WR 1. Semester Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel Flashcards

1
Q

Was bedeutet der Fundamentalsatz des Vertragsrechts pacta sunt servanda?

A

Was im Vertrag geregelt ist, ist verbindlich. Es gilt, weil es vereinbart ist. Der Fundamentalsatz des Vertragsrechts, den das Gesetz zwar nicht ausspricht, aber unausgesprochen als Grundstein voraussetzt, lautet: Pacta sunt servanda = Verträge sind zu halten.

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2
Q

Im Vertragsrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit steht nicht isoliert da, sondern folgt aus einem - in der Hierachie höher stehenden - anderen Grundsatz. Welcher ist dieser?

A

Grundsatz der Privatautonomie

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3
Q

Was beasgt der Grundsatz der Privatautonomie?

A

Der Grundsatz der Privatautonomie besagt, dass die Einzelnen ihre Lebensverhältnisse rechtlich frei gestalten können sollen

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4
Q

Welche weiteren Freiheiten (gesetzliche Rechte) lassen sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie ableiten?

A

Die Eigentumsfreiheit

Die Testierfreiheit

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5
Q

Definiere Testierfreiheit

A

Testierfreiheit = die freiheit der Einzelpersonen, darüber zu bestimmen, wem ihr Vermögen nach ihrem Tod zukommen soll.

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6
Q

Wie kann der Begriff der Vertragsfreiheit definiert werden?

A

Vertragsfreiheit = Freiheit jeder Person, ob mit wem, mit welchem Inhalt, in welcher Form und für wie lange sie vertragliche Beziehungen eingehen will.

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7
Q

A und B schliessen einen Kaufvertrag, wonach A von B ein Buch kauft und dafür 50 Franken bezahlt. A erwirbt eine ___ auf Übergabe des Buchs und B erwirbt eine ___ auf Bezahlung der 50 Franken. Umgekehrt erwirbt A eine ___ auf Bezahlung der 50 Franken und B eine ___ auf Übergabe des Buchs.

A

A und B schliessen einen Kaufvertrag, wonach A von B ein Buch kauft und dafür 50 Franken bezahlt. A erwirbt eine “Forderung” auf Übergabe des Buchs und B erwirbt eine “Forderung” auf Bezahlung der 50 Franken (Gläubigerstellung). Umgekehrt erwirbt A eine “Schuld” auf Bezahlung der 50 Franken und B eine “Schuld” auf Übergabe des Buchs (Schuldnerstellungen).

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8
Q

Die Vertragsfreiheit enthält 5 Erscheinungsoformen. Welche?

A

Abschlussfreiheit (Freiheit, ob ein Vertrag geschlossen werden soll)

Partnerwahlfreiheit (Freiheit, mit wem ein Vertrag geschlossen werden soll)

Inhaltsfreiheit (Freiheit mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden soll vgl. Art 19 Abs 1 OR)

Formfreiheit (Freiheit, in welcher Form ein Vertrag geschlossen werden soll vgl. Art. 11 Abs 1 OR)

Aufhebungs- und Änderungsfreiheit (Freiheit, wie lange ein bestehender Vertrag gelten soll)

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9
Q

Die wichtigsten Regeln des Vertragsrecht finden sich im Obligationenrecht (OR). Dieses Gesetz regelt aber nicht nur das Vertragsrecht, sondern befasst sich mit Obligationen schlechthin. Wie kann der Begriff der Obligation definiert werden?

A

Obligation = Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann.

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10
Q

Das OR unterscheidet klassisch drei Entstehungsgründe von Obligationen. Welche?

A

Entstehung durch Vertrag (Art. 1 - 40f OR)

Entstehung deurch unerlaubte Handlung (Art. 41 - 61 OR)

Entstehung durch ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 - 67 OR)

Im WR 2 geht es hauptsächlich um Obligationen aus Vertrag (Vertragsrecht). Am Rande wird auch auf Obligationen aus ungerechtfertigter Breichertung ein gegangen. Nicht näher betrachtet werden Obligationen aus unerlaubter Handlung (diese wurden im WR 1 im Rahmen des Rechtsgebiets “Haftpflichtrecht” behandelt):

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11
Q

In Obligationen kann Recht abgeändert werden (dispositives Recht) oder zwingendes Recht enthalten (nicht abänderbar). Im zwingenden recht gibt es relatives und absolutes Rech. Erläutere absolutes Recht und relatives Recht im Bezug auf die Abänderbarkeit in einer Obligation (meist Vertrag)

A

relatives Recht gilt nur für eine Vertragspartei. (der AG kann mehr als 50% der PK-Beiträge bezahlen, nicht aber ungekehrt)
Absolutes Recht muss von beiden Parteien eingehalten werden. (Formvorschriften)

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12
Q

Die Obligation betrachtet ein Rechtsverhältnis aus neutraler Sicht. Jede Obligation hat aber zwei Teilaspekte. Welche sind diese?

A

Schuld

Forderung

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13
Q

Was versteht man unter dem Begriff Schuld (als Teilaspekt einer Obligation)?

