WR 1. Semester Der Kaufvertrag Flashcards

1
Q

Wann muss der Mangel gerügt werden?

A

Der Mangel muss sofort gerügt werden. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sobald nach Üblichkeit des Geschäftganges (eigentlich immer direkt nach Erhalt) auf seine Eigenschaften zu prüfen (Art 201 OR)

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2
Q

V behauptet, K hätte den Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufs gekannt. Was würde dies für die Mängelrüge bedeuten wenn V recht hat?

A

Der Verkäufer V haftet nicht für den Mangel (Art 200 Abs 1 OR)

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3
Q

K und V machen den Kauf rückgängig (Wandelung). Müssen die Zinsen zurückgegeben werden?

A

Ja, alle erbrachten Leistungen samt Zinsen und bezogene Nutzen sind zurückzugeben.

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4
Q

K hat einen Kaufgegenstand erworben und umgestaltet. Später entdeckt er einen Mangel. Kann er Wandelung verlangen?

A

Nein

Die Wandelung ist im Falle der Umgestaltung ausgeschlossen

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5
Q

Welcher Umstand ist bei der Unmöglichkeit zu unterscheiden?

A

Ob die Unmöglichkeit verschuldet ist oder nicht

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6
Q

Welche rechtsfolgen zieht eine unverschuldete Unmöglichkeit mit sich?

A

Bei nachträglicher Unmöglichkeit einer Leistung erlöst die betreffende Forderung des Gläubigers, falls der Schuldner die Unmöglichkeit nicht zu verantworten hat (Art 119 Abs 1 OR) bereits geleistete Leistungen des Gläubigers können dann natürlich zurückgefordert werden.

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7
Q

Nenne die zwei Möglichkeiten der positiven Vertragsverletzung beim Kaufvertrag?

A

Schlechterfüllung (Mangelware)

Verletzung von Nebenpflichten (Nicht Bezahlung vom Transport)

Nicht Erfüllung gehört nicht dazu, da diese zum Verzug führt.

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8
Q

Nenne die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs

A

Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit

Fälligkeit

Mahnung (oder Fix/Verfalltag)

Kein Gläubigerverzug

Keine berechtigte Leistungsverweigerung des Schuldners

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9
Q

Der Liefertermin bei einem Handelskauf mit bestimmten Liefertermin ist verstrichen. Was kann der Käufer K tun?

A

-Sofortige Nachfristansetzung (Art 107 Abs 1 Art 102 ff.) wenn nötig. Wenn diese abläuft von folgenden 3 wider freie Wahl.

oder auch direkt ohne Nachfrist aus folgenden auswählen:

  • Sofortige Mitteillung ohne Nachfirst (Art 190 Abs 2 OR): Erfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens (Art 103 ff OR);
  • Rücktritt und negatives Vertragsinteresse (Art 109 OR)
  • Keine Reaktion des Käufers, gesetzliche Vermutung (Art 190 Abs 1 OR): kein Interesse mehr und Schadensersatz für Nichterfüllung (Art 190 Abs 1 i.V.m. Art 107 Abs 2 OR)
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10
Q

Was bedeutet Sachgewährleistung?

A

Der Verkäufer schuldet (gewährleisted) dem Käufer einen mängelfreien Kaufgegenstand. Liefert der Verkäufer einen Kaufgegenstand, der Mängel aufweis, hat er dem Käufer dafür aus Sachgewährleistung gemäss Art 197 ff OR einzustehen.

Dabei handelt es sich um eine kaufrechtliche Sonderreglung der Schlechterfüllung

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11
Q

K kauft eine regenjacke. Es stellt sich nach dem Kauf bei der ersten Nutzung im Regen heraus, dass sie nicht Wasser abweisend ist. Wie kann er vorgehen?

A

Da die vorausgesetzte Eigenschaft fehlt, kann K den Mangel rügen. Durch die Rüge kann er entweder Wandelung, Ersatzlieferung (nur bei Gattungskauf in diesem Fall ok) oder Minderung fordern.

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12
Q

In welchen Fällen kann nicht zwischen Wandelung und Minderung gewählt werden?

A

Wenn die Sache durch Verschulden des Käufers untergegangen ist, weiter veräussert oder umgestaltet worden ist (Art 207 Abs 3 OR). Auch wenn die Wandelungsklasse angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen (Art 205 Abs 2 OR)

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13
Q

Welcher Art Rechtsgeschäft kann man den Kaufvertrag zuordnen

A

Kaufverträge sind klassische Verpflichtungsgeschäfte

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14
Q

Grenze den Kauf zum Tausch und zur Schenkung ab

A

Beim Tausch liegt die Gegenleistung nicht in geld sondern in einem Gegenstand. Bei der Schenkung gibt es keine gegenleistung

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15
Q

Unter welchen Umständen kommt ein Kaufvertrag zustande?

