6. Die Haftung für Dritte Flashcards
Welche Arten von Hilfspersonen gibt es?
- Erfüllungsgehilfen (z.B. Angestellte)
- Ausübung- oder Nutzungsgehilfen
- Abschlussgehilfen (z.B. Stellvertreter)
Wann geht man über die Hilfspersonenhaftung und nicht über die Geschäftsherrenhaftung?
Die Hilfspersonenhaftung wird nur beigezogen, wenn ein Vertragsverhältnis zu Grunde liegt. Wenn es um einen deiktischen Anspruch geht, behilft man sich mit Art. 55 OR.
Was geschieht, wenn nicht eine natürliche Person sondern ein Organ einer juristischen handelt?
Beim Handeln eines Organs kommt die Hilfspersonenhaftung nicht in Frage.
Was verlangt der funktionelle Zusammenhang?
Die Hilfsperson muss in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben.
Welche Frage stellt sich bei einer Kompetenzüberschreitung der Hilfsperson?
Es stellt sich die Frage, ob diese Person für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen wird und nicht der Geschäftsherr. Das Bundesgericht ist bei dieser Beurteilung jedoch sehr streng.
Kann die Haftung für Hilfspersonen wegbedungen werden?
Ja, jedoch nicht für die vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen.