WR 1. Semester Mangelhafte Verträge Flashcards
Nenne fünf Ungültigkeitsgründe und ihre Rechtsfolge
Ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das gesetz eine solche vorschreibt”.
Diese Aussage stimmt
Art 11 Abs. 1 OR schreibt vor, dass Verträge grundsätzlich in beliebiger Form geschlossen werden können (Grundsatz der Formfreiheit). Der zu Abschluss eines Vertrages erforderliche Konsens (Art. 1 Abs. 1 OR, vgl. Kapitel 5: Vertragsschluss und Vertragsauslegung) kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder konkludent entstehen.
Gesetzliche Formvorschriften sind die Ausnahme.
Nenne Beispiele für zwingende Formvorschriften im OR
- Grundstückverträge (Art. 216 OR)
- Schenkungsversprechen (Art. 243 OR)
- Div. arbeitsvertragliche Vorschriften
- Lehrverträge (Art. 344a Abs. 1 OR)
- Bürgschaften (Art. 493 OR)
Ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht”.
Diese Aussage stimmt
Es handelt sich hierbei um Bestimmung von Art. 25 Abs. 1 OR. Besagter Artikel stellt eine Konkretisierung des Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 Abs. 2 ZGB) dar.
Dürfen sich die Parteien auch darauf einigen, als Gültigkeitsvoraussetzung für einen Vertrag eine besondere Form verzusehen, obwohl das Gesetz diese nicht verlangt?
Ja, dies ist den Parteien unbenommen (Art. 16 OR). Man spricht von einer sog. gewillkürten Form.
Welche sind die vom gesetz vorgeschriebenen Kategorien von Formschriften?
- Einfache Schriftlichkeit - Die Vertragsbestimmungen müssen in einem eigenhändig unterschriebenen Schriftstück enthalten sein (Art. 13 ff. OR), z.B. Schenkung, Lehrvertrag)
- Qualifizierte Schriftlichkeit - Das Schriftstück muss bestimmte Angaben enthalten oder in bestimmten Teilen ausgeschrieben sein (z.B. Konsumkredit 100 einhundert).
- Öffentliche Beurkundung - Der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden (z.B. Grundstückkauf):
Was ist die Folge, wenn eine Formvorschrift nicht eingehalten wird?
Der Vertrag ist grundsätzlich nichtig (Art. 11 Abs. 2 OR; Ungültigkeit ex tunc, da Mangel in der Vertragsentstehung). Diese Nichtigkeit muss aber innert Frist vor der Vertragserfüllung geltend gemacht werden. Wird der Vertrag von beiden Seiten erfüllt ist die Geltendmachung der Nichtigkeit Rechtswiedrig.
Art. 2 Abs. 2 OR besagt: “Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.” Welche sind die Folgen dieser Bestimmung auf die geltendmachung von Formmängeln?
Die Einrede der Nichtigkeit kann nicht erhoben werden, wenn die Geltendmachung der Formverschriftsverletzung rechtsmissbräuchlich erschein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn beide Vertragsparteien freiwillig und irrtumsfrei erfüllt haben und darauf eine Partei die Verletzung geltend macht, weil sie das Geschäft wieder rückgängig machen will.
–> Die Berufung auf einen Formmangel ist rechtsmissbräuchlich nach der (beidseitigen) Erfüllung des Vertrages
Kann ein Vertrag einen beliebigen Inhalt haben?
Innerhalb der Schranken des Gesetzes (Art. 20 Abs. 1 OR) kann ein Vertrag einen beliebigen Inhalt haben (Grundsatz der Inhaltsfreiheit) (Art. 19 OR)
Gesetzliche Inhaltsschranken sind Ausnahme. Diese beziehen sich auf Ihnaltsmängel:
- Unmöglichkeit (nur die objektive vorzeitige unmöglichkeit - Verkauf eines Einhornes)
- Wiederrechtlickkeit (Vertrag über z.B. Mord)
- Sittenwiedrigkeit (Verträge über sexuelle Leistungen etc.)
Nenne die Gründe weshalb ein Vertrag nach Art. 20 Abs 1 OR unzulässig ist
Anfängliche objektive Unmöglichkeit
Objektive Widerrechtlichkeit (Verstoss gegen zwingendes Privatrecht oder öffentliches Recht)
Sittenwidrigkeit (Verstoss gegen die guten Sitten)
Welches isnd die Voraussetzungen für das Vorliegen einer anfänglichen objektiven Unmöglichkeit im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR?
Die Unmöglichkeit muss schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (anfänglich) bestanden haben.
Die Vertragserfüllung ist nicht nur für den Schuldner (subjektiv), sondern für jedermann (objektiv) unmöglich
Bsp.
Verkauf eines einzigartigen Oldtimers, der vor Vertragsschluss durch ein Feuer zerstört wurde; Verkauf eines Einhorns.
Definiere die Begriffe “objektives Recht” und “subjektives Recht”
Vorliegend wird unter objektivem Recht die gesamtheit der zwingenden Normen verstanden. Rechtsbücher
Unter subjektivem Recht versteht man in diesem Zusammenhabg sämtliche Rechte, die einer Person zustehen (z.B. Forderungen und Eigentumsrechte). — Anspruch, Berechtigung
Ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“EinVertrag ist dann widerrechtlich im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR, wenn er entweder gegen objektives oder subjektives Recht verstösst”
Diese Aussage stimmt nicht
Widerrechtlich im Sinne von ARt 20 Abs 1 OR ist ein Vertrag nur, wenn er gegen objektives Recht verstösst. Eine Verletzung von subjektiven Rechten genügt nicht.
Wann ist ein Vertrag sittenwidrig?
Welche zwei Fallgruppen
Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er gegen die herrschenden Moralvorstellungen verstösst.
Fallgruppen von sittenwidrigen Verträgen sind:
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Art. 27 Abs. 2 ZGB)
Zbsp Sittenwidrige Freiheitsbeschränkung einer Vertragspartei; Verpflichtung, die Konfession zu wechseln oder einer politischen Partei beizutreten; Verpflichtung, Blut oder Organe zu spenden; Übermässige Konkurrenzklauseln; Ewige Verträge - Sonstige Verstösse gegen die guten Sitten:
Zbsp Verleitung zu, Vertragsbruch; Entgeltliche Verpflichtung zur Mithilfe bei einer Examenarbeit; Verträge, die auf eine sexuelle Leistung gerichtet sind; Schmiergeldversprechen; überhörter Darlehenszins.
Die Übervorteilung besteht aus zwei verschiedenen Arten der Tatbestandesmerkmale. Nenne diese und unterscheide die Art der Tatbestandesmerkmale.
Es besteht aus objektiven (offenbares missverhältnis der Leistung) und subjektiv (-Schwächelage übervorteilte Partei,
- Ausbeutung dieser Lage der übervorteilenden Partei)