehmen wird stärker abgesenkt P: Preis R: Erlös (Revenue) C: Obergrenze (Cap) X: Effizienz- oder Produktivitätssteigerung Q: Qualitätselement Z: Korrekturterm RPI: Verbraucherpreisindex (Retail Price Index) K: Kosten Vgl. slide 37
33
Anreizregulierung 1) Wie lang sind die Regulierungsperioden bei Strom und Gas? 2) Wann wurde die Anreizregulierung in Deutschland eingeführt?
1) 5 Jahre 2) 2009 (siehe slide 38)
34
Was sind die Ziele der Anreizregulierung?
Vermeidung von Monopolmachtmissbrauch durch überhöhte Netzentgelte Beseitigung von ökonomischen Ineffizienzen durch Anreize zur Kostensenkung (Implizit Abbau von Informationsasymmetrien)
35
Visualisiere Anreizregulierung an einem tatsächlichen Beispiel!
siehe slide 39 (Achtung es handelt sich hierbei um eine Prinzipdarstellung. Erlösobergrenzen können in der Realität auch über eine Regulierungsperiode hinweg ansteigen oder für die nächste Regulierungsperiode höher festgelegt werden. Gründe können beispielsweise notwendige Investitionen sein. Bspw. im Zuge der Energiewende)
36
Was wäre eine Alternative zur deutschen Anreizregulierung?
Preisobergrenzen für Netzentgelte (anstelle von in DE Erlösobergrenzen ("Budgetprinzip"))
37
Grenze Anreizregulierung und Netzentgeltfestlegung voneinander ab!
1) Anreizregulierung -> "Wie viel darf ein Netzbetreiber in einem bestimmten Jahr durch die Netzentgelte (insgesamt) einnehmen?" -> Kosten und Erlösentstehung -> in DE Erlösobergrenzen individuell je Netzbetreiber nach definierten Regeln 2) Netzentgeltfestlegung: -> "Wie viel und welche Preisbestandteile (Arbeitspreis/Leistungspreis/Grundpreis) zahlt der jeweilige Netzkunde?" -> Kostenallokation -> in DE Netzentgelte vom Netzbetreiber je Kundengruppe festgelegt (nach Maßgabe der Netzentgeltverordnung)
38
Beschreibe den Ablauf der deutschen Anreizregulierung!
**1) Kostenübermittlung und -prüfung der betriebsnotw. Kosten für Basisjahr durch Regulierungsbehörde **(bei kleinen Unternehmen durch Landesbehörden, bei großen durch BNetzA) -> Netzkosten werden auf Basis des Jahresabschlusses für das Basisjahr (t-3) in t-3 übermittelt -> Prüfung der übermittelten Kosten wird in t-2 (im vorletzten Jahr vor nächster Regulierungsperiode) durchgeführt (siehe slide 44) -> Basierend auf Assets und tatsächlichen Kosten wird die Kostensituation der einzelnen Netzbetreiber individuell überprüft und die betriebnotw. Kosten ermittelt **2) Effizienzvergleich durch BNetzA** -> Bestimmung der ineffizienten Kosten (= beeinflussbare Kosten) durch Vergleich mit Kosten- und Outputparametern anderer Netzbetreiber -> dient zur Emittlung von Ineffizienzabbauvorgaben (also die Senkung von ineffizienten Kosten durch eine regelmäßige jährliche Absenkung der Erlösobergrenzen in der folgenden Regulierungsperiode) (Genutzte Verfahren hier bspw. Data Development Analysis, Stochastic Frontier Analysis, Großes Sample an Unternehmen wird analysiert: Wo liegen die Kostenschwerpunkte? Benchmark-Parameter erstellt und zur Effizienzermittlung genutzt) - Bestimmung des Xindividuell Parameters (also der individuellen Effizienzsteigerungsvorgabe) (- Kleinen Unternehmen (z.B. kleine VNBs) wird ein pauschaler Effizienzwert zugewiesen) **3) Festlegung der Erlösobergrenzen** -> Individuelle Erlösobergrenze (jährlich): Budget mit dem Netzbetreiber seine Aufgaben erfüllen kann (-> "Budgetprinzip") -> Basis der Erlösobergrenzen sind die jeweils betriebsnotw. Kosten des Basisjahres, welche für die Dauer der Regulierungsperiode (5 Jahre) quasi eingefroren werden -> bei kleinen Unternehmen von Landesbehörden, bei großen von BNetzA durchgeführt -> Geregelt in StromNEV und GasNEV (NEV: Netzentgeltverordnung) **4) Anpassungselemente während der Regulierungsperiode** -> Zur Anpassung der Erlösobergrenze während der Regulierungsperiode -> Ineffizienzabbaupfad (jährlich regelmäßige Senkung), Inflationsausgleich (anhang des Verbraucherpreisindexes (RPI), Qualitätsregulierung, Investitionsmaßnahmen etc.
