10.4 Unterschiede zwischen BGB und VOB/B Flashcards

1
Q

Unterschiede zwischen BGB und VOB/B

A
  • Andere Ausgestaltung der Verjährungsfrist.
  • Kein Rücktritt (§§ 634 Nr. 3, 636 BGB) nach VOB/B vorgesehen.
  • Minderung nach § 13 Abs. 6 VOB/B nur nach Erklärung des AN; nach § 638 BGB einseitig
    nach Fristablauf.
  • Schadensersatz nach §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB für alle schuldhaft verursachten Nachteile;
    nach § 13 Abs. 7 VOB/B eingeschränkt
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Q

Schluss mit fiktiven Mangelkosten:

A
  • Verlangt der AG statt der Mangelbeseitigung einen finanziellen Schadensersatz (§§ 634 Nr.
    4, 280, 281 BGB), kann er die Höhe des Schadensersatzes nicht mehr nach den Kosten
    berechnen, die für die tatsächlich nicht mehr gewollte Beseitigung des Mangels erforderlich
    wären (sog. fiktive Mängelbeseitigungskosten oder Abrechnung „nach Gutachten“).
  • Stattdessen richtet sich der Schadensersatzanspruch nach dem eingetretenen Wertverlust
    der Immobilie.
  • Der AG kann jedoch alternativ den Kostenvorschuss für eine tatsächlich durchzuführende
    Mängelbeseitigung verlangen (§ 637 Abs. 3 BGB)
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