A

Es muss normativer Konsens über die wesentlichen Vertragspunkte bestehen essentiale negoti (Art 1 und 2 OR)

Beim Kaufvertrag handelt es sich bei den wesentlichen Vertragspunkten um:

  • den Kaufgegenstand, und
  • den Kaufpreis
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16
Q

Unterliegt der Kaufvertrag einer Formvorschrift?

A

Nein
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Ausnahmen bilden der Konsumkreditvertrag sowie der Immobilienkauf

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17
Q

V vereinbart mit K, dass dieser seine Büchersammlung kauft. Der Preis wird nicht bestimmt. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

A

Nein IN DIESEM FALL, weil Kaufpreis zu den wesentlichen vertragspunkten die Bestimmung des Kaufpreises gehört. Vor allem weil hier der Preis der Büchersammlung nicht genügend bestimmbar ist. Ist der Preis nach Art. 184 Abs. 3 genügend bestimmbar nach den Umständen, so ist der Vertrag entstanden. Typisch bei z.B. am Markt gehandelten Rostoffen wie 1 Barell (Barell=Mengeneinheit Öl).

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18
Q

Muss der Liefertermin bestimmt sein, damit ein Kaufvertrag zustande kommt?

A

Nein der Leifertermin gehört nicht zu den wesentlichen vertragspunkten

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19
Q

Wie ist die gefahrentragung im Kaufrecht gereglet?

A

Sofern nicht besondere Verhältnisse oder verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der sache mit dem Abschluss des vertrags auf den Erwerber über (Art 185 Abs 1 OR)

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20
Q

Kommt ein Schuldner seiner Leistungspflicht trotz Fälligkeit Mahnung oder eines verstrichenen Fixtages/Verfalltages nicht nach, und ist die Forderung nicht unmöglich, so befindet er sich im ……

A

Schuldnerverzug

Beim Schuldnerverzug handelt es sich um die pflichtwidrige verspätung der Vertragserfüllung trotz Möglichkeit

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21
Q

Worin lässt sich der Schuldnerverzug vom Gläubigerverzug abgrenzen?

A

Schuldnerverzug ist eine echte Pflichtverletzung (Leistungsstörung)
Gläubigerverzug ist lediglich eine Obliegenheitsverletzung

22
Q

ist die folgende Aussage korrekt, begründe

“Ein Schuldner kann nur dann in Verzug geraten, wenn der Gläubiger seinen relevanten Mitwirkungspflichten nachgekommen ist”

A

Diese Aussage stimmt

Solange der Gläubiger durch Nichterfüllung seiner Obliegenheiten die Erfüllung der Schuldpflicht in zeitlicher Hinsicht vereitelt, kann der Schuldner nicht in Verzug geraten.

23
Q

Was sind Nebenpflichten?

A

Nebenpflichten sind meist nicht explizit geregelte Pflichten die der Erfüllung des Vertrages dienlich sind. Sie bezwecken den Schutz des Vertragspartners vor Schädigung.

24
Q

Wann begeht der Schuldner eine positive Vertragverletzung durch eine Verletzung von Nebenpflichten?

A

Wenn er die von ihm versprochene (Haupt-)Leistung wie verabredet erbringt, jedoch eine Nebenpflicht verletzt

25
Q

Welche drei Arten von Leistungsströrungen gibt es im Kaufvertrag?

A

Unmöglichkeit

Postive Vertragsverletzung (Gewährleistung)

Schuldnerverzug (Nichterfüllung nach Mahnung oder ablauf Fixtag/Verfalltag)

26
Q

Wie erkennt man die subjektiv wesentlichen Vertragspunkte?

A

Subjektiv wesentliche Vertragspunkte sind solche, die für eine Vertragspartei eine conditio sine qua non des Vertrags darstellen. Ob ein vertrag solche Elemente enthält, ergibt sich im Falle eines normativen Konsens durch Auslegung der Willenserklärung der Partei nach dem vertrauensprinzip

27
Q

ist die folgende Aussage korrekt, begründe

“Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen sich die Parteien über sämtliche Vertragspunkte geeignit haben”

A

Die Aussage stimmt nicht

Die Parteien müssen sich nur über die objektiv wesentlichen Vertragspunkte (sog. essentialia negotii) und die subjektiv wesentlichen Vertragspunkte einigen. Unwesentliche Vertragspunkte (sog. accidentalia negotii) benötigen damit keiner Regelung (Art 2 Abs 1 OR)

28
Q

Ob ein normativer Konsens - und damit ein Vertrag - vorliegt, bemisst sich nach dem Vertrauensprinzip. Definiere dieses

A

Nach dem vertrauensprinzip sind Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger verstehen durfte und musste. Abgestellt wird also (anders als beim natürlichen Konsens) nicht auf die konkrete Vertragspartei, sondern darauf, wie ein vernünftiger und korrekter Vertragspartner die Erklärung nach objektiven Kriterien verstanden hätte.

