2. Einsatzformen und Bausoll; 2.12 Funktionale Leistungsziele Flashcards
1
Q
Gesetzliche Definitionen gibt es nicht. Zu differenzieren ist/ zwischen
A
- Funktionstauglichkeit: Fertigstellung einzelner Bauelemente oder Bauteile nach
funktionalen Anforderungen - Schlüsselfertigkeit: Komplett fertiggestelltes und übergabereifes Bauvorhaben
(schließt Funktionstauglichkeit ein) - Betriebsfertigkeit: Im Wesentlichen fertiggestelltes Bauvorhaben sowie
Inbetriebnahmebereitschaft aller Anlagen zum Zwecke der Nutzungsaufnahme (ein
zumeist im Ingenieurbau verwandter Begriff)