Willenserklärung Flashcards

1
Q

Wo ist die Willenserklärung geregelt ?

A

§§116 ff.

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2
Q

Willenserklärung (def)

A

Eine WE ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete Erklärung (BGHZ 145, 343, 346)

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3
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Willenserklärung und einem Rechtsgeschäft?

A

Das Rechtsgeschäft ist nicht nur auf den Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet, sondern bewirkt diese auch und ist damit als Akt der Selbstgestaltung eines Rechtsverhältnisses anzusehen.

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4
Q

Bei welchen Rechtsgeschäften wird noch ein Realakt vorausgesetzt?

A
  • Übereignung eines Grundstücks; Auflassung (§§925, 873; dinglicher Vertrag) + Grundbucheintragung (Realakt)
  • Übereignung beweglicher Sachen; Einigung + Übergabe (Realakt; §929 S.1)
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5
Q

Wo steht die Bindungswirkung eines Angebots?

A

§145

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6
Q

Wo steht das Wirksamwerden durch Zugang einer Kündigung?

A

§130

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7
Q

Wann ist der äußere Tatbestand einer Willenserklärung gegeben ?

A

Wenn die Erklärung aus der Sicht eines objektiven Beobachters auf den Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet ist.

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8
Q

Was ist im äußeren TB bei empfangsbedürftigen WE maßgeblich?

A

Entsprechend §§133, 157 ist der objektive Empfängerhorizont maßgeblich

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9
Q

In welchen §§ ist der objektive Empfängerhorizont beschrieben ?

A

§§133, 157

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10
Q

Wie kann der „Handlungswille“ beschrieben werden?

A
  • elementare Voraussetzung der WE
  • muss tatsächlich Vorliegen
  • es genügt nicht, dass aus Sicht eines objektiven Beobachters ein solcher Wille vorhanden ist
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11
Q

Wessen Verhalten ist nicht vom Handlungswillen gedeckt?

A
  • Schlafwandler
  • im Schlaf
  • unter Narkose
  • o.Ä.
  • > hier liegt schon mangels Handlungswillens keine WE vor.
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12
Q

Woraus besteht eine Willenserklärung?

A

Aus einem Willenstatbestand und einem Erklärungstatbestand

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13
Q

Auf was muss das Verhalten des Erklärenden bei objektiver Betrachtung den Schluss zulassen?

A
  • Handlungswillen
  • Rechtsbindungswillen
  • bestimmter Geschäftswille
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14
Q

In welche Fällen fehlt es am Handlungswillen?

A
  • wenn Erklärungen im Schlaf oder unter Hypnose abgegeben werden
  • wenn dem Erklärenden gewaltsam die Hand zur Unterschrift unter eine vorgefertigte Erklärung geführt wird
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15
Q

In welchen Fällen fehlt es aus Sicht eines objektiven Betrachters der Rechtsbindungswillen?

A
  • Bei alltäglichen Gefälligkeiten unter Familienangehörigen, Bekannten oder Nachbarn, die ohne Entgelt erwiesen werden
  • bei Versand von Werbeprospekten
  • bei Schaufensterauslagen
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16
Q

Invitatio ad offerendum

A

Der Verkäufer will durch bloße „Annahme“ durch den Kunden regelmäßig noch nicht gebunden sein. Er möchte sich im Normalfall vielmehr selbst die Annahme eines vom Kunden ausgehenden Angebot vorbehalten. Dieser wird eingeladen, seinerseits ein Angebot abzugeben

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17
Q

Essentialia negotii

A

Wesentliche Vertragsbestandteile

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18
Q

Was sind die essentialia negotii des Kaufvertrags §433?

A

Parteien müssen sich darüber einigen

  • wer Käufer und wer Verkäufer sein soll
  • was verkauft werden soll
  • welchen Kaufpreis der Käufer zu zahlen hat
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19
Q

Was sind die essentialia negotii beim Dienstvertrag (§611) und beim Werkvertrag?

A

Einigung über die Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners. Eine ausdrückliche Einigung über eine Vergütungspflicht sowie die Höhe derselben ist nicht erforderlich

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20
Q

Wann gilt eine Vergütung bei Dienst- und Werkverträgen als stillschweigend vereinbart?

A

Wenn die versprochenen Dienste bzw das versprochene Werk nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind (§§612 I bzw. 632 I BGB). Ihre Höhe richtet sich in diesen Fällen nach der für die versprochene Leistung üblichen Vergütung (§§612 II bzw. 632 II BGB)

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21
Q

Was ist für den inneren Erklärungstatbestand erforderlich?