29
Q

Wann liegt ein normativer (auch: rechtlicher) KOnsens vor?

A

Notwendig zum Abschluss eines Vertrags ist nach Art 1 Abs 1 OR nämlich nicht ein übereinstimmender Wille der parteien, sondern nur die Übereinstimmung der ausgetauschten Willenserklärungen. sind dieser Übereinstimmend ist der Konsens normativ.

30
Q

Wann liegt ein natürlicher (auch:tatsächlicher) Konsens vor?

A

Ein natürlicher Konsens liegt dann vor, wenn der Inhalt eines vertrags dem übereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien entspricht

Merke: Die unrichtige bezeichnung des Vertragsgegenstands ist in diesem Fall unerheblich (Art 18 Abs 1 OR)

31
Q

Definiere die gegensätzliche Begriffe Konsens und Dissens

A

Unter Konsens versteht man die übereinstimmenden gegenseitigen Willenserklärungen der Vertragsparteien (Art 1 Abs 1 OR). Fehlen diese, lieght Dissens vor.

32
Q

Wie kann man den Kauf, vereinfacht ausgedrückt, umschreiben?

A

Ein Kauf ist ein Austausch von Ware gegen Geld

33
Q

Wann ist der Schuldner berechtigt, die Leistung trotz Fälligkeit zu verweigern?

A

Bei einem Zug um Zug z uerfüllenden Vertrag, solange der Gläubiger seine Leistung noch nicht erbracht oder zumindest angeboten hat (Art 82 OR)

Wenn der Gläubiger zahlungsunfähig geworben ist (Art 83 Abs 1 OR)

34
Q

Wodurch unterscheidet sich die Sachgewährleistung von der Haftung gemäss Art 97 ff OR?

A

Die Sachgewährleistung setzt im gegensatz zur Haftung nach art 97 Or kein vershculden voraus

35
Q

V verkauft K eine gem. V sehr wertvolle Violine. Es stellt sich später heraus, dass die Violine weit weniger wertvoll ist, als V zugesichert. Wie kann K vorgehen?

A

Die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Es liegt ein Sachmangel gemäss Art 197 Abs 1 OR vor. K kann den Mangel rügen.

36
Q

Kann bei Sachmängelansprüchen Schadensersatz verlangt werden?

A

Ja im Falle der Wandelung für unmittelbare Schäden und auch Mangelfolgengeschäden (Art 208 Abs 2 OR), für mittelbare Schäden Art 208 Abs 3 OR. Im Falle der Minderung und vereinbartes Nachbesserungsrecht gilt Art 97 ff OR.

37
Q

K entdeckt nach 4 Jahren einen Mangel an seinem Klavier. Kann er den Mangel rügen?

A

Nein

Die zweijährige Verjährungsfrost beginnt mit der Ablieferung an den Käufer zu laufen (Art 210 Abs 1 OR)

38
Q

Grenze den Kauf zum Werkvertrag und zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen (Miete, PAcht, Leihe) ab

A

Beim Werkvertrag wird das fertiggestellte Werk (sache, bestehendes Recht oder sonstiges Rechtsgut) übertragen. Bei den Gebrauchsüberlassungsverträgen wird das Eigentum nicht übertragen.

39
Q

Nenne die Hauptflichten des verkäufers und des Käufers.

A

Verkäufer:

  • Übergabe der Kaufsache (Art 184 Abs 1 OR)
  • Eigentumsverschaffung (Art 184 Abs 1 OR)

Käufer:

  • Zahlung des Kaufpreises (Art 184 Abs 1 OR, Art 211 Abs 1 OR)
  • Annahme der Kaufsache (Art 211 ABs 1 OR)
40
Q

Kann der Verkäufer bei einem Kreditkauf bei Zahlungsverzug des Käufers vom vertrag zurücktreten?

A

Er kann nur vom vertrag zurücktreten, wenn dies vertraglich vereinbar wurde (Art 214 Abs 3 OR). Ansonsten kann stehen ihm die übrigen Wahlrechte offen.

41
Q

V und K vereinbaren vertraglich dass V keine Haftung für Sachmängel übernimmt. Ist das zulässig?

A

ja, es können erleichterte oder verschäfte Voraussetzungen vereinbart werden oder die Haftung für Sachmängel gnaz ausgeschlossen werden (sog. Freizeichnungsklaussel) Diese ist gesetzlich jedoch nur zulässig, wurden die Gwährsmängel (die sache worüber die Freizeichnung besteht) nicht arglistig verschwiegen wurden.

