WR 1. Semester Der Werkvertrag Flashcards
Definiere den Begriff “Werk”
Das Werk kann beweglich oder unbeweglich sein. Es ist oft eine körperliche oder stofflich fassbare Sache. Ein Werk kann aber auch unkörperlicher Natur sein. Dieses wird vor allem einzeln angefertigt im Wunsch/Auftrag von jemandem.
Grenze den Werkvertrag vom Arbeitsvertrag und vom Auftrag ab.
Das Hauptmerkmal des Werkvertrags ist der versprochene Arbeitserfolg im Gegensatz zum Auftrag und Arbeitsvertrag, bei denen das vertragskonforme Tätigwerden genügt. Beim Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber subordiniert (auf Dauer).
Der Auftrag kann unentgeltlich sein.
Unter welchem Umstand ist eine persönliche Ausführung zwingend?
Persönliche Ausführung ist zu verlangen, wenn das zu erstellende Werk derart durch die Persönlichkeit des Unternehmers geprägt wird, dass eine andere Person nicht das glecihe Werk herzustellen vermag, wie das beispielsweise bei Kunstwerken oder Handwerksarbeiten der Fall ist.
Erkläre in einem Satz, was der Werkvertrag beinhaltet
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber dem Besteller zu entgeltlichen herstellung eines Werkes, wobei sich der Besteller zur Leistung einer Vergütung verpflichtet.
Nenne die drei wichtigsten Erscheinungsformen des Werkvertrags
Generalunternehmervertrag (schlüsselfertiges Werk geschuldet)
Totalunternehmervertrag (schlüsselfertiges Werk sowie deren Planung und Überwachung)
Planungsvertrag (meist als Teil eines gemischten Vertrages wobei die Planung von Projekten und Kostenvoranschlägen der Werkvertrag ist und die Durchführung und Überwachung “Bauleitungsvertrag” ein Auftrag darstellt9
Welche weitere Pflicht kommt dem Unternehmer zu?
Die Herstellungspflicht des Unternehmers wird ergänzt durch seine Ablieferungspflicht. Sie ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, wird aber stillschweigend vorausgesetz.
Wonach richtet sich die Höhe des Werklohnes?
Preis nicht bestimmt
->effektiver Aufwand Art. 374 OR
Preis ungefähr bestimmt
-> nach Aufwand (Ausnahme übermässige Übersteigung=Recht des Bestellers zum Rücktritt, bei Werk auf Grund des Bestellers=Herabsetzung beantragen Ar.t 375 OR)
Preis bestimmt
->nach bestimmtem Preis (Ausnahme “ausserordentliche Umstände” Einflüsse welche von beiden Parteien nicht vorausgesehen werden konnten=Preisanpassung durch Richter oder Auflösung durch Richter)
Kann der Unternehmer vom Vertrag unter Schadloshaltung zurücktreten?
Nein
Anders als der Besteller hat der Unternehmer kein allgemeines Recht gegen Schadloshaltung vom Vertrag zurückzutreten
In welchen Fällen aufgrund der Vertragsmässigen Ausübung der Arbeit kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten?
Nicht rechtzeitiger Beginn der Werkausführung
Vertragswidrige Verzögerung der Werkausführung
Rechtzeitige Vollendung ist nicht mehr voraussehbar
Für die Auslegung des Vertrages ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien massgebend. Je nachdem, ein solcher sich feststellen lässt oder nicht, spricht man über welche Art von Vertragsauslegung?
- Subjektive/ empirische Auslegung: wirklicher Wille der Parteien (Art 18 Abs 1 OR) = auch wenn ihre Erklärungen - objektiv betrachtet - etwas anderes bedeuten würde.
- Objektive / normative Auslegung: mutmasslicher Wille der Parteien - Nach dem Vertrauensprinzip zu ermitteln = wenn kein übereinstimmender wirklicher Wille der Parteien besteht
Der Untergang des Werkes ist auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen. Muss der Werklohn bezahlt werden?
ja
Sind Mängel am gelieferten Stoff oder der GV Baugrund oder die vom Besteller erteilten Anweisungen Ursache des Untergangs des noch nicht abgelieferten Werkes, hat der Unternehmer bei rechtzeitigem Aufmerksam machen einen Anspruch auf den Werklohn für die bereits geleistete Arbeit, der im Lohn nicht eingeschlossenen Auslagen. Und falls den Besteller ein Verschulden trifft über die obigen Punkte Anspruch auf Schadensersatz.
Wann kann der Unternehmer den vertrag vorzeitig auflösen?
- Ausserordentliche Umstände, die die Fertigstellung des Werkes hindern oder übermässig erschweren, jedoch nur auf Anweisung des Richters(Art 373 Abs 2 OR)
- Rücktritt bei Schuldnerverzug des Bestellers
- Rücktritt bei Gläubigerverzugs des Bestellers (Art 95 i.V.m. Art 107 Abs 2 OR)
- Rücktritt bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers und Ausbleiben der Sicherstellung des Werklohnes (Art 83 Abs 2 OR)
Welche Rechtsfolgen zieht die Unmöglichkeit der Erfüllung seitens des Unternehmers nach sich
Vergütung für das brauchbare Werkteil
Übergabe der vergüteten Werkteile
Schadenersatzanspruch bei verschuldetem Schuldnerverzug Art 103 OR oder verschuldeter Unmöglichkeit durch den Unternehmer Art 97 i.V.m Art 364 OR
Der Besteller hat die Unmöglichkeit zu verschulden. Was kann in einem solchen Fall zusätzlich noch geltend gemacht werden?
Vergütung der geleisteten Arbeit und Schadenersatz im Umfang des positiven Interesses geltend gemacht werden (Art 378 Abs 2 OR)
Ob ein normativer Konsens - und damit ein vertrag - vorliegt, bemisst sich nach dem Vertrauensprinzip. Definiere dieses.
Nach dem Vertrauensprinzip sind Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger verstehen durfte und musste. Abgestellt wird also (anders als beim natürlichen Konsens) nicht auf die konkrete Vertragspartei, sondern darauf, wie ein vernünftiger und korrekter Vertragspartner die Erklärung nach objektiven Kriterien verstanden hätte.