WR 1. Semester Besonderes Vertragsrecht Flashcards
Wodurch wird die Formfreihet eingeschränkt?
Durch die Formvorschriften:
- Einfache Schriftlichkeit
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Öffentliche Beurkundung
Wie nennt man die vertraglichen Hauptpflichten auch noch?
Vertragliche Hauptspflichten werden Essentialia negotii genannt
ist die folgende Aussage korrekt, begründe
“Im Besonderen Teil (BT) werden die einzelnen Vertragstypen geregelt, so zB der Kauf der Arbeitsvertrag, der Werkvertrag etc.
Diese Aussage stimmt
DIe Strukturierung dieser einzelnen Vertragstypen im Gesetz entspricht in etwa der Strukturierung des AT - es wird also geregelt, wie ein konkreter Vertragstyp entsteht, welche Wirkungen er hat und wie er erlöscht
Wird jeder mögliche Vertragstyp im BT geregelt?
Nein
Dies wäre auch garnicht möglich, da es aufgrund der Vertragsfreiheit (Art 19 Abs 1 OR) beliebig viele verschiedene Verträge geben kann.
Definiere Nominatkontrakte
Als Nominatkontrakte bezeichnet man diejenigen Vertragstypen, die (im BT oder in Spezielgesetzten) gesetzlich geregelt sind (zB Kaufvertrag, Werkvertrag etc.)
Werden abgegrenzt von Innominatkontrakte welche die gemischten Verträge und Verträge eigener Art ohne Gesetztesnorm (z.B. Vergleich) beinhalten
Definiere Innominatkontrakte
Als Innominatkontrakte bezeichnet man diejenigen Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind
Welcher übergeordneter Grundsatz erlaubt den Verhandlungspartnern eigen Verträge zu konstruieren, welche ihre Bedürfnisse besser erfüllen als Nominatkontrakte?
Die Vertragsfreiheit leitet sich aus dem umfassenderen Grundsatz der Privatautonomie ab. Dieser Grundsatz besagt, dass die Einzelnen ihre Lebensweise rechtlich frei gestalten können sollen.
Er umfasst neben der vertragsfreiheit insbesondere auch:
- die Eigentumsfreiheit, und
- die Testierfreiheit
Nenne Beispiele für Innominatrakte sui generis (Eigene Art)
Vergleich
u. U. Franchisevertrag
Vertrag zur Aufstellung und Betrieb von Spielautomaten
Vertrag zwischen Badegast und Badeanstalt
Lizenzvertrag
Alleinvertriebsvertrag
Weshalb ist die Anzahl der zwingenden Privatrechtsnormen sowie der Grad der Beschränkung der Vertragsfreiheit im Miet- und Arbeitsrecht sehr hoch?
Im Miet- und Arbeitsrecht ist das zwingende Recht besonders stark ausgeprägt, weil hier die Realität nicht dem liberalen Ideal der Privatautonomie entspricht, sondern eine Vertragspartei oft schwächer und von der Gegenpartei existenziell abhängig ist. In diesem Fall meist der Mieter oder Arbeitnehmer sind hier von beginn an in einer Schwächelage. Damit diese nicht ausgenutzt werden kann gibt es diese Regeln.
Definiere Obliegenheiten
Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten, sondern Verhaltensaufforderungen, deren Einhaltung nicht eingefordert bzw. eingeklagt werden kann. Demzufolge bedeutet die Nichteinhaltung auch keine vertragsverletzung, weshalb der Gegenpartei auch kein vertraglicher Schadenersatzanspruch zusteht. Allerdings hat die Nichtbefolgung gewisse Rechtsnachteile zur Folge
Was ist der Sinn und Zweck der Unterteilung von vertraglichen Verpflichtungen in Hauptpflichten, Nebenpflichten und Obliegenheiten?
Die Unterscheidung ist relevant für die Rechtsfolge, welche eintritt, wenn der Schuldner die jeweilige Verpflichtung nicht erfüllt.
Nenne Bsp für gemischte Verträge
Internatsvertrag (Ausbildung, Wohnraum, Verpflegung)
Gesamt-Architekturvertrag (Projektierung, Planung, Bauleitung)
Hausabwartvertrag (Wohnungsmiete, Arbeitsleistung)
Pauschalreisevertrag
Leasing
u. U. Franchisevertrag
Bennen die zwei Kategorien von zwingenden Normen
Absolut zwingende Normen (Für beide Vertragsparteien zwingend und damit der vertraglichen Disposition vollumpfänglich entzogen).
Relativ zwingende Normen (Für die stärkere Partei zwingend, Abweichungen zugunsten der schwächeren Partei sind zulässig.
Benenne die drei Kategorien von Verpflichtungen, die aus einem vertrag entstehen können
Hauptpflichten
Nebenpflichten
Obliegenheiten - keine richtige Rechtspflicht
Definiere dispositives Vertragsrecht
Unter dispositivem Vertragsrecht versteht man die gesamtheit der Normen, die nicht zwingend sind. Diese Normen stehen zur verfügung (Disposition) der Vertragsparteien und können abgeändert werden (sie sind nachgiebig). Sie kommen damit nur zur Anwendung, wenn die vertragsparteien keine abweichende Regelung getroffen haben.