WR 1. Semester Der Auftrag Flashcards
Nenne die vertraglichen Pflichten des Beauftragten
Vertragsgemässe und sorgfältige Ausführung HP
Befolgung von Weisungen HP
Persönliche Auftragsausführung NP
Treue Pflicht NP
Rechenschaftsablegungs- und Herausgabepflicht NP
Wie hat der beauftragte mit Weisungen des Auftraggebers umzugehen?
Er hat die Weisungen zu befolgen und darf nur unter den Bedingung von Art 397 Abs 1 OR abweichen. Weicht er unzulässig ab, ist der Auftrag nur erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus erwachsenen Nachteil auf sich nimmt (Art 397 Abs 2 OR)
Welche Voraussetzungen müssen für den Schadenersatzanspruch des beauftragten gegeben sein?
Nachteil des beauftragten
Der Beauftragte darf nicht selber den Grund gesetz haben, der den Auftraggeber sachlich vertretbar zum Widerruf veranlasste
kann entgangener Gewinn bei einer Kündigung zu Unzeit verlangt werden?
Ja
Grundsätzlich kann nur Ersatz des auf negativen Interesses gefordert werden. Über das negative Interesse kann der entgangene Gewinn für vom Beauftragten entgeltliche Aufträge, die er nachweisbar abgelehnt hat, verlangt werden
Welche vertraglichen Pflichten ergeben sich für den Auftraggeber?
Leistung einer vergütung (nicht zwingend) HP
Auslagenersatz sowie Befreiung von Verbindlichkeiten
Schadenersatzpflicht NP
Erkläre die Schadenersatzpflicht, welche dem Auftraggeber im AUftragsverhältnis zukommt
Der Auftraggeber hat dem Beauftragten, den aus dem Auftrag erwachsenen Schaden (im Umfang des negativen vertragsinteresses) zu ersetzen, soweit er nicht zu beweisen vermag, dass dieser ohne sein Verschulden entstanden ist (Art 402 Abs 2 OR)
Nenne die Fälle, bei denen der Auftraggeber die positive Vertragsverletzung geltend machen kann bzw. der Beauftragte unsorgfältig gearbeitet hat?
- Verletzung der Sorgfaltspflicht Art 398 Abs 1 und 2 Art 321e OR
- Missachtung von Weisungen Art 397 OR
- Verletzung der Treuepflicht und der damit verbundenen Nebenpflichten Art 398 Abs 2 OR, 400 Abs 1 OR
- Verletzung der Pflicht zur persönlichen Auftragsausführung Art 398 Abs 3 OR und Art 399 OR
Erkläre die Pflicht vertragsgemässer und sorgfältiger Ausführung
Die Hauptpflicht des Beauftragten besteht darin, die Dienstleistung “vertragsgemäss” zu erbringen (Art 394 Abs 1 OR). Er muss also in jene Richtung tätig werden, die ihm vom Auftraggeber vorgegeben wurde, und dies so sorgfältig, dass es der Zielerreichung und den Interessen des Auftraggebers am besten entspricht.
Nenne die Voraussetzungen zum Schuldnerverzug
Leistung ist möglich
Leistung ist fällig
Mahnung oder verfalltag
Verzug in der Ausführung durch den Beauftragten oder zahlungsverzug des Auftraggebers
Was kann der Auftraggeber tun, wenn die Nichterfüllung vorliegt und die Erfüllung nicht mehr möglich ist?
Bei verschuldeter Unmöglichkeit hat der Beauftragte Schadenersatz zu leisten (Art 97 OR)
Bei unverschuldeter Unmöglichkeit erlischt die Forderung des Auftraggebers auf Erfüllung (Art 119 OR)
Was kann der Auftraggeber tun, wenn Nichterfüllung vorliegt und die Erfüllung noch möglich ist?
auf Erfüllung und Schadenersatz klagen
den Auftrag widerrufen (Art 404 OR)
zurücktreten gemäss Art 107 - 109 OR
Nenne die drei Leistungsstörungen, welche im Auftragsverhältnis auftreten können
Nichterfüllung (Unmöglichkeit)
Postive Vertragsverletzung
Verzug
Wie wirkt sich die treuepflicht im Auftragsverhältns aus?
Der Beauftragte hat seine Interesse hinter diejenigen des Auftraggebers zu stellen und seine Interessen umfassend zu wahren.
Davon abgeleitet sind die Diskretions- und geheimhaltungspflicht, verbot der Doppelvertretung und des Selbstkontrahierens, Aufklärungs- und Benachrichtigungspflicht.
Wann gilt der vertrag als angenommen?
Der entsteht durch konsens der Parteien. Nach Art 395 OR gilt der vertrag als angenommen, wenn er nicht sofort abgelehnt wird (Stillschweigende Annahme)
Erkläre den Unterschied zwischen einer Vollmacht und dem Auftrag
Die Vollmacht ist ein einseitiges rechtsgeschäft, mit der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten dazu ermächtigt, stellvertretend für ihn gegenüber Dritten Rechtshandlungen vorzunehmen (Art 33 Abs 2 OR)
Der Auftrag stellt ein Vertrag dar und ist daher zweiseitig. Ausserdem ist das Innenverhältnis zweischen Auftraggeber und beauftragten geregelt.