39
Anreizregulierung - 1 Schritt (Kostenermittlung/-prüfung) 1) Kosten basieren auf? 2) Unterscheidung zwischen welchen Kosten? 3) Welche Kosten werden grundsätzlich nur berücksichtigt? (also auch beim Effizienzvergleich) 4) Welche Kapitalpositionen werden verzinst? 5) Wie wird der zur Verzinsung maßgebliche Zinssatz ermittelt und wer bestimmt diesen? 6) Welche Besonderheiten sind bei der kalkulatorischen EK-Verzinsung zu beachten?
1) Assets und tatsächlichen Kosten (Nicht berücksichtigt: Kosten, die auf Besonderheit des sog. Basisjahres beruhen oder nicht auf Netz entfallen) 2) beeinflussbare vs. nicht beeinflussbare Kostenanteile 3) Gesamtkosten abzgl. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen -> außerdem grundsätzlich nur betriebsnotwendige Kosten (also nur Kosten, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen) 4) NUR CAPEX (-> NICHT OPEX) -> Betriebsnotwendiges EK wird mit EK-Zinssatz verzinst (-> Ermittlung: AV + UV - Abzugskapital u. Verb.) -> außerdem verzinst: FK auf Basis der tatsächlichen FK-Zinsen 5) - Bestimmung des EK-Zinssatzes nach Capital Asset Pricing Model (CAPM) (risikoloser Zins + Marktrisikoprämie*Risikofaktor (beta)) -> Regulatorische Festlegung durch BNetzA-Beschluss gestützt auf Gutachten (- FK auf Basis der tatsächlichen FK-Zinsen verzinst) 6) Betriebsnotw. EK, welches über eine EK-Quote von 40% hinausgeht, wird mit einem niedrigeren Zins (quasi FK-Zins) verzinst (-> Bei Ermittlung des Restwerts / der kalkulatorischen Abschreibungen kommt es zur Unterscheidung zwischen (eigenfinanziertem Anteil von) Altanlagen (Nettosubstanzerhaltung; Tagesneuwert) und Neuanlagen (Realkapitalerhaltung; AHK)) (siehe slide 45-52)
40
Anreizregulierung 1) Was beschreibt der Budgetansatz allgemein? 2) Welche Kostenanteile sind abzubauen (Erweiterung des Budgetansatzes)? 3) Welche weiteren Anpassungselemente gibt es in der 1. und 2. Regulierungsperiode?
1) - Für die Festlegung der Erlösobergrenze maßgebliche Kosten werden in der Kostenprüfung festgestellt (betriebsnotw. Gesamtkosten des Basisjahrs) - Diese werden für die Dauer der Regulierungsperiode quasi "eingefroren" bzw. in jährliche Erlösobergrenzen übersetzt -> Netzbetreiber hat "fixes" Budget für die Jahre der Regulierungsperiode 2) - Beeinflussbare Kosten = ineffiziente Kosten 3) - Reguläre Anpassungen: Abbau von Ineffizienzen, genereller sektoraler Produktivitätsfaktor und Inflationsanpassung (RPI - X_individuell - X_generell) - Anpassung bei erheblicher Änderung der Versorgungsaufgabe
41
Wer führt die Anreizregulierung in Deutschland durch? (Wer ist zuständig für die Kostenprüfung in DE?)
BNetzA -> Zuständig für Netzbetreiber mit > 100.000 angeschlossenen Kunden Landesregulierungsbehörden -> Zuständig für Netzbetreiber mit < 100.000 angeschlossenen Kunden
42
Anreizregulierung Nenne ein Beispiel für den Fall, dass Erlösobergrenzen ansteigen!
hohe Investitionen in den Netzausbau und/oder umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen
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Wann und auf welcher Grundlage erfolgt die Kostenprüfung?
Zwei Jahre vor Beginn der nächsten Regulierungsperiode (t-2) auf Basis der Kosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (sog. Basisjahr (t-3))
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Wann wird genau die regulatorisch bestimmte EK-Rendite bestimmt?
Wenn der Netzbetreiber 100% effizient ist
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Welche Phasen hat der Prozess der Umsetzung von Netzkosten in Netzentgelte? (4) (Schritte 1-3 auf anderer KT ausführlicher, hier nur kurz)
1) Netzkostenermittlung im Rahmen der Kostenprüfung durch Regulierungsbehörde 2) Effizienzvergleich der Netzbetreiber durch Regulierungsbehörde 3) Festlegung individueller jährlicher Erlösobergrenzen für die Dauer einer Regulierungsperiode durch Regulierungsbehörde (+ ggf. Anpassungen) 4) Netzentgeltfestlegung durch Netzbetreiber auf Basis der StromNEV bzw. GasNEV (-> 1. Kostenartenrechnung (nur betriebsnotw. + Ineffizienzabbau aus Anreizregulierung), 2. Kostenstellenrechnung, 3. Kostenträgerrechnung, 4. Entgeltermittlung)
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Welchen zentralen Anreiz setzt die Anreizregulierung?