A
  • Handlungswille

- potenzielles Erklärungsbewusstsein

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22
Q

Was besagt die subjektive Theorie bei Fällen des fehlendem Erklärungsbewusstseins?

A

Das Erklärungsbewusstsein gehört zu den notwendigen Voraussetzungen einer WE

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23
Q

Was besagt die objektive Theorie in Fällen des fehlenden Erklärungsbewusstseins?

A

Erklärungsbewusstsein ist entbehrlich, eine Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein ist gültig, aber anfechtbar

24
Q

Was ist die h.M. In Fällen des fehlenden Erklärungsbewusstseins?

A

Vermittelnde Ansicht, die das potenzielle Erklärungsbewusstsein ausreichen lässt

25
Q

Was besagt die h.M. Bei Fällen des fehlenden Erklärungsbewusstseins?

A

Das potenzielle Erklärungsbewusstsein reicht aus. Zuzurechnen ist die Erklärung dem Erklärenden nur dann, wenn dieser bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Erklärung oder sein Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als WE aufgefasst werden durfte.

26
Q

was bedarf es nach h.M. dafür, dass eine Erklärung dem Erklärenden zurechenbar ist?

A

Es bedarf des sog. inneren Erklärungstatbestandes

27
Q

Woraus besteht der innere Erklärungstatbestand?

A
  • Handlungswille

- (potenzielles) Erklärungsbewusstsein

28
Q

Welche Theorien gibt es bei fehlendem Erklärungsbewusstsein?

A
  • subjektive Theorie
  • objektive Theorie
  • vermittelte Ansicht: potenzielles Erklärungsbewusstsein
29
Q

Was besagt die subjektive Theorie? (fehlendes Erklärungsbewusstsein)

A

das Erklärungsbewusstsein gehört zu den notwendigen Voraussetzungen einer Willenserklärung

30
Q

Was besagt die objektive Theorie? (fehlendes Erklärungsbewusstsein)

A

das Erklärungsbewusstsein ist entbehrlich. Die ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung ist gültig, jedoch anfechtbar.

31
Q

Was besagt die vermittelte Ansicht? (fehlendes Erklärungsbewusstsein) (h.M.)

A

potenzielles Erklärungsbewusstsein genügt, dh eine WE liegt vor, wenn der Erklärende bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als WE verstanden wird und der andere schutzwürdig ist. Der Erklärende kann nach §119 I BGB analog anfechten, schuldet aber ggf SchE nach §122 BGB (h.M.)

32
Q

Was ist eine konkludente Willenserklärung?

A

bei einer konkludenten Willenserklärung wird eine Handlung vorgenommen, die den Geschäftswillen nicht unmittelbar ausdrückt, sondern ihn durch andere Worte oder Zeichen mittelbar zum Ausdruck bringt. Bspw.:

  • Kopfnicken- o. schütteln
  • Herausverlangen der Wohnungsschlüssel durch den Vermieter = Kündigung des Mietvertrages
33
Q

Wann kann Schweigen eine Willensäußerung darstellen?

A
  • wenn es die Parteien vereinbart haben
  • In einzelnen gesetzlichen Vorschriften wird das Schweigen einer Willenserklärung gleichgestellt.
  • §242 BGB, wenn ausnahmsweise eine Rechtspflicht zur Gegenäußerung bestand
  • Schweigen auf „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“.
34
Q

Welche Folgen hat das Schweigen auf „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“?

A

Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben wirkt als Zustimmung des Empfängers zum Inhalt des Bestätigungsschreibens.

35
Q

Was sind die Voraussetzungen für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

A
  1. Persönlicher Anwendungsbereich: Die Parteien sind Kaufleute oder nehmen wie Kaufleute in größerem Umfang am Wirtschaftsleben teil (Bsp.: Makler, Architekten mit größerem Büro).
  2. Die Parteien haben Vertragsverhandlungen geführt.
  3. Das Schreiben bestätigt einen Vertragsschluss, d. h. es gibt den wesentlichen Inhalt des (vermeintlichen) Vertrages wieder.
  4. Abgabe und Zugang: Das Bestätigungsschreiben wurde in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen abgesandt.
  5. Der Empfänger des Schreibens widerspricht nicht unverzüglich (vgl. § 121 BGB).
  6. Grenzen:
    a. Arglist des
    Bestätigenden.
    b. Erhebliche Abweichung der Bestätigung vom tatsächlich erzielten Verhandlungsergebnis.
36
Q

Was sind die Rechtsfolgen bei einem Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

A

Der Inhalt des Schreibens gilt als Vertragsinhalt.

37
Q

Wann ist eine WE abgegeben?

