11. Abrechnung und Sicherheit; 11.3 Schlussrechnung Flashcards

1
Q

Schlussrechnung und Schlusszahlungen:

A
  • Aufstellung der Schlussrechnung:
    • Fertigstellung der Leistung
    • Aufstellungsfrist für AN: § 14 Abs. 3 VOB/B – bei BGB-Verträgen: keine Frist
    • Bei Verstreichen der Frist: Aufstellungsbefugnis durch AG, § 14 Abs. 4 VOB/B
  • Fälligkeit:
    Abnahme
    • Angemessene Prüffrist i.d.R. 30 Tage, § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B; nach BGB sofort
    • Prüfbarkeit bzw. mangelnde Rüge der Prüfbarkeit durch AG, § 650g Abs. 4 BGB; §
      16 Abs. 3 VOB/B
  • Rechtsfolgen:
    • Verzug Fruchtloser Ablauf einer gesetzten Nachfrist nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B
      (bei BGB-Verträgen entweder Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit, § 286 Abs. 1, 3
      BGB)
    • Verzugsschäden
    • Verzugszinsen
    • Ggf. Ausschluss weitergehender Ansprüche; Zurückbehaltungsrecht bzgl.
      Mängelansprüche
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2
Q

Fristen zur Schlussrechnung und Schlusszahlung nach VOB/B:

A
  • Anspruch auf Auszahlungen der Schlusszahlungen:
    • Grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung
  • Ausschluss von Einwendungen gegen die Prüfbarkeit
    • Grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (Aber kein Ausschluss
      materieller Einwände!)
  • Ausschluss von Einwendungen gegen das Prüfungsergebnis des AG bei vorbehaltloser
    Annahme (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 VOB/B)
    • Annahme der Schlusszahlung
    • Hinweis des AG auf die Ausschlusswirkung
    • Kein fristgerechter Vorbehalt des AN
    • Keine bloßen Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehler
    • Vorschrift nur wirksam, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde; ansonsten
      Verstoß gegen AGB-Recht
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