Anreiz zur Beseitigung von Ineffizienzen durch Kostensenkungen (-> Dadurch implizit Abbau von Informationsasymmetrien)
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1) Was ist der Kapitalkostenabgleich und für wen gilt er? 2) Um welches grundlegende Regulierungsregime handelt es sich? 3) Aus welchen beiden Elementen setzt sich der Kapitalkostenabgleich zusammen?
1) Jährlicher Abgleich der Kapitalkosten statt Budgetprinzip, nur für VNB und erst ab 3.Regulierungsperiode 2) quasi kostenbasierte Regulierung (Cost-Plus) 3) Kapitalkostenabzug: Berücksichtigung jährlicher Abschreibungen Kapitalkostenaufschlag: Berücksichtigung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
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1) Was gab es vor der Anreizregulierung? 2) Wann wurde die Anreizregulierung eingefürt?
Cost Plus -> Kostenorientierte Entgeltbildung ("Wenn Kosten sinken, sinkt auch der Erlös") ("Wenn Kosten steigen, steigt auch der Erlös") -> Fördert Ineffizienz, Überkapitalisierung 2) 2009
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(Video, Teil 3) Von welchen Faktoren hängen die Netzentgelte bei Strom hauptsächlich ab? (2)
Entgelt abhängig von: Spannungsebene des Netzanschlusses Ort/Region/Netzbetreiber
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(Video, Teil 3) Welches Netzentgeltmodell gilt bei Gas?
bei Fernleitungsnetz + Überregionalem Verteilnetz + Regionalem Verteilnetz –> Entry-Exit-Modell (Ein- und Ausspeiseentgelte) bei Lokalem Verteilnetz –> Netzpartizipationsmodell (Ausspeiseentgelte)
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(Video, Teil 3) Welche Anforderungen gibt es an die Netzentgeltermittlung?
angemessene, diskriminierungsfreie, transparente Netzentgelte ((§ 21 EnWG "Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang" & StromNEV/GasNEV)) (-> Grundlage: Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers sowie angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals (s. VL ARegV)) Grundsätzlich: Leistungspreis und Arbeitspreis -> angemessenes Verhältnis zwischen Grundpreis und Arbeitspreis für kleinere (SLP/ZSG) Kunden (StromNEV/GasNEV)
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(Video, Teil 3) Netzentgelte sind unabhängig von der Entfernung. Wahr/Falsch?
Wahr
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(Video, Teil 3) Worum geht es? Im Netzzugangsmodell sind die kommerziellen und physikalischen Vorgänge ?(1)?. Aus diesem Grund ergibt sich ?(2)? und dass, ?(3)? (Strom bzw. Gas) die Grundlage für den Handel sind.
(1) entkoppelt (2) die Notwendigkeit der Bilanzierung (3) Bilanzkreise und Fahrpläne
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(Video, Teil 3) Nenne die wesentlichen Schritte der Netzentgeltermittlung (nach StromNEV bzw. GasNEV)!
1. Kostenartenrechnung -> betriebsnotw., effiziente Kosten aus Anreizregulierung (Erlösobergrenze) -> Aus GuV werden aufwandsgleiche Kosten (z.B. Personalkosten, Materialkosten etc.) und aus unternehmensinterner Kostenrechnung (KoRe) werden kalkulatorische Kapitalkosten (z.B. kalk. EK-Verzinsung) entnommen 2. Kostenstellenrechnung -> Verteilung der Kosten auf Netz- bzw. Umspannungsebene von hoch zu niedrig -> Kostenwälzung (nicht gedeckte Kosten (Kosten-Erlöse) höherer Ebenen werden auf nachgelagerte Netzebenen gewälzt) 3. Kostenträgerrechnung -> Verteilung der Kosten auf elektrische/thermische Arbeit und Leistung 4. Entgeltermittlung
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(Video, Teil 3) Durch wen erfolgt die Bestimmung der Netzentgelte?
durch Netzbetreiber selbst im Rahmen der Spielräume der NEVStrom/NEVGas
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(Video, Teil 3) Erkläre die Netzentgeltermittlung im Stromsektor (Gehe dabei auf das Prinzip der Kostenwälzung, die Briefmarke, den Gleichzeitigkeitsfaktor sowie Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis ein.)
