WR 1. Semester Leistungsstörungen Flashcards
Welche dreiArten von Leistungsstörungen gibt es?
- Unmöglichkeit (ausgenommen die vorzeitige objektive Unmöglichkeit - diese ist ein Inhaltsfehler und führt nie zu einem gültigen Vertragsabschluss CIC) = Art 97 - 101, 119 OR
- Positive Vertragsverletzung (Der Schuldner erfüllt nicht richtig, weil die Leistung mangelhaft ist oder eine Nebenpflicht verletzt ist) = Art. 97 - 101 OR
- Schuldnerverzug (Der Schuldner erfüllt nicht, obwohl die Leistung möglich wäre) = Art 102 - 109 OR
Welches ist die Rechtfolge von Art 97 Abs 1 OR?
Schadenersatzpflicht für das positive Interesse (da Erfüllungsmangel im Rahmen eines bestehenden Vertragverhältnisses)
Definiere Schaden
Der Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Abnahme der Aktiven, einer Zunahme der Passiven oder ein einem entgangenen Gewinn besteht.
Gemäss der sogennanten Differenztheorie entspricht der Schaden der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und den Stand, den das Vermögen hätte wenn die Vertragsverletzung ausgeblieben wäre.
Definiere natürliche und adäquate Kausalität
Natürliche Kausalität liegt vor, wenn die Vertragsverletzung conditio sine qua non für den Schadenseintritt ist unabdingbar - Bsp. ich nenne dich huso und du springst aus dem Fenster (Ergebnis von der Ursache nicht absehbar)
Adäquate Kausalität liegt vor, wenn die vertragsverletzung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet ist, denn eingetretenen Schaden zu bewirken, so dass der Eintritt des Schadens als durch die fragliche tatsache allgemein begünstigt erscheint. Bsp. Du wirst übermässig gemobbt und nimmst dir das Leben (Ergebnis von der Ursache absehbar)
Ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“Im Rahmen von Art 97 Abs 1 OR genügt - entgegen früher Auffassung - das Vorliegen eines natürlichen Kausalzusammenhangs”
Diese Aussage stimmt nicht
Die Vertragsverletzung muss immer natürlich und adäquat kausal für den Eintritt des Schadens sein.
Wie nennt man den Beweis, mit welchem der Schuldner nachweisen will, dass ihn kein Verschulden trifft?
Exkulpationsbeweis
Bei Misslingen des Exkulpationsbeweises wird der Schuldner schadenersatzpflichtig, wenn die Voraussetzungen von Art 97 Abs 1 OR erfüllt sind.
Haftet der Schuldner auch für Fahrlässigkeit?
Ja
Der Schuldner haftet grundsätzlich für jedes verschulden (Art 99 Abs 1 OR) Möchte er nicht dafür haftbar gemacht werden kann er dies durch die Möglichkeit der Exkulpation sein verschulden wiederlegen.
Kann mittels vertraglicher Vereinbarung eine Haftung für Schaden zum Voraus ausgeschlossen werden?
- Die Schadenshaftung kann für leichte und mittlere Fahrlässigkeit vertraglich zum Voraus ausgeschlossen werden.
- Gemäss Art 100 Abs 1 OR ist eine Verinbarung über den Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Voraus nichtig. Ein solcher haftungsausschluss ist damit unzulässig.
Art 20 OR umfasst die Fälle anfänglichen objektiven Leistungsunmöglichkeit. Welche Fälle umfasst Art 97 und Art 119 Or im Wesentlichen?
Die Fälle nachträglicher subjektiver und objektiver Leistungsunmöglichkeit + anfängliche subj. Unmöglichkeit
Aus welchem Grund ist es bedeutsam, zwischen anfänglicher objektiver und den restlichenLeistungsunmöglichkeit zu unterscheiden?
Die Unterschiedung ist bedeutsam aufgrund der unterschiedlichen Haftungsfolgen
Ist ein Vertrag aus Art 20 OR nichtig (anfängliche objektive Unmöglichket; Inhaltsmangel=nichtigkeit), stehen dem Gläubiger lediglich Haftungsansprüche aus Art 41 und u. U. aus culpa in contrahendo zu. Im Rahmen von Art 97 haftet der Schuldner grundsätzlih aus Vertrag, da ein solcher ja gültig zustande gekommen ist (Leistungsstörung -> Unmölgichkeit)
Im Rahmen der anfänglichen Leistungsunmöglichkeit nach Art 20 OR wird zwischen objektiver und subjektiver Unmöglichkeit unterschieden. Ist diese Unterscheidung auch im Rahmen der nachträglichen Unmöglichkeit bedeutsam?