42
Q

Welche Sachgewährleistungsansprüche (Rechtsfolgen) gibt es?

A

Wandelung Art 205 OR

Ersatzlieferung Art 206 OR (bei Gattungsware)

Minderung Art 205 OR

43
Q

Welche Rechtsfolgen zieht eine verschuldete Unmöglichkeit mit sich?

A

Erfüllt der verkäufer nicht, weil ihm die Leistung nachträglich unmöglich wird, fragt sich ob er die Unmöglichkeit zu vertreten hat oder nicht:

Trifft ihn daran ein vershculden haftet der Verkäufer nach Art 97 Abs 1 OR

Kann er sich exkulpieren, werden die gefahrentragungsregeln relevant

44
Q

Welche zwei Arten des Schuldnerverzuges unterscheidet das Kaufrecht?

A

Lieferverzug des verkäufers

Zahlungsverzug des Käufers

45
Q

Der verkäufer V ist in Verzug geraten. Wie kann der Käufer K vorgehen (bürgerlicher Kauf)?

A
  1. Grundsatz: Nachfristansetzung (Art 107 Abs 1 OR)
    Ausnahme: keine Nachfrist (Art 108 OR)
  2. wahlrecht des Gläubigers (Art 107 Abs 2 OR):

—Festhalten am Vertrag und an der Leistung und Verspätungsschadenersatz (Erfüllung)

Auf Leistung verzichten und:

  • Festhalten am Vertrag mit Sachadensersatz wg. Nichterfüllung (positives Intersse)
  • Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz (negatives Intersse)
46
Q

Die Käuferin K hätte den Kaufgegenstand bereits im Voraus bezahlen sollen, hat es aber nicht getan. Wie kann der Verkäufer V vorgehen?

A
  • Nachfrist ansetzen (Schuldner wird so in den Verzug gesetzt):
    Nach ABlauf der nachfrist stehen dem verkäufer alle Wahlrechte offen (Art 102 ff OR)

-Sofortige Anzeige ohne Nachfrist:
Rücktritt vom vertrag und negatives Vertragsinteresse (Art 214 Abs 1 OR i.V.m. Art 109 OR)

47
Q

Der KAuf begründet die Verpflichtung des verkäufers zur Übertragung des Kaufgegenstandes- Zähle die verfügungsgeschäfte auf

A
  • Besitzübertragung beim verkauf beweglicher Sachen (Art 714 Abs 1 ZGB)
  • Eintragung ins Grundbuch beim Immobillienverkauf, damit das Eigentum auf den Erwerber übergeht (Art 656 Abs 1 ZGB)
  • Zession bei Forderungen (Art 164 ff OR)
  • Formlose Willenseignung sowie allenfalls eine Eintragung in das entsprechende Register bei Immaterialgürrechten
48
Q

Definiere Verpflichtungsgeschäft

A

Durch ein Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich eine Person einer anderen gegenüber schuldrechtlich. Der Kaufgegenstand wird demnach noch nicht durch den Kaufvertrag selbst übertragen - der Vertrag begründet lediglich die Verpflichtung des verkäufers zu Übertragung des Kaufgegenstandes (Art 184 ABs 1 OR)

49
Q

Wann spricht man von einer Schlechterfüllung? (welche Mängel)

A

Eine Schlechterfüllung kann ihren grund in zwei Arten von Mängeln haben:

  • Sachmängel - Anwendung der Sachgewährleistung (fehlen von zugesicherten oder für kauf vorausgesetzte Eigenschaft)
  • Rechtsmängel - Anwendung der Rechtsgewährleistung (wenn dritte kein Recht an der gekauften Sache haben, ausser diese ist im Vertrag vereinbart)
50
Q

Was ist ein Sachmangel? (welche gibt es)

A

Ein Sachmangel ist die ungünstige Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Entweder liegt die Differenz im Fehlen der zugesicherten oder von vorausgestzten Eigenschaften.

51
Q

Welche weitere Unterscheidung ist beim Lieferverzug relevant?

A

Im Falle eines Lieferverzuges des Verkäufers ist zwischen dem bürgerlichen un dem kaufmännischen Kauf (Handelsverkauf) zu unterscheiden. Handelskauf ist Kauf zum Wiederverkauf, bürgerlicher Kauf ist Kauf für den eigenen Bedarf.

Die allgemeinen verzugsregeln (Art 102 ff OR) gelten für den bürgerlichen Kauf sowie den Handelskauf, sofern kein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde.

Für den Handelskauf mit bestimmtem Liefertermin enthält das Kaufrecht un Art 190 ff OR besondere verzugsregeln