3. Leistungsänderung; 3.1 BGB Flashcards

1
Q

Anordnungsrecht nach § 650a BGB

A
  1. Begehren der Änderung ggf mit Vorlage von Planung
  2. Angebotspflicht des AN, wenn Änderung zumutbar ist
  3. Einigungsversuch der Parteien über Änderung und Vergütung
  4. Ablauf von 30 Tagen
  5. Einseitiges Anordnungsrecht des AG in Textform
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2
Q

Nachtragsvergütung nach § 650c BGB

A

Tatsächlich erforderliche Kosten
+ Angemessener Zuschlag für Allgemeine Geschäftskosten
+ Angemessener Zuschlag für Wagnis und Gewinn

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3
Q

Preisermittlung nach § 650c BGB

A
  • was ist tatsächlich und was erforderlich?
  • Welche Zuschläge sind angemessen?
  • Keine Fortschreibung von BGK, nur direkte Mehrkosten
  • Muss das Angebot bei § 650b diesen Regeln entsprechen?
  • Nach Absatz 2 Wahlrecht für den AN, aber nur nach Vereinbarung mit dem AG
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4
Q

Offene Fragen zum Änderungsrecht nach BGB:

A
  • Was ist zumutbar / unzumutbar?
  • Was sind betriebsinterne Vorgänge?
  • Was folgt, wenn der AN trotz vertraglicher Pflicht kein Angebot erstellt?
  • Was folgt, wenn keine Verhandlungsbereitschaft vorliegt?
  • Kann die Frist von 30 Tagen vertraglich abgekürzt werden?
  • Anordnungsrecht auch bei Streit über die Nachtragsfähigkeit?
  • Müssen die 30 Tage bei Nachunternehmerketten mehrfach durchlaufen werden?
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5
Q

§ 650c Abs. 2:

A
  • Wahlrecht nur für den AN (Unternehmer)
  • Jedoch nur nach vertraglicher Vereinbarung mit
    AG über Hinterlegung
  • AG kann anderen Preis nach Abs. 1 nachweisen
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