3. Leistungsänderung; 3.1 BGB Flashcards
1
Q
Anordnungsrecht nach § 650a BGB
A
- Begehren der Änderung ggf mit Vorlage von Planung
- Angebotspflicht des AN, wenn Änderung zumutbar ist
- Einigungsversuch der Parteien über Änderung und Vergütung
- Ablauf von 30 Tagen
- Einseitiges Anordnungsrecht des AG in Textform
2
Q
Nachtragsvergütung nach § 650c BGB
A
Tatsächlich erforderliche Kosten
+ Angemessener Zuschlag für Allgemeine Geschäftskosten
+ Angemessener Zuschlag für Wagnis und Gewinn
3
Q
Preisermittlung nach § 650c BGB
A
- was ist tatsächlich und was erforderlich?
- Welche Zuschläge sind angemessen?
- Keine Fortschreibung von BGK, nur direkte Mehrkosten
- Muss das Angebot bei § 650b diesen Regeln entsprechen?
- Nach Absatz 2 Wahlrecht für den AN, aber nur nach Vereinbarung mit dem AG
4
Q
Offene Fragen zum Änderungsrecht nach BGB:
A
- Was ist zumutbar / unzumutbar?
- Was sind betriebsinterne Vorgänge?
- Was folgt, wenn der AN trotz vertraglicher Pflicht kein Angebot erstellt?
- Was folgt, wenn keine Verhandlungsbereitschaft vorliegt?
- Kann die Frist von 30 Tagen vertraglich abgekürzt werden?
- Anordnungsrecht auch bei Streit über die Nachtragsfähigkeit?
- Müssen die 30 Tage bei Nachunternehmerketten mehrfach durchlaufen werden?
5
Q
§ 650c Abs. 2:
A
- Wahlrecht nur für den AN (Unternehmer)
- Jedoch nur nach vertraglicher Vereinbarung mit
AG über Hinterlegung - AG kann anderen Preis nach Abs. 1 nachweisen