11. Abrechnung und Sicherheit; 11.3 Schlussrechnung Flashcards
1
Q
Schlussrechnung und Schlusszahlungen:
A
- Aufstellung der Schlussrechnung:
- Fertigstellung der Leistung
- Aufstellungsfrist für AN: § 14 Abs. 3 VOB/B – bei BGB-Verträgen: keine Frist
- Bei Verstreichen der Frist: Aufstellungsbefugnis durch AG, § 14 Abs. 4 VOB/B
- Fälligkeit:
Abnahme- Angemessene Prüffrist i.d.R. 30 Tage, § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B; nach BGB sofort
- Prüfbarkeit bzw. mangelnde Rüge der Prüfbarkeit durch AG, § 650g Abs. 4 BGB; §
16 Abs. 3 VOB/B
- Rechtsfolgen:
- Verzug Fruchtloser Ablauf einer gesetzten Nachfrist nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B
(bei BGB-Verträgen entweder Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit, § 286 Abs. 1, 3
BGB) - Verzugsschäden
- Verzugszinsen
- Ggf. Ausschluss weitergehender Ansprüche; Zurückbehaltungsrecht bzgl.
Mängelansprüche
- Verzug Fruchtloser Ablauf einer gesetzten Nachfrist nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B
2
Q
Fristen zur Schlussrechnung und Schlusszahlung nach VOB/B:
A
- Anspruch auf Auszahlungen der Schlusszahlungen:
- Grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung
- Ausschluss von Einwendungen gegen die Prüfbarkeit
- Grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (Aber kein Ausschluss
materieller Einwände!)
- Grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (Aber kein Ausschluss
- Ausschluss von Einwendungen gegen das Prüfungsergebnis des AG bei vorbehaltloser
Annahme (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 VOB/B)- Annahme der Schlusszahlung
- Hinweis des AG auf die Ausschlusswirkung
- Kein fristgerechter Vorbehalt des AN
- Keine bloßen Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehler
- Vorschrift nur wirksam, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde; ansonsten
Verstoß gegen AGB-Recht