WR 1. Semester Der Werkvertrag Flashcards

1
Q

Definiere den Begriff “Werk”

A

Das Werk kann beweglich oder unbeweglich sein. Es ist oft eine körperliche oder stofflich fassbare Sache. Ein Werk kann aber auch unkörperlicher Natur sein. Dieses wird vor allem einzeln angefertigt im Wunsch/Auftrag von jemandem.

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2
Q

Grenze den Werkvertrag vom Arbeitsvertrag und vom Auftrag ab.

A

Das Hauptmerkmal des Werkvertrags ist der versprochene Arbeitserfolg im Gegensatz zum Auftrag und Arbeitsvertrag, bei denen das vertragskonforme Tätigwerden genügt. Beim Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber subordiniert (auf Dauer).
Der Auftrag kann unentgeltlich sein.

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3
Q

Unter welchem Umstand ist eine persönliche Ausführung zwingend?

A

Persönliche Ausführung ist zu verlangen, wenn das zu erstellende Werk derart durch die Persönlichkeit des Unternehmers geprägt wird, dass eine andere Person nicht das glecihe Werk herzustellen vermag, wie das beispielsweise bei Kunstwerken oder Handwerksarbeiten der Fall ist.

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4
Q

Erkläre in einem Satz, was der Werkvertrag beinhaltet

A

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber dem Besteller zu entgeltlichen herstellung eines Werkes, wobei sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung verpflichtet.

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5
Q

Nenne die drei wichtigsten Erscheinungsformen des Werkvertrags

A

Generalunternehmervertrag (schlüsselfertiges Werk geschuldet)

Totalunternehmervertrag (schlüsselfertiges Werk sowie deren Planung und Überwachung)

Planungsvertrag (meist als Teil eines gemischten Vertrages wobei die Planung von Projekten und Kostenvoranschlägen der Werkvertrag ist und die Durchführung und Überwachung “Bauleitungsvertrag” ein Auftrag darstellt9

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6
Q

Welche weitere Pflicht kommt dem Unternehmer zu?

A

Die Herstellungspflicht des Unternehmers wird ergänzt durch seine Ablieferungspflicht. Sie ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, wird aber stillschweigend vorausgesetz.

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7
Q

Wonach richtet sich die Höhe des Werklohnes?

A

Preis nicht bestimmt
->effektiver Aufwand Art. 374 OR

Preis ungefähr bestimmt
-> nach Aufwand (Ausnahme übermässige Übersteigung=Recht des Bestellers zum Rücktritt, bei Werk auf Grund des Bestellers=Herabsetzung beantragen Ar.t 375 OR)
Preis bestimmt
->nach bestimmtem Preis (Ausnahme “ausserordentliche Umstände” Einflüsse welche von beiden Parteien nicht vorausgesehen werden konnten=Preisanpassung durch Richter oder Auflösung durch Richter)

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8
Q

Kann der Unternehmer vom Vertrag unter Schadloshaltung zurücktreten?

A

Nein

Anders als der Besteller hat der Unternehmer kein allgemeines Recht gegen Schadloshaltung vom Vertrag zurückzutreten

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9
Q

In welchen Fällen aufgrund der Vertragsmässigen Ausübung der Arbeit kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten?

A

Nicht rechtzeitiger Beginn der Werkausführung

Vertragswidrige Verzögerung der Werkausführung

Rechtzeitige Vollendung ist nicht mehr voraussehbar

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10
Q

Für die Auslegung des Vertrages ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien massgebend. Je nachdem, ein solcher sich feststellen lässt oder nicht, spricht man über welche Art von Vertragsauslegung?

A
  • Subjektive/ empirische Auslegung: wirklicher Wille der Parteien (Art 18 Abs 1 OR) = auch wenn ihre Erklärungen - objektiv betrachtet - etwas anderes bedeuten würde.
  • Objektive / normative Auslegung: mutmasslicher Wille der Parteien - Nach dem Vertrauensprinzip zu ermitteln = wenn kein übereinstimmender wirklicher Wille der Parteien besteht
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11
Q

Der Untergang des Werkes ist auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen. Muss der Werklohn bezahlt werden?

A

ja
Sind Mängel am gelieferten Stoff oder der GV Baugrund oder die vom Besteller erteilten Anweisungen Ursache des Untergangs des noch nicht abgelieferten Werkes, hat der Unternehmer bei rechtzeitigem Aufmerksam machen einen Anspruch auf den Werklohn für die bereits geleistete Arbeit, der im Lohn nicht eingeschlossenen Auslagen. Und falls den Besteller ein Verschulden trifft über die obigen Punkte Anspruch auf Schadensersatz.

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12
Q

Wann kann der Unternehmer den vertrag vorzeitig auflösen?

A
  • Ausserordentliche Umstände, die die Fertigstellung des Werkes hindern oder übermässig erschweren, jedoch nur auf Anweisung des Richters(Art 373 Abs 2 OR)
  • Rücktritt bei Schuldnerverzug des Bestellers
  • Rücktritt bei Gläubigerverzugs des Bestellers (Art 95 i.V.m. Art 107 Abs 2 OR)
  • Rücktritt bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers und Ausbleiben der Sicherstellung des Werklohnes (Art 83 Abs 2 OR)
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13
Q

Welche Rechtsfolgen zieht die Unmöglichkeit der Erfüllung seitens des Unternehmers nach sich

A

Vergütung für das brauchbare Werkteil
Übergabe der vergüteten Werkteile
Schadenersatzanspruch bei verschuldetem Schuldnerverzug Art 103 OR oder verschuldeter Unmöglichkeit durch den Unternehmer Art 97 i.V.m Art 364 OR

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14
Q

Der Besteller hat die Unmöglichkeit zu verschulden. Was kann in einem solchen Fall zusätzlich noch geltend gemacht werden?

