3. Leistungsänderung; 3.2 VOB/B Flashcards
1
Q
Arten von Änderungen:
A
- „Änderungen des vereinbarten Werkerfolges“ (zusätzliche Leistung)
- „Änderung die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig sind“ (notwendige
Änderungen)
2
Q
Störung der Geschäftsgrundlage:
A
- § 313 BGB, § 2 Abs. 7 Nr. 1 Satz 2 VOB/B
- Anwendung insb. bei erheblichen Mengenabweichungen beim Pauschalvertrag
(1) Vorliegen einer Geschäftsgrundlage
(2) Nachträgliche Änderung der Geschäftsgrundlage
(3) Vertrag wäre bei Kenntnis nicht (so) geschlossen worden
(4) Keine Risikoverteilung zu Lasten einer Partei
(5) Rechtsfolge: Vertragsanpassung (insb. zusätzliche Vergütung)