A

Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende alles seinerseits Erforderliche getan hat, damit die Erklärung ohne sein weiteres Zutun dem Empfänger zugehen kann. Erst die Abgabe vollendet die Willenserklärung.

  • räumliche Komponente
  • Zeitelement
38
Q

wo ist der Zugang von Willenserklärungen geregelt?

A

§130 I BGB

39
Q

Was ist der Zugang einer WE?

A

(§130 I BGB)Der Zugang ist häufig von großer Bedeutung: Er bezeichnet nicht nur den Zeitpunkt, in dem die Erklärung wirksam wird (wichtig z.B. für die Wahrung von Fristen), sondern auch den Übergang der Verlust- oder Verfälschungsgefahr auf den Empfänger. Die Erklärung hinsichtlich Form und Inhalt wird in der Gestalt wirksam, in der sie zu zugeht.

40
Q

Wann ist eine Willenserklärung zugegangen?

A

Wenn sie:

  • derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist,
  • dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, dass von ihr Kenntnis genommen wird.
41
Q

Wovon geht man aus Gründen der Rechtssicherheit beim Zugang von Willenserklärungen aus?

A

Von einem normativen Zugangsbegriff

42
Q

Was passiert mit dem Zugang der WE bei grundloser Annahmeverweigerung oder arglistiger Zugangsverhinderung?

A

der Zugang beim Adressaten der Erklärung wird fingiert

43
Q

Was passiert mit dem Zugang der WE bei sonstiger Zugangsvereitelung?

A

Das Übermittlungsrisiko bleibt grds. in der Sphäre des Erklärenden. WE bleibt unwirksam.

44
Q

Wann wird eine WE gem. §130 I 2 BGB (trotz Zugang) nicht wirksam?

A

wenn dem Empfänger gleichzeitig oder vorher ein Widerruf zugegangen ist

45
Q

Wo ist der Widerruf einer WE geregelt?

A

§130 I 2 BGB

46
Q

Worauf zielt eine Willenserklärung ab?

A

Auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge

47
Q

Was ist von Willenserklärungen, Rechtsgeschäften und Verträgen abzugrenzen und warum?

A

Gefälligkeitsverhältnisse die unverbindlich sind, dh keine rechtliche Bindungswirkung entfalten

48
Q

Erklärungstheorie (WE)

A

Sicht des Adressaten zählt (Vertrauensmaxime)

49
Q

Willenstheorie (WE)

A

Sicht des Erklärenden zählt, wirklicher Wille ist maßgeblich

50
Q

“Haakjöringsköd” (RGZ 99, 147) SV und Lösungsweg

A

K und V einigen sich über den Kauf einer Schiffsladung “Haakjöringsköd” und gehen beide davon aus, dass es sich um Walfischfleisch handelt, obwohl es tatsächlich Haifischfleisch ist. Walfischfleisch heißt “Hvalköd”

  • Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, §§133, 157 BGB: verkauft war “Haakjöringsköd”, geliefert wurde “Haakjöringsköd”
  • Aber: beide Parteien gingen übereinstimmend davon aus, dass “Haakjöringsköd” Walfisch- und nicht Haifischfleisch meint.
  • Lösung nach dem Grundsatz Falsa demonstratio non nocet - eine übereinstimmende Falschbezeichnung schadet nicht.
  • da beide von dem Verkauf von Walfischfleisch ausgingen, wurde auch ein Kaufvertrag über Walfischfleisch geschlossen.
51
Q

Welche 3 problematischen Fallgruppen gibt es im subjektiven Tatbestand einer Willenserklärung ?

A
  • dem Erklärenden fehlt der Handlungswille (wenn - dann keine WE)
  • dem Erklärenden fehlt das Erklärungsbewusstsein (wenn -, dann str.)
  • dem Erklärenden fehlt der Geschäftswille (wenn - dann Rechtsgeschäft wirksam, aber anfechtbar)
52
Q

Wo ist das Wirksamwerden von Willenserklärungen geregelt?

A

§130 I 1 BGB

53
Q

Wofür ist der Zeitpunkt des Zugangs einer Willenserklärung wichtig?

A
  • für die Wahrung von Fristen, da die Erklärung erst mit Zugang wirksam wird
  • für den Übergang der Verlust- oder Verfälschungsgefahr auf den Empfänger
54
Q

Wann ist eine Willenserklärung unter Abwesenden nach §130 I BGB zugegangen und wirksam geworden?

A

wenn sie

  • derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist,
  • dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, dass von ihr Kenntnis genommen wird.
55
Q

Wo ist der Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden geregelt?

A

§130 I BGB

56
Q

Wo ist der Zugang unter Anwesenden geregelt?

A

§130 BGB analog