10. Mängelansprüche Flashcards

1
Q

Anerkannte Regeln der Technik:

A
  • Der AN schuldet eine Leistung, die den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der
    Technik entspricht
  • Änderungen während der Vertragslaufzeit gehen damit grundsätzlich zu Lasten des AN
  • Der AN kann jedoch den AG frühzeitig auf solche Änderungen hinweisen, dessen
    Entscheidung einfordern und dann die Mehrkosten ersetzt verlangen
  • Es wird lediglich vermutet, dass die in technischen Normen (insb. DIN) enthaltenen
    Anforderungen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben
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Q

Funktionaler Mangelbegriff:

A
  • Auch nach der Änderung des § 633 BGB durch das Gesetz zur Modernisierung des
    Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die
    vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist
  • Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines
    anderen Unternehmers, wird der Unternehmer von der Mängelhaftung frei, wenn er seine
    Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt, hat
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