Nein
Der Schuldner wird in beiden Fällen der nachträglichen Unmöglichkeit schadenersatzpflichtig, sofern er für die Umstände verantwortlich ist (Art 97, art 119 Abs 1 OR)
Geldmangel ist dabei nie eine Unmöglichkeit im rechtlichen Sinne
Nenne die zwei Möglichkeiten der positiven Vertragsverletzung
- Schlechterfüllung = Wenn die Leistung qualitativ nicht der geschuldeten (Haupt-)Leistung entspricht, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird oder sonst irgendiwie mangelhaft ist.
- Verletzung von Nebenpflichten = Wenn der Schuldner die von ihm versprochene (Haupt-)Leistung wie verabredet erbringt, jedoch eine Nebenpflicht verletzt.
Wozu ist die Schlechterfüllung abzugrenzen?
Aliud-Leistung (etwas anderes) = nichterfüllt
Sachgewährleistung
Kommt ein Schuldner seiner Leistungspflicht trotz Fälligkeit nicht nach, und ist die Forderung nicht unmöglich, so befindet er sich im “…..”.
Schuldnerverzug
Beim Schuldnerverzug handelt es sich um die pflichtwidrige verspätung der Vertragserfüllung trotz Möglichkeit.
Wann ist eine Leistung möglich?
Eine Leistung ist immer dann möglich, wenn sie nicht unmöglich ist.
Es geht um die objektive Möglichkeit, was bei Gattungsware grundsätzlich stets der Fall ist.
Definiere Mahnung
Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Schuldner aufgefordert wird, die geshculdete Leistung zu erbringen. Sie bedarf keiner besonderen Form, kann mitunter auch stillschweigend und vor Fälligkeit der Forderung erklärt werden.
Wann ist der Schuldner berechtigt, die Leistung trotz Fälligkeit zu verweigern?
Bei einem Zug um Zug zu erfüllenden Vertrag, solange der Gläubiger seine Leistung noch nicht erbracht oder zumindest angeboten hat (Art 82 OR)
Wenn der Gläubiger zahlungsunfähig geworden ist (Art 83 Abs 1 OR)
Die Wirkungen des Verzugs können nach der Art der verzögerten Leistung kategorisiert werden, Welche zwei Arten werden unterschieden?
- Sach- oder Dienstleistungen = verschuldensabhängige Kategorie (je nach dem Schuldner Umstände nicht zu verantworten=Erlöschung der Forderung)
- geldleistungen = verschuldensunabhängige Kategorie (der Schuldner ist immer Schuld, wenn er nicht zahlen kann)
Nenne die zwei Rechtsfolgen des Verzugs bei Sach- oder Dienstleistungen (verschuldensabhängige kategorie)
- Ersatz des Verspätungsschadens (Art 103 Abs 1 OR)
- haftung für Zufall (Art 103 Abs 1 OR)
ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“Ist der Schuldner in Verzug, so kann der Gläubiger entweder die Erfüllung der Leistung verlangen oder abern Verspätungsschaden”
Diese Aussage stimmt nicht
Der Anspruch auf Ersatz des Verspätungsschadens besteht kumulativ neben dem Erfüllungsanspruch
Definiere Zufall
Zufall im vertragsrechtlichen Sinn liegt immer dann vor, wenn das schädigende Ereignis von keiner Vertragspartei zu verantworten ist.
Nenne die zwei möglichen Exkulpationsbeweise im Rahmen von Art 103 Abs 2 OR
- Der Verzug ist ohne jedes Verschulden des SChuldners eingetreten
- Der Zufall hätte auch bei rechtzeitiger Erfüllung den Gegenstand der Leistung zum Nachteil des Gläubigers betroffen (Verzug nicht kausal - z.B. Distanzkauf per Fedex wurde bei Aufgabe bei Fedex rechtzeitig erfüllt, Fahre fährt den Lieferwagen aber ratz besoffen in
den Graben).