Generell: Verbraucher zahlen egal auf welcher Netzebene sie angeschlossen sind Netzentgelte! Kostenwälzung - Die nicht gedeckten Kosten (anrechenbare Kosten - Erlöse) einer Netzebene werden jeweils an die darunter liegende Netzebene weitergegeben. Pro Netzebene folgende Schritte zur Berechnung der finalen Netzentgelte: 1) Berechnung Briefmarke (inkl. Bestimmung Gesamtkosten und Jahreshöchstlast): Briefmarke [€/kW] (= Gesamtkosten / Jahreshöchstlast_Netz) Mit: Gesamtkosten [€] = gewälzte Kosten aus übergeordneter Netzebene + direkte Kosten der betrachteten Netzebene Jahreshöchstlast_Netz [kW] = höchster zeitgleicher Leistungswert der Netzebene bei einer oder meherer Entnahmen = Berechnung durch Summe( Jahreshöchstlast_Kunde * Gleichzeitigkeitsfaktor_Kunde) für alle Kunden –> Gleichzeitigkeitsfaktor_Kunde: Geschätzter Anteil der individuellen Einzelhöchstlast eines Netznutzers an der Jahreshöchstlast der Netzebene ([0,1]), Schätzung durch Gleichzeitigkeitsfunktionen (Gleichzeitigkeit ~ VBh) (z.B. Jahreshöchstlast: Von allen 15-Minuten Intervallen eines Jahres, das Intervall mit dem höchsten Wert) 2) Berechnung Leistungspreis und Arbeitspreis: Leistungspreis [€/kWh] der jeweiligen Netzebene = Briefmarke * y-Achsenabschnitt der Gleichzeitigkeitsfunktion (-> Entgeltanteil für die Bereitstellung elektr. Leistung) Arbeitspreis der jeweiligen Netzebene = Briefmarke * Steigung der Gleichzeitigkeitsfunktion (-> Entgeltanteil für die verbrauchten kWh) 3) Berechnung Netzentgelt Für RLM-Kunden (leistungsgemessene Kunden): = Arbeitspreis * Verbrauch + Leistungspreis * Leistungsspitze (für >2500 Benutzungsstunden anderer Leistungspreis/Arbeitspreis wie für < 2500 Bh) Für SLP-Kunden: = Arbeitspreis * Verbrauch + ggf. Grundpreis –> Einen Leistungspreis gibt es nur auf der ÜN, HS, MS-Netzebene; Auf der NS-Ebene wird der Leistungspreis durch einen Grundpreis ersetzt
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(Video, Teil 3) Kostenträgerrechnung - Strom Welche Preise werden für die folgenden Kunden errechnet? 1) RLM-Kunden 2) SLP-Kunden (< 100.000 kWh/Jahr)
1) Arbeits- und Leistungspreis 2) Arbeits- und Grundpreis
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(Video, Teil 3) Beispiel Video 9 Teil 3 ansehen (ca. 40min.)
...
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(Video, Teil 3) Erkläre den Unterschied von Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis und gib an welche Art von Verbrauchern welchen Preisanteil zahlt!
Arbeitspreis: - Preis pro verbrauchte Einheit Energie - Leistungsgemessene Verbraucher (RLM) und Verbraucher mit Standardlastprofil (SLP) Leistungspreis: - Preis pro Einheit vorgehaltene Energie - nur RLM-Kunden Grundpreis: - Pauschaler Durchschnittspreis für vorgehaltene Energie - nur bei SLP-Kunden
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(Video, Teil 3) Netzentgelte: Der Anteil des Leistungspreises am Netzentgelt nimmt mit jeder tieferen Spannungsebene tendenziell ab. Wahr/Falsch?
Wahr
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(Video, Teil 3) Gegenüberstellung: Gasnetze verursachen höhere spezifische Kosten als Stromnetze Wahr/Falsch?
FALSCH!!! -> Anders herum !!!
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1) Das Netzzugangsmodell im Stromsektor ist welches Modell? 2) Was ist das Grundprinzip dieses Modells?
1) transaktionsunabhängiges Punktmodell 2) Grundprinzip: -> Entkopplung von kommerziellen und physikalischen Vorgängen im Netz
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Netzentgelte 1) Wo fallen im Gasnetz Netzentgelte an? 2) Wo fallen im Stromnetz Netzentgelte an?
1) Im Fernleitungsnetz und im regionalen Verteilnetz sind Ein- und Ausspeiseentgelte zu zahlen und Kapazitäten zu buchen. 2) Netzentgelte fallen nur für Verbraucher an und hängen von der Anschlussspannungsebene ab
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Netzentgelte Was sind die Ziele der Regulierung?
Angemessene, diskriminierungsfreie und transparente Netzentgelte
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Netzentgelte 1) Wer führt die Netzentgeltbestimmung durch? 2) Wie reguliert der Staat die Netzentgeltbestimmung?
1) Die Netzbetreiber 2) Anreizregulierung -> Betriebsnotw. Kosten (Erlösobergrenze) -> StromNEV und GasNEV -> Verfahren/Schlüssel für Ermittlung der Netzentgelte