10. Mängelansprüche Flashcards
1
Q
Anerkannte Regeln der Technik:
A
- Der AN schuldet eine Leistung, die den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der
Technik entspricht - Änderungen während der Vertragslaufzeit gehen damit grundsätzlich zu Lasten des AN
- Der AN kann jedoch den AG frühzeitig auf solche Änderungen hinweisen, dessen
Entscheidung einfordern und dann die Mehrkosten ersetzt verlangen - Es wird lediglich vermutet, dass die in technischen Normen (insb. DIN) enthaltenen
Anforderungen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben
2
Q
Funktionaler Mangelbegriff:
A
- Auch nach der Änderung des § 633 BGB durch das Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die
vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist - Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines
anderen Unternehmers, wird der Unternehmer von der Mängelhaftung frei, wenn er seine
Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt, hat