A

Schuld = Pflicht des Schuldners zur Leistung an den Gläubiger.

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14
Q

Was versteht man unter dem Begriff Forderung (als Teilaspekt einer Obligation)?

A

Forderung = Recht des Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen.

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15
Q

Vertragsparteien versprechen sich bestimmte Leistungen. Dabei kann es sich um zwei Arten von Forderungen handeln. Welche?

A

Positive Leistung = Tun

  • Sachlieferung
  • Geldzahlung
  • Dienstleistung
  • Gebrauchsüberlassung

Negative Leistung = Unterlassen / Dulden

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16
Q

je nachdem, wie viele Personen an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, können zwei Arten von Rechtsgeschäften unterschieden werden. Welche?

A

Einseitige Rechtsgeschäfte

Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte

17
Q

Nenne drei Anwendungsfälle von einseitigen Rechtsgeschäften

A

Testament (Art. 498 ff. ZGB)
Bevollmächtigung (Art. 32 ff. OR)
Kündigung (z.B. Art. 335 ff. OR oder 266a ff. OR)

Weitere mögliche Lösungen wären:
Errichtungen einer Stiftung (Art. 80 und Art. 81 ZGB)
Auslobung (Art. 8 OR)

18
Q

Bei zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäften können zwei Hauptanwendungsfälle unterschieden werden. Welche?

A

Verträge (regelmässig zweiseitiges Rechtsgeschäft)

Beschlüsse ( z.B. einer Vereinsversammlung; mehrseitiges Rechtsgeschäft)

19
Q

Verträge (als Anwendungsfall von zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäften) können wiederum in einseitige und zweiseitige Verträge unterschieden werden. Was versteht man unter einem einseitigen Vertrag?

A

Einseitiger Vertrag = Vertrag, bei welchem Vertragspflichten nur für ine Partei entstehen.

20
Q

Nenne zwei Beispiele von einseitigen Verträgen

A

Schenkung (Art. 239 ff. OR)

Bürgschaft (Art. 492 ff. OR)

21
Q

Ist die folgende Aussage korrekt, Begründe.

Lies die folgende Aussage:

“Einseitige Verträge sind immer auch einseitge Rechtsgeschäfte”

A

Die Aussage stimmt nicht

Weil bei einseitigen Verträgen immer zwei oder mehrere Personen beteiligt sind handelt es sich um zwei- oder mehrseitige Rechtgeschäfte (aus denen allerdigs nur eine Partei verpflichtet wird).

22
Q

Verträge (als Anwendungsfall von zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäften) können wiederum in einseitige und zweiseitige Verträge unterschieden werden. Was versteht man unter einem zweiseitigen Vertrag?

A

Zweiseitiger Vertrag = Vertrag, bei welchem Vertragspflichten für beide Parteien entstehen.

23
Q

Hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen der beteiligten Parteien können zwei verschiedene Arten von zweiseitigen Verträgen unterschieden werden. Welche?

A

Vollkommen zweiseitige Verträge (jede Partei hat eine Hauptleistung zu erfüllen - buch Zahlen und Buch verkaufen)

Unvollkommen zweiseitige Verträge (nur eine Partei hat eine Hauptleistung, die andere nur eine Nebenleistung)

24
Q

Was versteht man unter einem vollkommen zweiseitigen Vertrag?

A

Vollkommen zweiseitiger Vertrag = Vertrag, bei welchem sich eine Leistung und eine Gegenleistung gegenüberstehen, die auszutasuchen sind.

Ein vollkommen zweiseitiger Vertrag wird auch als synallagmatischer Vertrag bezeichnet, weil Leistung und Gegenleistung in einem Synallgma (Austausch) stehen.

25
Q

Nenne zwei Beispiele von vollkommen zweiseitigen Verträgen

A

Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR)

Mietvertrag (Art. 253 ff. OR)

Weitere mögliche Lösungen wären:

Arbeitsvertrag (Art. 319 ff. OR)
Verzinsliches Darlehen (Art. 312 ff. OR)
26
Q

Was versteht man unter einem unvollkommen zweiseitigen Vertrag?

A

Unvollkommen zweiseitiger Vertrag = Vertrag, bei welchem sich eine Hauptleistung der einen Partei und nur eine Nebenleistung der anderen Partei gegenüberstehen, die nicht auszutauschen sind.

27
Q

Nenne zwei Beispiele von unvollkommen zweiseitigen Verträgen

A

Leihe (Art. 305 ff. OR)

Unverzinsliches Darlehen (Art. 312 ff. OR)

28
Q

Nenne die drei Kernfragen des Vertragsrechts

A

Erste Frage: ist ein Vertrag zustande gekommen? (Vertragsschluss und Vertragsauslegung)

Zweite Frage: Ist der Vertrag gültig? (Formmängel, Inhaltsmängel, Willensmängel und Übervorteilung)

Dritte Frage: Ist der Vertrag richtig erfüllt worden? (Nichterfüllung, Schlechterfüllung und verspätete Erfüllung)

29
Q

Die Erscheinungsformen der Vertragsfreiheit werden durch Vorschriften eingeschränkt. Welche Schranken?

A