A

Vergütung der geleisteten Arbeit und Schadenersatz im Umfang des positiven Interesses geltend gemacht werden (Art 378 Abs 2 OR)

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15
Q

Ob ein normativer Konsens - und damit ein vertrag - vorliegt, bemisst sich nach dem Vertrauensprinzip. Definiere dieses.

A

Nach dem Vertrauensprinzip sind Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger verstehen durfte und musste. Abgestellt wird also (anders als beim natürlichen Konsens) nicht auf die konkrete Vertragspartei, sondern darauf, wie ein vernünftiger und korrekter Vertragspartner die Erklärung nach objektiven Kriterien verstanden hätte.

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16
Q

Der Unternehmer überschreitet den ungefährden Kostenansatz. Wie wird vorgegangen

A

Rücktritt vom vertrag bei Fahrnisbauten (keine Vergütung geschuldet) (Art 375 Abs 1 OR)

Bei mit dem Boden fest verbundene Bauten: wenn nicht fertiggestellt, Anspruch auf Herabsetzung des Werklohnes oder das Recht zum Rücktritt, unter billigem Ersatz (Ermessen des Richters); wenn fertiggestellt, Anspruch auf Herabsetzung des Werklohnes (Art 375 Abs 2 OR)

17
Q

Der Unternehmer kann dem Besteller das Werk nicht liefern, da es zufällig untergegangen ist. Wer trägt die Gefahr?

A

Der Unternehmer verliert seinen Anspruch auf den Werklohn ausser der Besteller befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug (Art 376 Abs 1 OR). Wenn der Besteller den Stoff geliefert hat und der Untergang auf den Mangel des Stoffes zurückzuführen ist, dann trägt er den Verlust (Art. 376 Abs 2 OR)

18
Q

Nenne die objektiv wesentlichen Vertragspunkte für ein gültiges Zustandekommen des Werkvertrags

A

Herstellung eines Werkes

Leistung einer vergütung

19
Q

Zwischen Architekt A und B wird ein vertrag über die Leitung und Überwachung der Bauausführung. Liegt ein Werkvertrag oder ein Auftrag vor?

A

Ein Auftrag
Es liegt ein bauleitungsvertrag vor. Die Einstellung von Plänen und Beuprojekten sowie Kostenvoranschläge (Planungsvertrag) fallen unter die Bestimmungen des Werkvertrags.

20
Q

Woraus haftet der Unternehmer bei Mangelfolgeschäden?

A

Aus Art 97 OR i.V.m Art 364 Abs 1 OR

21
Q

Welche Pflicht hat der Besteller des Werkes?

A

Er hat die Pflicht, den Werklohn zu bezahlen. Bei Ablieferung des Werkes hat er den Lohn zu Zhalen

22
Q

Muss der Unternehmer das Werk persönlich erstellen?

A

gemäss Art 364 Abs 2 OR gilt in Abweichung des Prinzips von Art 68 OR, dass der Unternehmer das Werk persönlich auszuführen oder unter seiner persönlichen Leitung ausführen zu lassen hat. AAusnahme wo es in der natur des Geschäftes nicht auf die Pesönlichkeit ankommt.

23
Q

Was versteht man unter Herstellung eines Werkes?

A

Unter Herstellung eines Werkes ist die Herbieführung eines bestimmten Erfolges zu verstehen. Geschuldet ist das vertraglich vereinbarte Arbeitsergebnis

24
Q

Welche Mittel für die Lohnforderung stehen dem Unternehmer zur Verfügung?

A

Dingliches Retentionsrecht an Sachen des Bestellers (Art 895 ZGB)

Bauhandwerkerpfandrecht für Bauten auf Grundstücken (Art 837 Abs 1 Ziff 3 ZGB)

25
Q

Welche Normen beeinflussen den Bauwerkvertrag?

A

Der Bauwerkvertrag wird in erheblichen Masse durch die sog. SIA- Normen beeinflusst. Bei den SIA Normen handelt es sich um Allgemeine geschäftsbedingungen des schweizerischen Ingenieur- und Architekturverreins (SIA) also um ein privates Regelwerk.

26
Q

Unter welchen Bedingunge kommt ein Werkvertrag gültig zustande?

A

Für den abshcluss des Werkvertrages und sein gültiges Zustandekommen gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts (Art 2 Abs 1 OR)

27
Q

Die ABlieferungspflicht eines Werkes ist Teil der Leistungspflicht

A

Richtig
Die Herstellungspflicht wird durch die Ablieferungspflicht ergänzt. Sie ist nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird aber stillschweigend vorausgesetzt.

28
Q

Welcher Grund kann die Beendigung des Werkvertrages herbeiführen?

A

Die Unmöglichkeit des Werkes (bei Verschulden Rechtsfolge Art. 97 OR)

Rücktritt Kostenüberschreitung OR 375

Untergang des Werkes OR 376 (bei Verschulden OR 97)

Rücktritt Besteller durch Schadloshaltung OR377

Unmöglichkeit OR378 (durch Zufall Vergütung für Unternehmer, durch Verschulden Besteller zusätzlich OR97)

Tod oder Unfähigkeit (erlöschen des Vertrages, Annahme und Bezahlung des gefertigten Teils für Besteller verpflichtet)

ordentliche Erfüllung