4. Schuldnerverzug Flashcards

1
Q

Welcher Artikel kommt zum tragen, wenn nicht ganz klar ist, wann die Leistung fällig ist?

A

Art. 75 OR.

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2
Q

Wie muss eine Mahnung aussehen?

A

Eine Mahnung ist grundsätzlich formfrei. Aus ihr muss jedoch klar und deutlich hervorgehen, dass man auf die Leistung besteht.

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3
Q

Was muss einer Mahnung mindestens vorausgehen?

A

Eine eigene Erfüllung oder mindestens ein gehöriges Angebot zur Erfüllung.

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4
Q

Was ist eine Stundung?

A

Ein Leistungstermin, der zeitlich nach hinten verschoben wurde.

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5
Q

Was geschieht, wenn man bis zum Verfalltag nicht leistet?

A

Es tritt direkt der Verzug ein.

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6
Q

Was ist die primäre Rechtsfolge des Verzugs?

A

Grundsätzlich hat man ein Recht auf Schadenersatz. Der Leistungsanspruch geht jedoch - ausser beim absoluten Fixgeschäft - nicht unter.
Im Verzug haftet der Schuldner ausserdem für den Zufall.

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7
Q

Wann kann sich der Schuldner sonst noch entlasten, auch wenn er für den Untergang der Sachen verantwortlich ist?

A

Wenn er beweist, dass die Sache auch bei rechtzeitiger Leistung untergegangen wäre.

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8
Q

Ist eine Exkulpation immer möglich?

A

Nein, wenn die Sache nach Eintritt des Verzuges untergegangen ist nicht.

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9
Q

Was ist bei der Nachfristansetzung zu beachten?

A

Die Nachfristansetzung ist formfrei. Ihre Dauer muss jedoch angemessen sein.

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10
Q

Was geschieht, wenn die Nachfrist zu kurz ist?

A

Wenn die Schuldnerin nicht remonstriert, genehmigt sie die Nachfrist.

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11
Q

Was ist ein relatives Fixgeschäft?

A

Ein relatives Fixgeschäft steht oder fällt mit der rechtzeitigen Leistung.

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12
Q

Zwischen was kann man mit dem 1. Wahlrecht entscheiden?

A

Zwischen der Erfüllung + Schadenersatz und dem Verzicht auf Leistung.

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13
Q

Was muss man beachten, wenn man auf die Leistung verzichten will?

A

Der Verzicht muss unverzüglich angezeigt werden.

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14
Q

Zwischen was muss man sich beim zweiten Wahlrecht entscheiden?

A

Zwischen dem Schadenersatz (Positives Interesse) und

dem Rücktritt (negatives Interesse)

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15
Q

Welcher Schaden wird bei einem Rücktritt anerkannt?

A

Der aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsener Schaden sowie die unnützen Aufwendungen.
Ein entgangener Gewinn ist durchaus denkbar.

Man muss beweisen, dass man ein anderes gewinnbringendes Geschäft getätigt hätte.

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16
Q

Wann ist der Rücktritt für den Gläubiger günstiger als das Festhalten am Vertrag? (4 Punkte)

A
  1. Wenn das negative Interesse höher ist als das positive Interesse.
  2. Wenn der Gläubiger die schon erbrachte Sachleistung auf jeden fall zurückerhalten möchte (beachte aber Art. 214 Abs. 3 OR)
  3. Wenn sich der Schuldner exkulpieren kann und daher keinen Schadenersatz schuldet, der Gläubiger aber wenigstens seine eigene Leistung haben möchte.
  4. Wenn ein Schaden nicht beweisbar ist und der Gläubiger daher wenigstens seine eigene Leistung zurückerhalten möchte.
17
Q

Man kann Rücktritt auf zwei Weisen betrachten, welches sind sie?

A

Entweder ex tunc: Der Vertrag hat nie bestanden und somit ergibt sich der Rückabwicklunsanspruch aus dem Bereicherungsrecht.
(Eigentum ist nie übergegangen)

oder

Ex nunc: Vertrag war gültig und wurden später aufgelöst.
–> Rückabwicklung durch die Kondiktion. (Meinung des Bundesgerichts)