WR 1. Semester Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel Flashcards
Was bedeutet der Fundamentalsatz des Vertragsrechts pacta sunt servanda?
Was im Vertrag geregelt ist, ist verbindlich. Es gilt, weil es vereinbart ist. Der Fundamentalsatz des Vertragsrechts, den das Gesetz zwar nicht ausspricht, aber unausgesprochen als Grundstein voraussetzt, lautet: Pacta sunt servanda = Verträge sind zu halten.
Im Vertragsrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit steht nicht isoliert da, sondern folgt aus einem - in der Hierachie höher stehenden - anderen Grundsatz. Welcher ist dieser?
Grundsatz der Privatautonomie
Was beasgt der Grundsatz der Privatautonomie?
Der Grundsatz der Privatautonomie besagt, dass die Einzelnen ihre Lebensverhältnisse rechtlich frei gestalten können sollen
Welche weiteren Freiheiten (gesetzliche Rechte) lassen sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie ableiten?
Die Eigentumsfreiheit
Die Testierfreiheit
Definiere Testierfreiheit
Testierfreiheit = die freiheit der Einzelpersonen, darüber zu bestimmen, wem ihr Vermögen nach ihrem Tod zukommen soll.
Wie kann der Begriff der Vertragsfreiheit definiert werden?
Vertragsfreiheit = Freiheit jeder Person, ob mit wem, mit welchem Inhalt, in welcher Form und für wie lange sie vertragliche Beziehungen eingehen will.
A und B schliessen einen Kaufvertrag, wonach A von B ein Buch kauft und dafür 50 Franken bezahlt. A erwirbt eine ___ auf Übergabe des Buchs und B erwirbt eine ___ auf Bezahlung der 50 Franken. Umgekehrt erwirbt A eine ___ auf Bezahlung der 50 Franken und B eine ___ auf Übergabe des Buchs.
A und B schliessen einen Kaufvertrag, wonach A von B ein Buch kauft und dafür 50 Franken bezahlt. A erwirbt eine “Forderung” auf Übergabe des Buchs und B erwirbt eine “Forderung” auf Bezahlung der 50 Franken (Gläubigerstellung). Umgekehrt erwirbt A eine “Schuld” auf Bezahlung der 50 Franken und B eine “Schuld” auf Übergabe des Buchs (Schuldnerstellungen).
Die Vertragsfreiheit enthält 5 Erscheinungsoformen. Welche?
Abschlussfreiheit (Freiheit, ob ein Vertrag geschlossen werden soll)
Partnerwahlfreiheit (Freiheit, mit wem ein Vertrag geschlossen werden soll)
Inhaltsfreiheit (Freiheit mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden soll vgl. Art 19 Abs 1 OR)
Formfreiheit (Freiheit, in welcher Form ein Vertrag geschlossen werden soll vgl. Art. 11 Abs 1 OR)
Aufhebungs- und Änderungsfreiheit (Freiheit, wie lange ein bestehender Vertrag gelten soll)
Die wichtigsten Regeln des Vertragsrecht finden sich im Obligationenrecht (OR). Dieses Gesetz regelt aber nicht nur das Vertragsrecht, sondern befasst sich mit Obligationen schlechthin. Wie kann der Begriff der Obligation definiert werden?
Obligation = Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann.
Das OR unterscheidet klassisch drei Entstehungsgründe von Obligationen. Welche?
Entstehung durch Vertrag (Art. 1 - 40f OR)
Entstehung deurch unerlaubte Handlung (Art. 41 - 61 OR)
Entstehung durch ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 - 67 OR)
Im WR 2 geht es hauptsächlich um Obligationen aus Vertrag (Vertragsrecht). Am Rande wird auch auf Obligationen aus ungerechtfertigter Breichertung ein gegangen. Nicht näher betrachtet werden Obligationen aus unerlaubter Handlung (diese wurden im WR 1 im Rahmen des Rechtsgebiets “Haftpflichtrecht” behandelt):
In Obligationen kann Recht abgeändert werden (dispositives Recht) oder zwingendes Recht enthalten (nicht abänderbar). Im zwingenden recht gibt es relatives und absolutes Rech. Erläutere absolutes Recht und relatives Recht im Bezug auf die Abänderbarkeit in einer Obligation (meist Vertrag)
relatives Recht gilt nur für eine Vertragspartei. (der AG kann mehr als 50% der PK-Beiträge bezahlen, nicht aber ungekehrt)
Absolutes Recht muss von beiden Parteien eingehalten werden. (Formvorschriften)
Die Obligation betrachtet ein Rechtsverhältnis aus neutraler Sicht. Jede Obligation hat aber zwei Teilaspekte. Welche sind diese?
Schuld
Forderung
Was versteht man unter dem Begriff Schuld (als Teilaspekt einer Obligation)?
Schuld = Pflicht des Schuldners zur Leistung an den Gläubiger.
Was versteht man unter dem Begriff Forderung (als Teilaspekt einer Obligation)?
Forderung = Recht des Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen.
Vertragsparteien versprechen sich bestimmte Leistungen. Dabei kann es sich um zwei Arten von Forderungen handeln. Welche?
Positive Leistung = Tun
- Sachlieferung
- Geldzahlung
- Dienstleistung
- Gebrauchsüberlassung
Negative Leistung = Unterlassen / Dulden